1. Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung: Übergangsfrist bis 30. November 2023
Das Bundesministerium der Justiz hat mit der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2368) neue Formulare für die Beitreibung und Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Forderungen eingeführt. Es handelt sich dabei um Formulare für
2. Energiesparvorgaben gelten bis 15. April
Die Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand gelten bis 15. April 2023 fort. Die Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.
Der Bundesrat warnt dabei vor dem Risiko einer Gasmangellage, wenn nach dem Ende der Einsparvorgaben Mitte April nicht mehr genug Erdgas eingespart wird, um die Speicherfüllstände ausreichend hoch zu halten. Er bittet daher die Bundesregierung, die Gasversorgungslage und die Lage an den Energiemärkten detailliert zu prüfen und die Verordnung gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen.
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3. Vereinfachung öffentlicher Ausschreibungen
In der Bundesratssitzung vom 10. Februar 2023 fassten die Länder die Entschließung, dafür zu plädieren, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erhöhen.
Die deutliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie die aktuell hohe Inflation sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssten. Für die vielen kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen wäre es eine erhebliche Erleichterung, wenn der Verwaltungsaufwand und die Kosten reduziert würden.
Zudem wurde für einen gesonderten, höheren Schwellenwert für Planungsleistungen plädiert. Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros zählten in Deutschland zu den zweithäufigsten Beschaffungsgegenständen, begründet der Bundesrat. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst.
Quelle: Pressemeldung des Bundesrates vom 10.2.2023
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4. BVerwG: Scientology-Schutzerklärung bei kommunaler Zuwendung unzulässig
Die Stadt München hat eine Förderrichtlinie Elektromobilität erlassen, mit der unter anderem der Erwerb von Pedelecs durch Gewerbetreibende gefördert wurde. Nach den städtischen Vorgaben war die Zuwendungsempfängerin verpflichtet, eine Schutzerklärung in Bezug auf die Lehre von L. Ron Hubbard abzugeben. Mit ihrer Unterschrift sollte sie erklären, dass sie keine Inhalte oder Methoden und auch keine Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet und keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
Da die Gewerbetreibende keine solche Scientology-Schutzerklärung vorlegte, hat die Stadt München den Antrag auf Förderung abgelehnt. Die Klage der Gewebetreibenden hatte selbst in letzter Instanz Erfolg.
Der Ausschluss von einer umweltbezogenen Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology durch eine Kommune sei unzulässig. Nicht nur sei diese nicht zuständig, weil das Verlangen keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG darstellt, die Vorgehensweise verstoße auch gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, so das BVerwG in seinem Urteil vom 6.4.2022 (Az.: 8 C 9.21).
Eine interessante Kritik dieser Entscheidung können Sie im Online-Magazin des Publicus nachlesen. Die Autoren sehen in der Scientology-Schutzerklärung eine spezifische Ausprägung einer Extremismusklausel und erläutern ihre Ansicht, die Kommunen seien entgegen der Ansicht des BVerwG durchaus zuständig und befugt, durch entsprechende „Extremismusklauseln“ Verfassungsfeinde von Förderprogrammen auszuschließen in ihrem Artikel „Keine staatliche Förderung von Extremisten – auch auf kommunaler Ebene!“
5. SUV: größter Anteil der 2,65 Mio. Neuzulassungen 2022
Laut Kraftfahrt-Bundesamt stellten SUV im Jahr 2022 mit knapp 30 % den größten Anteil der 2,65 Mio. Neuzulassungen. Bedeutet dies für die Zukunft eine Notwendigkeit, entsprechend Parkplätze zu vergrößern oder Parkhäuser umzubauen? Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Helmut Dedy meint dazu: „Das passt nicht in eine Zeit, in der wir über Energie- und Flächensparen, Klima- und Ressourcenschutz diskutieren.“ Dedy forderte daher, den großen Fahrzeugen auch die tatsächlichen Kosten für das Parken und Fahren zuzuordnen.
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