KOMM.NEWS - Thüringen


BOORBERG KOMM.NEWS 2025-11 Ausgabe Thüringen

1. Wärmewende braucht Investitionen (EUDR)

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen – mit Fernwärme, Wärmepumpen oder grünen Gasen statt mit Öl und Erdgas. Für die kommunalen Energieversorger bedeutet das vor allem eines: Milliarden-Investitionen und grundlegende Infrastrukturentscheidungen.

Zurzeit prüfen Stadtwerke und kommunale Energieversorger, welche Stränge ihres Gasnetzes sie auf grüne Gase umrüsten und welche sie stilllegen. Für 46 % der Stadtwerke und kommunalen Energieversorger steht noch nicht fest, was mit ihrem Gasnetz passiert. Mehr als jedes fünfte Stadtwerk (23 %) plant eine Mischung aus Stilllegung und Umrüstung auf grüne Gase wie Wasserstoff. Das geht aus einer Branchen-Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter 609 Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern hervor. Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation.

Die Frage des VKU „Was planen Sie mit Ihrem Gasnetz?“ ergab:

- Noch unklar: 46 %
- Vollständige Stilllegung, Fokus auf Fernwärme/Wärmepumpen: 19 %
- Mischung, Umrüstung v. a. für mittelständische Unternehmen: 15 %
- Mischung, Umrüstung v. a. für private Haushalte: 8 %
- Vollständige Umrüstung auf grüne Gase: 4 %
- Kein Gasnetz: 8 %

Tatsächlich kosteten auch Stilllegung und ein eventueller Rückbau der Gasnetze Geld, so der VKU. Unklar sei oftmals, wer die Kosten für die Stilllegung übernehmen muss. Zudem wurden Gasnetze ursprünglich für einen dauerhaften Betrieb konzipiert – einen geordneten Ausstieg jedoch sehe das geltende Recht nicht vor. Im Gegenteil: vielfach bestehe weiterhin ein Anschluss- und Versorgungszwang.

In diesem Zusammenhang sehen 51 % der Stadtwerke die Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung langfristig gefährdet.

Der VKU fordert deshalb klare Regeln für einen geordneten Ausstieg aus dem Erdgas und appelliert an den Bundestag, auch im Bundeshaushalt 2026 die notwendigen Weichen für eine sozialverträgliche Wärmewende zu stellen.

2. Neue EU-Schwellenwerte für 2026 und 2027 festgelegt (EUDR)

Die EU-Kommission hat die neuen EU-Schwellenwerte für die öffentlichen Auftragsvergaben bekanntgegeben. Für die Jahre 2026 und 2027 gelten damit – aufgrund eines mathematischen Anpassungsverfahrens – teilweise leicht abgesenkte Wertgrenzen.

Für öffentliche und kommunale Auftraggeber:
- Bauaufträge: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungen: 216.000 EUR (bisher 221.000 EUR)

Für Auftraggeber in den Sektoren Energie- und Trinkwasserversorgung sowie Verkehr:
- Bauaufträge: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungen: 432.000 EUR (bisher 443.000 EUR)

Für Konzessionsgeber:
- Dienstleistungs- und Baukonzessionen: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 EUR)

Unverändert bleiben die Schwellenwerte für soziale und besondere Dienstleistungen (750.000 EUR für öffentliche Auftraggeber und 1.000.000 EUR für Sektorenauftraggeber).

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert angesichts der neuen Schwellenwerte erneut, dass Bund und Länder sich stärker für eine grundlegende und deutliche Erhöhung der EU-Vergabeschwellen einsetzen.

Die Schwellenwerte wurden in der Verordnung (EU) 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027 (ABl.EU vom 23.10.2025 Nr. L) festgelegt und gelten ab 1. Januar 2026.

3. Kommunale Finanzmittel und Konnexitätsprinzip (EUDR)

„Zeitenwende“ erfordert „Infrastrukturwende“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) macht auf die massiven Folgen der „Zeitenwende“ für die deutschen Bundeswehr-Standorte aufmerksam. Konkret fehlen z.B. Kitaplätze für die Kinder der Soldatinnen und Soldaten, deren Einsätze zunehmen. Auch Straßen, Brücken und die Bahnanbindung müssen dringend verbessert werden, denn die Bundeswehr ist eine „Pendlerarmee“.

Die Kommunen könnten diese riesigen Investitionen nicht allein bezahlen, da sie finanziell ohnehin schon stark belastet sind. Der DStGB fordert daher zusätzliches Geld vom Bund.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren für militärische Bauprojekte müssten zudem auch für kommunale Vorhaben gelten – die Beschleunigung „darf nicht am Kasernentor enden“. Zusätzlich müsse der Bevölkerungsschutz vor Ort gestärkt werden: Die Bundeswehr könne aufgrund ihrer neuen Schwerpunktsetzung künftig weniger Katastrophenhilfe wie z.B. bei Hochwasser leisten.

Investitionen auch in Bahnhöfe nötig

Zu diesen Forderungen passt auch der Appell des DStGB, dass Fördermittel künftig ebenfalls für Bahnhofsgebäude und -umfelder bereitgestellt werden müssten: Die fast 80 % der Bahnhofsgebäude in Deutschland gehörten nicht der Deutschen Bahn, sondern Kommunen oder Privateigentümern.

Rechtsgutachten zur Durchsetzung des Konnexitätsprinzips

Im Kontext klammer Kassen der Kommunen pochen die Kommunen schon lange auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips: "Wer bestellt, bezahlt!“ Am 11. November 2025 wurde das Rechtsgutachten „Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“ vom DStGB in Berlin vorgestellt, in dem untersucht wird, inwieweit Kommunen verfassungsrechtlich davor geschützt sind, von Bund und Ländern finanziell überfordert zu werden.

In Deutschland übernehmen Kommunen viele Aufgaben („70 % der Aufgaben“ laut Pressemitteilung), erhalten aber nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Einnahmen. Gleichzeitig sind insbesondere die Ausgaben für soziale Leistungen in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen (rund 80 Mrd. €/Jahr).

Aus Art. 28 Abs. 2 GG folge dabei nicht nur das Recht auf Selbstverwaltung, sondern auch ein Anspruch auf angemessene Finanzausstattung. Das Gutachten prüft auch, wie solche finanziellen Ansprüche der Kommunen praktisch rechtlich durchsetzbar sind – etwa über Verfassungsbeschwerden.

Sofern die Länder ihrer Pflicht zur Konnexität nicht nachkommen, schlägt der DStGB vor, einen direkten Finanzierungsweg vom Bund an die Kommunen zu schaffen. Befürworter sehen darin eine pragmatische Lösung, Kritiker warnen indes vor einer „Aushöhlung des Föderalismus“. Ein direkter Geldfluss vom Bund an die Kommunen würde die Rolle der Länder schwächen.

Bundeskanzler Merz plant Spitzentreffen mit den kommunalen Spitzenverbänden

Auf dem Kongress der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU (KPV) am 14. November 2025 in Berlin setzte Bundeskanzler Merz ein klares Signal. Er wies auf den Brandbrief von 13 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der Landeshauptstädte hin. Oberstes Ziel sei es, die kommunale Selbstverwaltung und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften wiederherzustellen. Merz kündigte ein Spitzentreffen mit den kommunalen Spitzenverbänden an und eine Neuordnung der Kommunalfinanzen. Ein geplantes „Zukunftspaket“ von Bund, Ländern und Kommunen solle eine langfristige Stabilisierung erreichen.

4. Staatsreform-Debatte: Statt Bundesrat zweite Parlamentskammer

Der Staatsrechtler Utz Schliesky kritisiert die derzeitige Ausgestaltung des Bundesrates und fordert eine radikale Reform, die den Bundesrat zu einer vollwertigen zweiten Kammer des Parlaments umwandeln soll, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Oktober 2025. Die Mitglieder der Länderkammer könnten zeitgleich mit den Landtagen direkt gewählt werden. Damit würde sich der politische Wettbewerb der Parteien stärker abbilden und die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

Der Bundesrat ist ein Organ, das die Länder vertritt, indem Mitglieder der Landesregierungen sich an der Bundesgesetzgebung beteiligen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesrates zählt es, die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zu prüfen, ggf. zu ergänzen und schließlich an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Gesetzen, die die Finanzen oder die Verwaltungshoheit der Länder betreffen, sowie Verfassungsänderungen, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen (Zustimmungsgesetze), und anderen Gesetzesvorlagen, bei denen der Bundesrat lediglich Einspruchsrechte hat (Einspruchsgesetze). Zudem kann der Bundesrat in eigener Zuständigkeit die Gesetzesinitiative ergreifen.

5. Bundesrat stimmt der Finanzierung des Deutschlandtickets zu (EUDR)

Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.

Das Gesetz regelt die weitere finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 (bislang war diese nur für die Jahre 2023 bis 2025 gesetzlich festgeschrieben). Der Ticketpreis ist an die Entwicklung von Lohn- und Energiekosten, sowie Trassenpreisen des Schienennetzes gekoppelt und wird sich entsprechend ab dem Jahr 2027 stufenweise erhöhen.

Der Bund beteiligt sich auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro am Ausgleich der durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen. Die Länder, die ebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese wiederum an die Verkehrsunternehmen weiter. Das Gesetz enthält einen Schlüssel, wie die Bundesmittel konkret auf die 16 Länder zu verteilen sind. Diese weisen dem Bund jährlich nach, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden.

6. Aktuelles von der Entwaldungsverordnung (EUDR)

Rund um die EU-Entwaldungsverordnung zeichnet sich eine Einigung ab. Auf Grundlage des Vorschlags, den die deutsche Bundesregierung vergangene Woche unterbreitet hatte, haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 19. November 2025 im Ausschuss der Ständigen Vertreter auf gemeinsame Verbesserungsvorschläge verständigt, so berichtet das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Die Einigung sieht Folgendes vor:

- Verschiebung des Anwendungsstarts für alle Unternehmen um ein Jahr
- Keine Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette
- Verankerung einer Überarbeitungsklausel in der ber berichten ggf. auch einen Vorschlag vorlegen

Für Primärerzeuger aus Ländern ohne „Entwaldungsprobleme“ soll es folgende Erleichterungen geben:

- einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
- Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten der Betriebsflächen
- Angaben einer Schätzung der Erntemengen
- Anpassung der Angaben in der Erklärung nur bei grundlegenden Änderungen

Gleiches soll für Unternehmen gelten, die zwar den Schwellenwert für kleine Unternehmen überschreiten, aber nur mit einem Teil des Unternehmens als Primärerzeuger relevante Produkte in Verkehr bringen.

Das Trilogergebnis muss noch von Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem in der aktuellen Fassung der EUDR vorgesehenen Anwendungsstart – bislang 30. Dezember 2025 – in Kraft treten können.

Aktuelles rund um die EUDR erfahren Sie auch auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.




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