KOMM.NEWS - Bundesweite Ausgabe


BOORBERG KOMM.NEWS 2024-10 bundesweite Ausgabe

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Krankenhausreform beschlossen
  2. Gewerkschaftsforderungen des DBB Beamtenbund und der Tarifunion
  3. BASE: Infos zur Endlagersuche für Bürger und Kommunen
  4. Aktuelle Entwicklungen zur sog. Holocaustbildung und Wiedergutmachung von NS-Unrecht
  5. Bundestagswahl 2026

 

1.       Krankenhausreform beschlossen

Nach einer teilweise hitzigen Debatte mit gegenseitigen Vorwürfen von Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Für den in den Beratungen noch veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG, Drs. 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4) votierten am 17. Oktober 2024 in namentlicher Abstimmung 373 Abgeordnete. 285 Abgeordnete stimmten dagegen; es gab eine Enthaltung.

Die gesamte Opposition – Union, AfD, Linke und BSW – hatte angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht die Reform kritisch und befürchtet, dass die Finanznot der Krankenhäuser durch die Reform nicht gelindert werden könnte und sie eine Zentralisierung der medizinischen Versorgung zu Lasten des ländlichen Raums zur Folge habe.

Der DStGB fordert die Bundesländer nach dem heutigen Beschluss des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Bundestag dazu auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Gesetz in der jetzigen Form nicht durchzuwinken.

 

2.       Gewerkschaftsforderungen des DBB Beamtenbund und der Tarifunion

Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Dr. Achim Brötel bezeichnet die aktuellen Gewerkschaftsforderungen in der Pressemitteilung vom 11. Oktober 2024 als völlig aus der Zeit gefallen.

Am 24. Januar 2025 beginnen die Verhandlungen der neuen Tarifrunde für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in Potsdam. Die Kernforderungen der Gewerkschaften werden auf der Webseite des dbb beamtenbund und tarifunion wie folgt aufgelistet:

  • Ein Volumen von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich zur Erhöhung der Entgelte (ggf. zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen).
  • Drei zusätzliche freie Tage sowie einen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
  • Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, über das die Beschäftigten eigenständig verfügen.
  • Die Entgelte u. a. der Auszubildenden sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.

 

3.       BASE: Infos zur Endlagersuche für Bürger und Kommunen

Deutschland benötigt ein Endlager für seine hochradioaktiven Abfälle. Doch wie soll der künftige Standort gefunden werden? Und wie kann sich die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligen? Antworten auf diese und andere Fragen kann man in der Veranstaltungsreihe „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics“, z.B. am 6. November 2024, erhalten.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat im Sommer eine neue Infobroschüre veröffentlicht, die speziell Kommunen zum Verfahren der Endlagersuche informieren soll.

Als Ziel für eine endgültige Festlegung eines Endlager-Standortes werden die Jahre 2046 bis 2068 anvisiert. Die Endlagersuche durchläuft insgesamt drei Phasen.

Der erste Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Die mit der Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt, ausgewertet und 2020 den Arbeitsstand im sog. „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Der Bericht weist 90 Teilgebiete aus, die ca. 54 % des Bundesgebiets umfassen. Teilgebiete sind Gebiete, die auf Basis der vorhandenen Daten eine günstige geologische Gesamtsituation für die Endlagerung erwarten lassen.

Aktuell arbeitet die BGE an der Eingrenzung der 90 Teilgebiete auf sog. Standortregionen. Diese will sie nach aktuellem Stand bis Ende 2027 dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in einem Vorschlag zur Prüfung vorlegen. Das BASE wird in allen vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen einrichten, um eine umfassende Beteiligung u. a. der kommunalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen.

 

4.       Aktuelle Entwicklungen zur sog. Holocaustbildung und Wiedergutmachung von NS-Unrecht

Mehr als 75 Jahre sind seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen. Die durch nationalsozialistisches Unrecht verursachten Schäden hatten bereits unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Regelungen zur Wiedergutmachung zur Folge.

Vor allem bilaterale Verträge mit westeuropäischen Staaten - in den 90er Jahren auch mit osteuropäischen Staaten - versuchten eine Wiedergutmachung durch Zahlungen von Entschädigungsleistungen an diese Länder. Die Gesamtsumme aller Entschädigungsleistungen der öffentlichen Hand belief sich dabei bis Ende 2022 auf 81,967 Milliarden Euro (S. 25, „Wiedergutmachung – Regelungen zur Entschädigung von NS-Unrecht“).

Angesichts der immer länger zurückliegenden Zeit von Holocaust wie auch Wiedergutmachung und der Tatsache, dass inzwischen in Deutschland Generationen heranwachsen, die ohne familiären/regionalen oder kulturellen Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus sind, stellt dies eine besondere Herausforderung für die Zukunft im Rahmen der sog. Holocaustbildung dar.

Seit 2017 beschäftigt sich das Bundesministerium der Finanzen in zunehmendem Maße mit den hieraus resultierenden Folgeaufgaben der Wiedergutmachung. Mithilfe eines „Themenportals Wiedergutmachung“ soll beispielsweise erstmals ein digitaler Gesamtzugang zum Dokumentenerbe der Wiedergutmachungsakten, die bei verschiedenen Stellen im In- und Ausland liegen, angestrebt werden.

In Bezug auf die Rückgabe von NS-Raubkunst wurde mit Beschluss am 9. Oktober 2024 im Rahmen des 21. Kulturpolitischen Spitzengesprächs in Berlin die sog. Restitutionspraxis weiterentwickelt. In Zukunft wird anstelle der Beratenden Kommission, die nur Empfehlungen ausspricht, eine Schiedsgerichtsbarkeit mit Sitz in Berlin eingerichtet, deren Entscheidungen rechtsgültig sein werden. Die Schiedsgerichte sollen im Lauf des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen und werden in einem gemeinsamen Verfahren zu gleichen Teilen vom Zentralrat der Juden sowie der Jewish Claims Conference und von Bund, Ländern sowie kommunalen Spitzenverbänden ausgewählt.

Als Grundlage ihrer Schiedssprüche dient ein Bewertungsrahmen, der sich an den Rückerstattungsregeln der Alliierten, der deutschen Rechtsprechung, der Handreichung des Bundes zum Umgang mit NS-Raubgut und der Spruchpraxis der Beratenden Kommission orientiert.

 

5.       Bundestagswahl 2025

Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024, BGBl. 2024 I Nr. 271).

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 27. März 2024. Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit seit dem 27. Juni 2024 (§ 21 Absatz 3 Satz 4 Bundeswahlgesetz). Sämtliche Termine und Fristen sind auf der Webseite der Bundeswahlleiterin zu finden, ebenso eine Karte aller Wahlkreise in Deutschland sowie viele andere Informationen rund um die anstehende Bundestagswahl.


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