KOMM.NEWS - Thüringen


BOORBERG KOMM.NEWS 2026-08 Ausgabe Thüringen

1. EU-Tech-Souveränitätspaket

Die EU ist bei über 80 % ihrer digitalen Produkte, Dienstleistungen, Infrastrukturen und ihres geistigen Eigentums strukturell von außereuropäischen Anbietern abhängig.

Kommunikation, Zahlungsverkehr, Werbung, Datenflüsse, IT-Anwendungen: Kaum ein Bereich der digitalen Wertschöpfung kommt ohne die großen US-Technologiekonzerne aus. Unternehmen sehen sich mit Abhängigkeiten von Cloud-Diensten, Chips oder Software aus den USA und Asien konfrontiert.

Am 3. Juni 2026 verabschiedete die Europäische Kommission im Zuge einer grundlegenden Veränderung ihres Technologieansatzes ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der digitalen Autonomie der EU, kann man auf der offiziellen Website der Europäischen Union lesen.

Das Paket beinhaltet:

•    zwei Legislativvorschläge: Chips Act 2.0 und Cloud and AI Development Act

•    die Open-Source-Strategie der EU

•    ein strategischer Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiebereich

Es soll die Kapazitäten im Bereich Halbleiter, Cloud- und KI-Infrastruktur sowie Open Source stärken und die Abhängigkeiten bei Hard- und Software verringern. Den Plänen zufolge ist ein Investitionsbudget in Höhe von 2 Mrd. Euro über sieben Jahre für eine Open-Source-Strategie vorgesehen. Der Digitalexperte Markus Beckedahl verweist in der Wochenzeitung Das Parlament darauf, dass dies 285 Mio. Euro pro Jahr für die gesamte EU bedeute. Dem stellt er die Kosten des Bundes für Microsoft-Lizenzen gegenüber: allein 500 Mio. Euro jährlich.

 

2. Schleswig-Holstein: Umstellung auf Open Source

Anders als viele Computer in der öffentlichen Verwaltung, die auf Windows von Microsoft laufen, läuft der Laptop des Ministers für Digitalisierung und Medienpolitik von Schleswig-Holstein Dirk Schrödter mit dem Open-Source-Betriebssystem Linux. Sein Ziel: Digitale Souveränität, sodass er seine IT-Systeme selbstbestimmt gestalten kann und Herr über seine Datenhaltung ist, so berichtet die Wochenzeitung Das Parlament.

Seit 2024 verabschiedet sich Schleswig-Holstein bereits von Microsofts Anwendungen wie Word, Outlook und PowerPoint. Noch gebe es vereinzelte Lizenzen, weil einige Fachverfahren eng mit der Office-Software des Weltkonzerns verknüpft seien, berichtet Schrödter. Normalerweise aber werde mit dem freien LibreOffice gearbeitet.

Auch Microsofts Mailinfrastruktur Exchange sei vollständig durch Open-Xchange abgelöst worden. Statt Teams werde das Videokonferenzsystem OpenTalk benutzt.

Auch wirtschaftlich rechne sich die Umstellung: 2025 hätte Schleswig-Holstein 18 Mio. Euro für zusätzliche Office-Lizenzen ausgeben müssen, drei Mio. seien es tatsächlich geworden. Die 15 Mio. Euro, die nicht an den US-Softwareriesen geflossen sind, seien in die deutsche und europäische Digitalwirtschaft geflossen.

Die Umstellung ist allerdings auch eine große Herausforderung für die Verwaltung. Die Steuerverwaltung und die Justiz des Landes kritisierten die Umstellung, weil Landesbedienstete und Mitarbeiter nicht genügend vorbereitet wurden.

 

3. Planungen für den digitalen Euro

Zur Ablösung von den US-amerikanischen Bezahlsystemen wie MasterCard, Visa und Paypal soll der digitale Euro eingeführt werden. Der digitale Euro soll schrittweise bis 2029 eingeführt werden und soll offline wie online funktionieren, nicht nur über das Smartphone, sondern auch über Karte. Das Bargeld soll dabei nicht abgeschafft werden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Juli einen entsprechenden Entwurf des Regelwerks für den digitalen Euro (Version 0.91) veröffentlicht. Nächstes Jahr soll ein Pilotprojekt an den Start gehen, so die Tagesschau. Dafür hat die EZB 36 Banken und Zahlungsdienstleister ausgewählt, die an dem Pilotprojekt teilnehmen sollen. Damit es kein Flop wird, gibt es Überlegungen zu einem Starterkit mit bereits aufgeladenen Karten, so Burkhard Balz in einem Interview mit der FAZ.

Details um die Einführung des digitalen Euros kann man auch auf der Webseite der Deutschen Bundesbank nachlesen.

 

4. Deutscher Städtetag: Pflegevollversicherung würde Kommunen entlasten

Anlässlich der im Herbst anstehenden Reform der Pflegeversicherung plädiert Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetags, im Interview mit dem MDR für eine Pflegevollversicherung.

Auf der Website des Deutschen Städtetags liest man, dass der aktuelle Entwurf für eine Pflegereform zu mehr Kosten für die Kommunen führe. Aktuell seien die Sozialämter der Kommunen in der finanziellen Verantwortung, wenn sich ältere Menschen die hohen Eigenanteile für das Pflegeheim nicht mehr leisten können.

So hätten sich die Kosten für die „Hilfe zu Pflege“ der Stadt Leipzig innerhalb der vergangenen fünf Jahre von 19 auf über 50 Mio. Euro erhöht. Das sei eine Kostensteigerung um 300 %. Deutschlandweit beliefen sich diese Kosten für die Kommunen auf Milliarden.

Deswegen sei der Umbau der Pflegeversicherung hin zu einer Vollkasko-Versicherung dringend notwendig. Der erste Schritt dahin sei eine Begrenzung der Eigenanteile und deutet eine Obergrenze von 2000 Euro für einen Pflegeplatz an. Im zweiten Schritt müssten die Pflegekassen durch einen Bundeszuschuss entlastet werden. Schließlich, in etwa fünf bis zehn Jahren, müsse die Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung umgewandelt werden.

 

5. PUBLICUS: Mängel-Melder und Bau-Turbo

Die zunehmende Wohnungsnot und die steigenden Baulandpreise stellen eine der größten Herausforderungen für die deutsche Stadtentwicklung dar. In diesem Kontext ist der sog. „Bau-Turbo“ vom 30. Oktober 2025 beschlossen worden, der den neuen § 36a BauGB regelt. In ihrem aktuellen Beitrag des Online-Magazins PUBLICUS des Richard Boorberg Verlags analysieren Prof. Dr. Rüdiger Engel und Dr. Darío Mock die zentralen Neuerungen.

Gemeinden bieten etwa im Rahmen der eigenen Internetpräsenz Online-Formulare an, mit denen Gemeindebürgerinnen und -bürger insbesondere Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur (etwa Straßenschäden, defekte Laternen oder illegale Müllablagerungen) melden können. Solche „Mängelmelder“ sind ein niedrigschwelliges Angebot für eine Kontaktaufnahme mit der Kommune, die dann „Schwachstellen“ effektiv beheben kann. Die datenschutzrechtliche Seite zu solchen Mängelmeldern werden im Beitrag des Online-Magazins PUBLICUS des Richard Boorberg Verlags beleuchtet.




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