KOMM.NEWS - Thüringen


BOORBERG KOMM.NEWS 2023-03 Ausgabe Thüringen

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Schnellere Gerichtsverfahren bei Infrastrukturprojekten
  2. Novelle des Raumordnungsgesetzes
  3. Schieflage der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
  4. Positionspapiere des DStGB zur Bildungs- und Migrationspolitik

 

1.       Schnellere Gerichtsverfahren bei Infrastrukturprojekten

Das Gesetz des Bundestages zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben vom 20. März 2023 (BGBl. I Nr. 71) ist in Kraft getreten, einzelne Regelungen treten am 1.1.2024 in Kraft.

Ziel ist laut Gesetzesbegründung, die Verfahrensdauer für Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Verwaltungsgerichtsordnung.

  • Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf vorgebracht werden, sollen vom Gericht zurückgewiesen werden können, wenn die Verspätung nicht genügend entschuldigt ist
  • Oberverwaltungsgerichte sollen künftig die Entscheidung an einen Einzelrichter übertragen können, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat
  • das Gericht kann Mängel an einem angegriffenen Verwaltungsakt außer Acht lassen, wenn offensichtlich ist, dass diese in absehbarer Zeit behoben sein werden (Fristsetzung erforderlich).
Nach der Billigung durch den Bundesrat kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und dann wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Einzelne Regelungen treten erst am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

2.       Novelle des Raumordnungsgesetzes

Zur Umsetzung der am 22. Dezember 2022 verabschiedeten EU-Notfallverordnung (EU) 2022/2577 wurde am 3. März 2023 die ROG-Novelle verabschiedet. Mit den Änderungen werden laut Änderungsantrag die entsprechenden Durchführungsregelungen für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie Offshore-Anbindungsleitungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die Stromnetze geschaffen. Beispielsweise kann bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und für die erforderlichen Stromnetze auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet werden. Die Verordnung und die Durchführungsregelungen sollen für Genehmigungsverfahren gelten, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden.

Neben der Umsetzung der EU-Verordnung wird außerdem eine „Task Force“ neu geregelt. Diese soll eingerichtet werden, um gezielt rechtssichere Beschleunigungspotentiale beim Stromnetzausbau zu identifizieren und auszuschöpfen sowie „zeitnah“ konkrete Vorschläge zu erarbeiten, die Planungs- und Genehmigungszeiten möglichst auf maximal sechs Monate zu begrenzen.

 

3.       Schieflage der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums berichtet über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Das föderale Finanzgeflecht zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite sei in den vergangenen Jahren in eine beachtliche Schieflage geraten. Während der Bundeshaushalt von 2020 bis 2022 Defizite in dreistelliger Milliardenhöhe aufwies, erzielten Länder und Kommunen in der Gesamtheit seit 2021 wieder milliardenhohe Überschüsse. Dieses Ungleichgewicht sei insbesondere auf die massiven Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund zurückzuführen.

Der Bund leiste auch bei Aufgaben, die in der originären Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegen, hohe finanzielle Transfers. Teilweise wurde das Grundgesetz geändert, um die Entlastung verfassungsrechtlich zu ermöglichen. Zudem habe der Bund die Krisenbewältigung während der Corona-Pandemie und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine überwiegend allein gestemmt.

Der Bund könne auf Dauer diese erhebliche Umverteilung zu seinen Lasten nicht aufrechterhalten, so der Bericht. Es sei angezeigt, dass die Länder und die Kommunen wieder ihre Eigenverantwortung stärken und ihre originären Aufgaben selbst finanzieren. Der Bund wird weitere finanzielle Entlastungen für die Länder und Kommunen nicht unverändert aufbringen können.

 

4.       Positionspapiere des DStGB zur Bildungs- und Migrationspolitik

Der DStGB hat zwei Positionspapiere im März formuliert.

Mit seinem Positionspapier vom 9.3.2023 fordert der Spitzenverband, die Migrationspolitik neu aufzustellen. Im Jahr 2022 seien über eine Million Vertriebene aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Zusätzlich gab es 220.000 Erstanträge auf Asyl und damit eine Steigerung von rund 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Eine Entspannung der Lage sei nicht in Sicht. Dabei seien die Städte und Gemeinden längst an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Der DStGB fordert deshalb, langfristige Strategien zu etablieren, eine gerechte Verteilung in Deutschland und Europa durchzusetzen, die Finanzierung dauerhaft zu gewährleisten sowie die Akzeptanz von Bevölkerung und Kommunen zu sichern.

In dem Positionspapier vom 13.3.2023 fordert der DStGB außerdem die Bildungspolitik neu aufzustellen, die Schulen zu stärken und einen kooperativen Bildungsföderalismus zu etablieren. Deutschland brauche eine Bildungsoffensive zur Sicherung der Fachkräfte und der sozialen Teilhabe. Dabei müsse auch die Aus- und Weiterbildung in den Blick genommen werden.


zurück zurück < 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 > weiter weiter

Suche

  • Bitte schränken Sie Ihre Suche zunächst auf ein Bundesland ein.


Profisuche


Bestellung


Produktkatalog


  • Produktempfehlung

  • © 2016 Richard Boorberg Verlag