KOMM.NEWS - Bundesweite Ausgabe


BOORBERG KOMM.NEWS 2024-06 bundesweite Ausgabe

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Fußball-EM: UV-Index und Sonnencremespender
  2. KfW Kommunalpanels 2024: Investitionsrückstand der Kommunen klettert auf 186,1 Mrd. EUR
  3. Bundesrat: Grünes Licht für OZG-Gesetz, Straßenverkehrsgesetz und Konsumcannabisgesetz sowie für verbesserte Regelungen beim Klimaschutz und bei Kinderehen
  4. DStGB: Änderungen im Bundesschienenwegeausbaugesetz

 

1.       Fußball-EM: UV-Index und Sonnencremespender

Die Fußball-EM ist in vollem Gange. Noch bis zum 14. Juli 2024 findet sie bei schönstem Wetter statt. Das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützt dabei die Fans mit der Kampagne „UV-sicher“ beim persönlichen UV-Schutz. In allen zehn Gastgeberstädten stellt es dafür in den Fan-Zonen und in der Nähe der Stadien kostenlos Sonnencreme in Spendern zur Verfügung. Über einen QR-Code auf den Spendern kann außerdem der aktuelle UV-Indexwert aufgerufen werden. Nach Ende der Europameisterschaft werden viele Spender voraussichtlich in den Städten verbleiben. Vorgesehen ist eine Nachnutzung, etwa in Sportvereinen oder Schwimmbädern.

Denn 75 % mehr stationäre Hautkrebsbehandlungen gab es 2021 gegenüber dem Jahr 2001, so die Tagesschau. Bei dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kann man sich detailliert über die Gründe dafür informieren. Ab einem UV-Index von 3, sollte man deshalb Schutzmaßnahmen ergreifen. An erster Stelle steht, gesundheitsschädigende UV-Belastung zu vermeiden, etwa indem man mittags Schatten aufsucht. An zweiter Stelle kommt der Schutz von Haut und Augen durch lange Kleidung, Hut und Sonnenbrille. Ganz zuletzt kommt aus Sicht des Strahlenschutzes die Sonnencreme. Den wirkungsvollsten UV-Schutz erreicht man mit der Kombination all dieser Maßnahmen.

 

2.       KfW Kommunalpanels 2024: Investitionsrückstand der Kommunen klettert auf 186,1 Mrd. EUR

Das KfW-Kommunalpanel 2024 zeigt eine deutliche Eintrübung der Stimmung in den Kämmereien. Die vom Deutschen Institut für Urbanistik im Auftrag von KfW Research befragten Städte, Gemeinden und Kreise blicken zunehmend besorgt auf ihre Finanzsituation: Mit 58 % bewertet mehr als die Hälfte von ihnen diese als negativ. Noch pessimistischer ist der Ausblick der Kämmereien auf die kommenden fünf Jahre. Die große Mehrheit von 88 % schaut negativ in die nahe Zukunft. Neben den aktuellen fiskalischen Herausforderungen wie schwächerem Steuerwachstum, steigenden Personalausgaben und zunehmenden Sachaufwendungen infolge höherer Preise oder zusätzlicher sozialer Aufgaben, können die Kommunen mit weiteren erheblichen Mehrinvestitionen rechnen aufgrund Klimaschutz und -anpassung, Digitalisierung oder Demografie.

„Die Ergebnisse des KfW Kommunalpanels 2024 sind außerordentlich bedrückend. Der kommunale Investitionsstau wächst binnen eines Jahres um 12 % und steigt auf die Rekordhöhe von 186 Mrd. Euro. [...] Deutschland lebt seit Jahren von der Substanz. Hinzu kommen notwendige Investitionen in die Transformation der kommunalen Infrastruktur, die sich nach Schätzungen auf über eine Billion Euro im kommenden Jahrzehnt belaufen werden“, so Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Über die Hälfte des Investitionsrückstandes geht auf Schulen (54,8 Mrd. €) und Straßen (48,3 Mrd. €) zurück. Weitere Bereiche, in die investiert werden müsste, sind Verwaltungsgebäude (18,8 Mrd. €), Feuerwehr (16,3 Mrd. €) und Kinderbetreuung (12,7 Mrd. €).

 

3.       Bundesrat: Grünes Licht für OZG-Gesetz, Straßenverkehrsgesetz und Konsumcannabisgesetz sowie für verbesserte Regelungen beim Klimaschutz und bei Kinderehen

In seiner Sitzung am 14. Juni hat der Bundesrat wichtigen Gesetzesvorhaben grünes Licht gegeben:

OZG-Gesetz (wir berichteten in unserem April-Newsletter)

Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen. Dazu gehört auch, dass Daten nicht doppelt durch Verwaltungen erfasst werden müssen. Zunächst wird der IT-Planungsrat Aufwand und Kosten der Umsetzung des OZG ermitteln. Bund und Länder müssen dann in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen. Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen, werden die bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Bürgerkonto – die sog. BundID – umgestellt.

Für die Umstellung haben die Länder drei Jahre Zeit. Die sog. BundID soll langfristig zu einer DeutschlandID weiterentwickelt werden. Als Authentifizierungsmechanismen können das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau verwendet werden.

Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes

Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen Kommunen mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Dahingehende Rechtsverordnungen und Anordnungen sollen dabei eine Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen. Außerdem darf die Sicherheit des Verkehrs durch die Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden.

Änderungen am Konsumcannabisgesetz

Durch die Änderungen (BGBl. Nr. 207 vom 25.6.2024 S. 1) sollen die Länder mehr Flexibilität im Umgang mit großen Anbauflächen für Cannabis erhalten. Das Gesetz ermöglicht es den Behörden, Anbauvereinigungen die Erlaubnis zu verweigern, wenn sich deren Anbauflächen im gleichen Gebäude wie Anbauflächen anderer Vereinigungen (oder in unmittelbarer Nähe zu solchen) befinden. So sollen kommerzielle „Plantagen“ für Cannabis ausgeschlossen werden.

Zudem sieht das Gesetz nun nur noch „regelmäßige“ anstelle von „jährlichen“ Kontrollen der Anbauvereinigungen vor. Bei der ersten Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen des Cannabisgesetzes, die 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen ist, sind nun nicht nur die Auswirkungen der Konsumverbote auf den Kinder- und Jugendschutz auszuwerten, sondern auch die Auswirkungen der Besitzmengen und Weitergabemengen in Anbauvereinigungen. Außerdem soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte entwickeln, um diese über den Inhalt des Gesetzes zu informieren und Kenntnisse zur Risikokommunikation zu vermitteln.

Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Es bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg. So sieht das Gesetz vor, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmalig für drei Monate verlängert werden können.

Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt zu laufen, wenn die Behörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden.

Vereinfacht wird außerdem das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn: Hier entfällt das Erfordernis einer Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten. Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.

Bei anderen Anlagen findet ein Erörterungstermin nur statt, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Durchführung aus Sicht der Behörde im Einzelfall geboten ist. Der Erörterungstermin ist dann innerhalb von vier Wochen durchzuführen. Das Gesetz enthält auch besondere Maßnahmen, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Betreibern soll es beispielsweise erleichtert werden, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen.

Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr (Beschl. v. 1.2.2023, 1 BvL 7/18) entschieden hatte, dass das geltende Recht die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Kinderehe nicht ausreichend berücksichtigt, wurden nun entsprechende Änderungen beschlossen.

Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, sind in Deutschland weiterhin unwirksam. Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, kann sie allerdings die gleichen Unterhaltsansprüche geltend machen wie als wenn sie wirksam verheiratet wäre. Neu geregelt ist, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann. Die erneute Eheschließung muss dazu in Deutschland vor einem inländischen Standesamt erfolgen und wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung zurück.

Das Bundesministerium der Justiz muss innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Änderungen prüfen, ob sich die Neuregelungen zum Schutz der zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Personen und gemeinsamer Kinder bewährt hat.

 

4.       DStGB: Änderungen im Bundesschienenwegeausbaugesetz

Ebenso stimmte der Bundesrat am 14.6.2024 den Änderungen am Bundesschienenwegeausbaugesetz zu. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hebt hervor, dass er sich dafür eingesetzt hatte, dass auch Empfangsgebäude als Teil der Bahninfrastruktur durch den Bund finanziert werden können. Ebenso konnte erreicht werden, dass in Folge der Sanierung von Hochleistungskorridoren keine anderen Streckenmaßnahmen zurückgestellt werden dürfen. Positiv sei letztlich auch die Lösung des Streits um die Finanzierung der Ersatzverkehre im Zuge der Korridorsanierung. Damit würden die Länder mit den Kosten nicht allein gelassen werden, was Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden ÖPNV-Mittel der Länder habe.


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