KOMM.NEWS - Bundesweite Ausgabe


BOORBERG KOMM.NEWS 2025-01 bundesweite Ausgabe

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Erhöhung des Wohngeldes seit dem 1. Januar 2025
  2. Zur Kostenbeteiligung der Fußballvereine an zusätzlichem Polizeiaufwand
  3. City-Maut in Lower Manhattan: Forderungen nach City-Maut in Berlin
  4. Neu: Ko-Pionier-Preis für innovative Verwaltungen
  5. Hinweise auf interessante PUBLICUS-Beiträge zur Feuerwehr und zur Förderlandschaft auf kommunaler Ebene

 

1.       Erhöhung des Wohngeldes seit dem 1. Januar 2025

Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preise und Mieten angepasst. Die Dynamisierung ist in § 43 Abs. 1 WoGG vorgeschrieben. Dies war u.a. Gegenstand der Wohngeldreform, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Die aktuelle Erhöhung wurde am 1.1.2025 fällig. Der staatliche Zuschuss steigt um durchschnittlich rund 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro pro Monat. Die anrechenbaren Wohnkosten werden für jede Region angepasst: Das heißt, Haushalte in teuren Gegenden können höhere Zuschüsse erhalten.

Das Wohngeld berechtigt Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, darunter Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das Bundesbauministerium rechnet damit, dass 2025 rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können.

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld seit dem 1. Januar automatisch. Da das Wohngeld aber in der Regel nur für zwölf Monate bewilligt wird, sollten Empfängerinnen und -empfänger vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Bewilligung beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Bitte beachten Sie: Der Kommentar »Wohngeldgesetz« von Stadler/Gutekunst erläutert die Rechtslage praxisgerecht. Die aktuellen Entwicklungen werden zeitnah eingearbeitet.

 

2.       Zur Kostenbeteiligung der Fußballvereine an zusätzlichem Polizeiaufwand

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (BVerfG, Urteil vom 14. Januar 2025, Az. 1 BvR 548/22), dass die Bundesländer den Profifußball für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sog. Hochrisikospielen zur Kasse bitten dürfen. Dies bedeutet, dass Fußballvereine in Zukunft auch die Kosten für die erhöhte Polizeipräsenz bei Spielen mit erwarteter Gewalt tragen müssen. Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Land Bremen.

Die Entscheidung wurde kontrovers diskutiert, wie auch auf der Webseite des ZDF oder des SWR zu lesen ist. Während die Polizeigewerkschaften die Entscheidung begrüßten und hoffen, dass sie zu weniger Gewalt in den Stadien führt, kritisierten Fanorganisationen und Vereine die Entscheidung als unfair und potenziell schädlich für kleinere Klubs.

 

3.       City-Maut in Lower Manhattan: Forderungen nach City-Maut in Berlin

Am 5. Januar 2025 wurde die City-Maut in Manhattan eingeführt und ist die erste Initiative dieser Art in den USA. Zum einen soll die Maut Autofahrer dazu bringen, künftig auf U-Bahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, um Staus zu meiden und die Luftqualität zu verbessern. Zum anderen soll durch die jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von einer Milliarde Dollar der öffentliche Nahverkehr in New York verbessert werden.

Es gibt auch Ausnahmen und Rabatte, z. B. für Einsatzfahrzeuge, Schulbusse oder Einwohner mit niedrigem Einkommen. Der prominenteste Kritiker ist vermutlich Donald Trump. Noch bevor er zum Präsidenten wiedergewählt wurde, kritisierte er die Maut als ein „Desaster“ und einen „Business-Killer“, so berichtet die Tagesschau.

Das erste Fazit nach Einführung der Maut ist allerdings positiv, wie berichtet wird. Der sonst übliche Verkehr konnte um 7,5 % reduziert werden, in besonders stauanfälligen Tunneln konnte man zu Spitzenstauzeiten 30 bis 40 % schneller durchkommen. Im Gegenzug nutzten mehr Straßenverkehrsteilnehmer den Öffentlichen Personen- und Nahverkehr.

Die Manhattan-Maut wird auch hier zum Anlass genommen, erneut eine City-Maut für Berlin zu fordern. Im letzten Jahr haben Autofahrer durchschnittlich 58 Stunden im Stau gestanden – ein Anstieg um drei Stunden gegenüber dem Vorjahr. Und dies, obwohl die Pkw-Dichte aufgrund des dichten öffentlichen Nahverkehrs die niedrigste in Deutschland ist.

Die Stausituation in der Hauptstadt beunruhigt den Verkehrsexperten Gernot Liedtke vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Er sieht in der City-Maut das effektivste Instrument zur Verkehrssteuerung und schlägt den S-Bahn-Ring als natürliche Grenze für eine Mautzone vor, wie im Tagesspiegel berichtet. Mit dem Einsatz von Kamerasystemen oder Smartphone-Tracking auf der einen Seite und Ausnahmeregelungen auf der anderen Seite könnte man auch ohne großen Aufwand eine kluge Verkehrssteuerung umwelt- und sozialverträglich einrichten.

 

4.       Neu: Ko-Pionier-Preis für innovative Verwaltungen

Mit dem Ko-Pionier-Preis wird ein neuer Verwaltungspreis ins Leben gerufen, der Verwaltungen auszeichnet, die bewährte Lösungen erfolgreich an ihre individuellen Anforderungen angepasst und umgesetzt haben. Ziel des Preises ist die Verbreitung bestehender Innovationen innerhalb der Verwaltung. Ins Leben gerufen wurde die Auszeichnung von Re:Form, der Allianz für den Staat von morgen, mit Unterstützung verschiedener verwaltungsnaher Organisationen, u.a. des DStGB.

Der Ko-Pionier-Preis wird in drei Hauptkategorien vergeben:

  • Bürokratieentlastung in der Verwaltung: Auszeichnung für Verwaltungen, die durch Nachnutzung bestehender Prozesse effizientere Abläufe geschaffen haben.
  • Digitalisierung der Verwaltung: Anerkennung für Verwaltungen, die durch digitale Nachnutzung bürgerfreundliche und moderne Lösungen etabliert haben.
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Prämierung für Verwaltungen, die durch innovative Adaptionen das soziale Miteinander gefördert haben.
Darüber hinaus werden zwei Sonderpreise verliehen:

  • Der Govdigital-Sonderpreis zeichnet Verwaltungen aus, die die meisten digitalen Leistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nachgenutzt haben.
  • Der Publikumspreis „Nachnutzung der Herzen“, der durch eine öffentliche Abstimmung ermittelt wird.
Verwaltungen, die durch die erfolgreiche Nachnutzung bewährter Lösungen ihre Abläufe verbessert haben, können sich bis zum 14. Februar 2025 für den Ko-Pionier-Preis bewerben. Weitere Informationen und die Bewerbungsmöglichkeit finden sich auf der offiziellen Website www.reform-staat.org/kopionierpreis.

 

5.       Hinweise auf interessante PUBLICUS-Beiträge zur Feuerwehr und zur Förderlandschaft auf kommunaler Ebene

Der kostenlose Newsletter des Online-Spiegel PUBLICUS aus dem Richard Boorberg Verlag hat folgende interessante Beiträge für Sie aufbereitet:

  • Das Verwaltungsgericht München (VG) hat sich mit der Frage des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze und in diesem Zusammenhang mit dem Begriff des „Einsatzes“ i. S. d. BayFwG in Abgrenzung zum „Ausrücken“ beschäftigt.
  • Muss die die Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt auch unter Mitwirkung einer amtlichen Stelle erfolgen? Auch diese Auseinandersetzung mit der Entscheidung des könnte lesenswert für Sie sein.
  • Mit dem Thema Kommunalförderung hat sich Dr. Ulrich Keilmann beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass die Förderlandschaft dringend einer Reform bedarf, etwa indem man sich konsequenter auf die Zielerreichung der eingesetzten Fördermittel fokussiert.
Sind Sie Feuerwehrler oder für die Feuerwehr zuständig? Schauen Sie in unser Feuerwehr- und Brandschutzsortiment des Richard Boorberg Verlags und des Formularservice des Richard Boorberg Verlags – vielleicht finden Sie für Ihren Bedarf nützliche Hilfsmittel, wie z.B. das Atemschutz-Nachweisbuch oder Fachliteratur wie z. B das neu erschienene Buch „Brände löschen“.
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