KOMM.NEWS - Thüringen


BOORBERG KOMM.NEWS 2023-01 Ausgabe Thüringen

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. AwSV: Umstieg auf andere Brennstoffe leicht gemacht
  2. DStGB: Personalnot in den Verwaltungen nimmt zu
  3. Bürgergeld: Übernahme von Heizkosten auch nur für einen Monat- Überlastung der Jobcenter - Bürgergeld-Rechner
  4. BVerfG: Regelung zur Beitragsentlastung von Eltern zur Pflegeversicherung bis Juli 2023

 

1.       AwSV: Umstieg auf andere Brennstoffe leicht gemacht

Ende März des vergangenen Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium die erste Stufe, die sog. Frühwarnstufe, im Hinblick auf die Energieversorgung Deutschlands mit Gas ausgerufen. Seit 23. Juni 2022 befinden wir uns in der zweiten Stufe des „Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland“, der sog. Alarmstufe. Die schlechteste Versorgungslage droht mit der Ausrufung der „Notfallstufe“. Bei dieser letzten Stufe wären staatliche Eingriffe in den Gasmarkt, wie z. B. eine Rationierung von Gaslieferungen, erforderlich.

Zwar schließt die Bundesnetzagentur eine solche Gasmangellage für diesen Winter aus, dennoch wird bereits vor einer schlechteren Versorgungslage der nächsten zwei Jahre vorgewarnt. Risikofaktoren seien ein kälterer nächster Winter, ein steigender Gasverbrauch in China und das Sicherheitsrisiko für die Gasinfrastruktur.

Damit Betreiber von Kraftwerken und Industrieanlagen schnell und unkompliziert auf andere Brennstoffe umsteigen können, wurde die Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V) beschlossen. Seit dem 26. Oktober 2022 ist sie in Kraft und wirkt sich nicht nur auf das Bundesimmissionsschutzgesetz aus. Sie enthält ebenso Ausnahmen von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

In der Loseblattsammlung »Drost/Wagner, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)« wurde deshalb die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung - BG-V)“ mit aufgenommen und eine Kommentierung dazu ergänzt.

 


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2.       DStGB: Personalnot in den Verwaltungen nimmt zu

In den nächsten 10 Jahren scheiden mehr als 500.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen aus. Trotz dieser Entwicklung steigen die Anforderungen an die Städte und Gemeinden. Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) Dr. Uwe Brandl und Hauptgeschäftsführer des DStGB Dr. Gerd Landsberg fordern deshalb in einer Pressemitteilung vom 4.1.2023 mit einem attraktiven öffentlichen Dienst, einer Erhöhung der Erwerbsquote, konsequenter Qualifizierung von Erwerbslosen, mit der Zuwanderung von Fachkräften wie auch mit einer längeren Arbeitszeit und flexibleren Arbeitszeitmodellen gegenzusteuern.

Außerdem anerkennt der DStGB zwar Bedarf und Ziel einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung in den Grundschulen, wendet sich aber gegen den kommenden Rechtsanspruch aufgrund über 100.000 fehlender Erzieher(innen). Brandl und Landsberg sehen eine zu wenig genutzte Chance für eine effektivere Verwaltung in der Digitalisierung, z.B. bei der An- und Abmeldung von Personen, der Ausstellung von Anwohnerparkausweisen sowie bei Sondernutzungsgenehmigungen z.B. bei Baustellen. Sie fordern einen ähnlichen Service wie man ihn von privaten Bestellungen im Netz kennt: Heute bestellt, morgen geliefert. Um ebenso kompliziertere Baubescheide oder andere Bewilligungen schnell und effektiv umsetzen zu können, seien auch Automatisierung und künstliche Intelligenz miteinzubeziehen. Der Umbau in funktionierende digitale Verwaltungen setze allerdings mehr Hilfe von Bund und Ländern voraus. Zudem sei ein konsequenter Bürokratieabbau zur Entlastung der Verwaltung erforderlich. Damit verbinden Brandl und Landsberg die Forderung an den Bundes- und Landesgesetzgeber, Regelungsdickichte wie z. B. durch Einzelfallregelungen zu vermeiden.

 

3.       Bürgergeld: Übernahme von Heizkosten auch nur für einen Monat- Überlastung der Jobcenter - Bürgergeld-Rechner

Das neue Bürgergeld für Januar 2023 wurde bereits am 30. Dezember 2022 ausgezahlt. Die ersten Hürden wurden genommen und in den meisten Jobcentern lief der Übergang reibungslos. Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zieht eine positive Bilanz.

Das Bürgergeld hatte zum 1. Januar Hartz IV in seiner bisherigen Form abgelöst und kann online beantragt werden. Auch aufgrund einer hohen Heizkostennachzahlung kann für nur einen Monat Bürgergeld beantragt werden.

Die Online-Antragstellung entlastet die Jobcenter allerdings nicht wirklich. Denn Nachweise müssen meist persönlich erbracht werden. Eine Kommunikation per E-Mail ist nur in Ausnahmefällen möglich, weshalb Experten lediglich von einer „Online-Registrierung“ sprechen. Hinzu kommt eine dünne Personaldecke in den Jobcentern. Bereits im Dezember letzten Jahres warnte das Bundesnetzwerk Jobcenter in einem offenen Brief vor einer Überbelastung im Jahr 2023 und bat die Regierung um Hilfe. Ein großes Problem sei der Zuzug von Flüchtlingen. Schon seit Jahren komme es zu einem Mehraufwand an Arbeit. Durch den Krieg in der Ukraine habe sich die Lage noch weiter verschärft.

Zudem müssten die Mitarbeiter der Jobcenter auch die Mehrarbeit bei der Bewältigung der Coronakrise übernehmen. Hier waren und sind sie für die Existenzsicherung zuständig. Momentan kümmere man sich in Bezug auf das Bürgergeld um neue Anträge und um die Umstellung von Hartz IV auf Bürgergeld. Ab Juli 2023 werden aber zahlreiche weitere Bürgergeldreformen auf den Weg gebracht und dann steige die Mehrbelastung noch deutlich an. Schon jetzt kümmerten sich die Jobcenter auch um die Umsetzung der neuen Wohngeld-Plus-Gesetze, wobei jeder bestehende Antrag kontrolliert und nachgerechnet werden müsse. Dies könnten die wenigen Mitarbeiter nicht mehr bewältigen.

Der Verein für soziales Leben e.V. bietet nicht nur einen Bürgergeld-Rechner, mit dem der Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters verglichen werden kann, sondern veröffentlicht auch regelmäßig Nachrichten zu dem Bürgergeld. Auf seiner Internetwebseite hat er die Probleme hier zusammengefasst.

 

4.       BVerfG: Regelung zur Beitragsentlastung von Eltern zur Pflegeversicherung bis Juli 2023

Der Gesetzgeber hat bis Ende Juli 2023 Zeit, die derzeitigen Beitragsregelungen zur Pflegeversicherung bei Eltern mit steigender Kinderzahl verfassungsgemäß nachzubessern, so lautet ein Beschluss des BVerfG, von dem im Online-Spiegel PUBLICUS des R. Boorberg Verlags berichtet wird.

Eine aus Baden-Württemberg stammende Beschwerdeführerin hatte sich gegen die Regelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung gewendet. Sie hatte gerügt, dass ihre Erziehungsleistung nicht mit niedrigeren Sozialbeiträgen unter anderem in der Pflegeversicherung honoriert werde. Sie begründete ihre Ansicht damit, dass ihre Kinder ja auch mit ihren künftigen Beiträgen das Sozialversicherungssystem stützen würden.

Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerdeführerin Recht (BVerfG, Beschluss vom 7.4.2022 – 1 BvL 3/18, 1 BvR): In seiner Beschlussbegründung führten die Verfassungsrichter aus, dass im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern benachteiligt würden, wenn der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung finde. Die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen erfordere die Beachtung des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abgeleiteten Gebots der Belastungsgleichheit, das sich auf alle staatlich geforderten Abgaben erstrecke.


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