KOMM.NEWS - Thüringen


BOORBERG KOMM.NEWS 2023-06 Ausgabe Thüringen

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung
  2. DStGB-Dokumentation: Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung
  3. StGB NRW: Auswirkungen der Änderungen im Energiewirtschaftsrecht auf die Regulierung von Stadtwerken und kommunalen Versorgungsunternehmen
  4. Laderoboter für E-Autos in Tiefgaragen und Parkhäusern
  5. Ab 14.6.: Kulturpass für 18-Jährige

 

1.       Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung

Ein vom Bundesbauministerium erarbeiteter Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung liegt vor. Bauministerin Klara Geywitz verpflichtet die Kommunen in Deutschland damit, eine Bestandsaufnahme ihrer Energieversorgungsnetze zu machen und verbindliche Pläne für die künftige Wärmeversorgung zu erstellen. Für Immobilienbesitzer wird dann auch klar, welche Möglichkeiten sie bei sich im Ort überhaupt haben, um klimaneutral zu heizen. Neben der Wärmepumpe könnte das auch Fernwärme, Biogas oder Erdwärme sein. Liegen die Wärmepläne vor, können Immobilienbesitzer entscheiden, welcher Heizungstyp für sie am besten geeignet ist. Was im Einzelfall am besten geeignet ist, entscheiden die Kommunen durch ihre Wärmeplanung.

Laut Gesetzentwurf „muss“ die Wärmeplanung für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern bis 31.12.2028. Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf keine Verpflichtung vor.

Für die Erstellung von Wärmeplänen sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die bei Netzbetreibern sowie aus Registern und Datenbanken erhoben werden. Eine Auskunftspflicht für Bürgerinnen und Bürger besteht grundsätzlich nicht. Insbesondere sollen die Verbrauchsdaten anonymisiert erhoben werden. Eine Weiterverwendung der Daten für andere Zwecke soll nicht möglich sein.

Bereits vorhandene Wärmepläne nach Landesrecht, wie z.B. in Baden-Württemberg bereits bestehen, sollen anerkannt werden.

Die Verbindlichkeit der Wärmeplanung und auch das Zusammengehen mit dem vom Bundeswirtschaftsminister vorgestellten geplanten Gebäudeenergiegesetz zum „Heizungstausch“ werden noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der Gesetzentwurf soll Anfang Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in das parlamentarische Verfahren gehen. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden und anschließend in Kraft treten.

 

2.       DStGB-Dokumentation: Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung

Der DStGB hat eine Dokumentation zum Thema „Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung“ veröffentlicht. Die in Kooperation mit der Kommunal Agentur NRW GmbH entstandene Publikation gibt einen Überblick über den „kommunalen Instrumentenkasten“ im Bereich der Klimafolgenanpassung und bietet eine wertvolle Hilfestellung für die tägliche Planungspraxis.

Die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen sowie Hitze- und Dürreperioden sind in den Städten und Gemeinden immer deutlicher spürbar und stellen diese vor große Herausforderungen. Es ist daher wichtig, dass sich Städte und Gemeinden auf die Folgewirkungen des Klimawandels einstellen. Es darf nicht nur darum gehen, Schäden nach Extremwetterereignissen zu beseitigen, sondern mit klugen Konzepten vorzubeugen und geeignete Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Dokumentation stellt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen sowie kommunale Handlungsoptionen im Rahmen der Bauleitplanung ausführlich vor. Zudem werden konkrete Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt und auf die Besonderheiten des Hochwasser- und Überflutungsschutzes eingegangen.

 


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3.       StGB NRW: Auswirkungen der Änderungen im Energiewirtschaftsrecht auf die Regulierung von Stadtwerken und kommunalen Versorgungsunternehmen

Das BMWK hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben vorgelegt. Der Entwurf trägt einem EuGH-Urteil Rechnung, wonach Deutschland die Strom- und Gasmarktrichtlinie nicht richtig umgesetzt hat. Laut EuGH ist die deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer unionsrechtlich garantierten Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit beeinträchtigt, da in Deutschland die Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung in wesentlichen Teilen durch vom nationalen Gesetzgeber festgelegte Rechtsverordnungen normiert wird und die BNetzA in diesen Bereichen nur ausführende Behörde ist.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf erhält die BNetzA als nationale Regulierungsbehörde eine wesentlich bedeutendere Rolle bei der Ausgestaltung des Regulierungsrahmens als dies bisher der Fall war. Unter anderem werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in den §§ 24 EnWG und 21a EnWG aufgehoben und durch entsprechende Kompetenzen der BNetzA ersetzt. Diese Änderungen haben vor allem Auswirkungen auf die Regulierung von Stadtwerken und kommunalen Versorgungsunternehmen, denn Sie setzt den Rahmen für den Wettbewerb der Anbieter am Energiemarkt und für die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) weist darauf hin, dass mit einem Machtzuwachs der BNetzA, der durch den Gesetzentwurf zustande kommt, auch eine entsprechende Ausweitung von Kontrollmechanismen erfolgen muss. D. h. die BNetzA muss in Zukunft einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegen und ihre Entscheidungen müssen einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung zugänglich sein, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Er begrüßt die Berücksichtigung der Kosten eines vorausschauenden Verteilernetzausbaus, die im vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen wird. Die BNetzA soll dadurch in die Lage versetzt werden die Kosten, die den Verteilnetzbetreibern beim vorausschauenden Netzausbau entstehen, vollständig anzuerkennen. Außerdem fordert er, von der weiterhin gegebenen Möglichkeit zur bundesweiten Wälzung von Kosten des Netzbetriebs, die durch die Integration von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen (§ 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 Buchst. h EnWG-E), Gebrauch zu machen, um die Akzeptanz der Energiewende in den Kommunen zu fördern. Dazu muss dafür gesorgt werden, dass Gemeinden, in denen der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben wird, nicht mit höheren Strompreisen belastet werden.

 

4.       Laderoboter für E-Autos in Tiefgaragen und Parkhäusern

Das Start-up Autev aus den USA hat einen neuen Laderoboter vorgestellt. Demnach kann der Laderoboter des amerikanischen Unternehmens per App gerufen werden, um die Batterie im eigenen Fahrzeug wieder aufladen zu lassen. Infolge der Aufforderung fährt der Roboter mit vier Rädern autonom zu den Fahrzeugen und muss dann an das E-Auto angeschlossen werden.

Der Laderoboter ist nicht das erste Modell, das entwickelt wurde. Unter den bislang vorgestellten Laderobotern anderer namhafter Hersteller gibt es auch einige Modelle, die den gesamten Ladevorgang autonom abwickeln können - bis hin zum Schließen der Ladeklappe, so z.B. von Hyundai. Weitere Laderoboter haben oder planen zudem unter anderem Volkswagen und Ford, aber auch das chinesische Unternehmen Aiways.

Der Laderoboter von Autev soll ab 2024 ausgeliefert und dann jeweils gemietet werden können. Für eine Gebühr von 100 US-Dollar ist er bereits zu reservieren.

 

5.       Ab 14.6.: Kulturpass für 18-Jährige

Ab dem 14. Juni 2023 steht die KulturPass App zum Download zur Verfügung. Über die App erhalten alle jungen Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Voraussetzung ist die Registrierung im Online-Ausweis-Verfahren.

Ebenso können sich Kulturanbieter aus ganz Deutschland über ein ELSTER-Zertifikat registrieren und ihre Angebote auf einem digitalen Markplatz anbieten. Dazu gehören Eintrittskarten für Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen, Museen, Gedenkstätten, Parks, botanische Gärten oder Kirchen, aber auch physische Produkte wie Bücher, Comics und Musikinstrumente. Parallele Streaming-Angebote von Live-Kulturveranstaltungen – z. B. eine Theateraufführung wird vom Veranstaltenden auch digital zur Verfügung gestellt – werden ebenfalls berücksichtigt, um auch das Kulturangebot im ländlichen Raum zu erweitern. Die Kosten für die abgerufenen Angebote werden den Anbietern im Nachgang erstattet.

Mit dem KulturPass unterstützt die Bundesregierung junge Menschen und die vielen lokalen Kulturanbietenden, die weiterhin unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie leiden. Dafür stellt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in diesem Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei erfolgreichem Verlauf des Projekts soll das Programm fortgesetzt und erweitert werden.


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