Der Bundestag hat das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz beschlossen (vgl. den Gesetzentwurf vom 18.6.2026). Mit insgesamt rund 4 Mrd. Euro wird der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Ein Viertel der Summe (250 Mio. Euro pro Jahr) soll über Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Länder an stark verschuldete Kommunen gehen, um dort Kitas, Schwimmbäder oder Bibliotheken zu finanzieren.
350 Mio. Euro sind für die ostdeutschen Länder vorgesehen, um diese bei den Kosten bestimmter DDR-Zusatzrenten zu unterstützen - etwa für ehemalige Beschäftigte von Volksarmee und Volkspolizei. D.h., der Anteil des Bundes an den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR steigt von 50 % auf 60 %, der der Länder sinkt von 50 % auf 40 %.
400 Mio. Euro fließen in den Länderfinanzausgleich und sollen den finanzstarken Geberländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg zugutekommen, so auch die Tagesschau.
Die Fraktion Die Linke hatte (zusammen mit dem Bündnis 90/ Die Grünen) gegen das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz gestimmt und neue Anträge eingereicht. Zum einen wollte die Fraktion einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“ anstelle des „Königsteiner Schlüssels“ einführen, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. Zum anderen wollte sie eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“ mithilfe einer Grundgesetzänderung erreichen, sodass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann. Ihre Anträge wurden von der Mehrheit abgelehnt, wie der Bundestag von der 1. und 2./3. Lesung berichtet.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10. Juli zu, stellte aber fest, dass das Gesetz angesichts der starken Verschuldung der Kommunen zu kurz greife. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten.
Wie der Bund die Kommunen insgesamt unterstützt kann man auch dieser Tabelle entnehmen.
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren die Großstädte verpflichtet ihre kommunalen Wärmepläne vorzulegen. 72 von 80 Großstädten in Deutschland haben die Wärmeplanung fristgemäß bis Ende Juni abgeschlossen, die kleineren Städte haben bis 2028 Zeit. Nach Angaben des KWW (Kompetenzzentrum Kommunale Wärmeplanung) haben dennoch schon 42 % der mittelgroßen Kommunen (d.h. weniger als 100.000 Einwohner) ihre kommunale Wärmeplanung bereits abgeschlossen, etwa genauso viele sind mitten im Prozess. Bei den kleinen Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern hat knapp ein Drittel die Pläne vorliegen, etwa die Hälfte befindet sich in der Erstellungsphase. Viele Verbraucher warteten auf diese Planung, weil sie die Entscheidung für eine neue Heizung mit Fernwärme, Wärmepumpe oder doch mit Gas oder Öl maßgeblich beeinflusst.
Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung war ursprünglich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem sog. Heizungsgesetz, zusammen gedacht; es wurde auf den Ausstieg aus fossiler Wärmeenergie gesetzt. Allerdings wurde das Gebäudeenergiegesetz nun durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vom 14. Juli 2026 korrigiert. Nun können Eigentümer sich wieder neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch für Gas- und Ölheizungen entscheiden. Brennstoffe für Heizungen müssen lediglich ab 2045 komplett klimaneutral sein. Eine Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festlegen.
Zum Thema sprach Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Christian Schuchardt mit dem SWR. Er meint, es sei „volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, im gleichen Quartier sowohl dauerhaft das Gasnetz weiterzubetreiben, das Stromnetz für viele Wärmepumpen zu ertüchtigen und auch noch in Fernwärme zu investieren. Diese Doppel- und Dreifach-Strukturen wären sehr kostenintensiv.“ Eine neue Gasheizung halte ca. 20 Jahre, eine Wärmepumpe ca. 12 bis 15 Jahre. Investitionen der Stadtwerke in Wärmeenergie seien kostenintensiv. Es bräuchte daher Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Stadtwerke, wie auch die Tagesschau berichtet.
Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzte Expertenkommission hat 56 Handlungsempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum vorgelegt (eine übersichtliche Auflistung auf S. 9 bis 12).
Die Kernpunkte der Empfehlungen:
- Leitprinzipien: Der Ansatz basiert auf der Trias aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dabei wird betont, dass Kinderrechte auch digital uneingeschränkt gelten müssen.
- Entwicklungs- und verantwortungsorientiert: Die Maßnahmen richten sich nach den verschiedenen Altersstufen (von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenenalter). Es wird eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten zwischen Bezugspersonen, Institutionen und Anbietern gefordert.
- Konkrete Maßnahmen:
- Beratungsangebote für Familien bereits vor der Geburt.
- Ausbau der Medienbildung in Kitas und Schulen.
- Einführung eines „KI-Seepferdchens“ zur Vermittlung von KI-Grundkompetenzen
- Forderungen an Plattformbetreiber: Anbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden, insbesondere durch altersgerechte Voreinstellungen, wirksame Altersbestimmung sowie Schutzmaßnahmen gegen Deepfakes und den sicheren Umgang mit KI.
- Rolle der Kommunen & Umsetzung: In den Gemeinden werden die Voraussetzungen für Medienbildung, Prävention und Beratung vor Ort – sei es in Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Jugendhilfe oder durch familienunterstützende Angebote geschaffen. Hierfür sind verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichende Ressourcen und langfristige Finanzierung, um den wachsenden Anforderungen im digitalen Kinder- und Jugendschutz gerecht werden zu können, notwendig.
- Monitoring: Die 56 Empfehlungen sollen in eine kohärente Gesamtstrategie mit einem verbindlichen Wirkungsmonitoring überführt werden.
Die geplante Wohngeldreform (vgl. Gesetzentwurf vom 23.6.2026) möchte zur Konsolidierung des Haushalts beitragen, die Fortschreibung des Wohngeldes aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Wohngeldformel anpassen. Zugleich sieht der Gesetzesentwurf im Wohngeldverfahren Vereinfachungen und Entlastungen für die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger vor.
Der Deutsche Städtetag sieht hier eine finanzielle Verschiebung zu Lasten der Städte, wie auch der Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt im Interview mit dem RND befürchtet. Denn manche Betroffene würden ohne Wohngeld wieder in die Grundsicherung fallen, für die die Städte einen Teil der Kosten für Miete und Heizung tragen. Außerdem empfiehlt der Deutsche Städtetag, die Änderungen beim Wohngeld mit genug Vorlauf zu planen, mit anderen Reformprozessen zu verzahnen, praxisgerecht zu gestalten und nicht isoliert umzusetzen.
Anlässlich der Mitteilung des Bundesumweltministeriums, dass nun ein bundesweites Niedrigwasserinformationssystems (NIWIS) digital einsehbar ist, hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund zum Umgang mit Trinkwasser geäußert: Ein aktives Wassermanagement sei zu begrüßen, sodass die kommunale Trinkwasserversorgung langfristig gesichert sei. Präventive Maßnahmen, um einem Wassermangel vorzubeugen, seien ebenso unerlässlich.
Genannt werden der Ausbau von lokalen Wasserspeichern, aber auch der Bau von modernen, klimaneutralen Verbundstrukturen mit benachbarten Trinkwasserversorgern oder auch Fernleitungen, je nach Region, um Wasserverfügbarkeiten ausgleichen zu können. Die Landwirtschaft sei aufgerufen, schon beim Anbau auf Pflanzen zu setzen, die mit weniger Wasser auskämen, und die Bevölkerung solle zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser angehalten werden. Eine Anordnung von temporären Nutzungsbeschränkungen als letztes Mittel könne so verhindert werden.
Am 14. Juli 2026 hatte die Stadt München eine Allgemeinverfügung zur Wassernutzung erlassen und z.B. die Entnahme von Wasser zum Befüllen von privaten Pools, zur Bewässerung von Grünflächen (in der Zeit von 9 bis 19 Uhr) und zum Waschen von Terrassen sowie von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen verboten. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 50.000 Euro. Die Verfügung gilt bis zum 1. August 2026, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Eine Verlängerung des Zeitraums ist bei andauernder Trockenheit möglich.
Selbst hat die Stadt München verschiedene Brunnenanlagen abgestellt und weitere Maßnahmen ergriffen, um den gestiegenen Wasserverbrauch zu reduzieren. Die Maßnahmen haben zu Kritik in den Medien geführt. „München soll klein, arm und hässlich werden: Mit der Brunnenabschaltung wegen angeblicher Wasserknappheit werden die Bürger auf Linie für den Niedergang gebracht“, kann man in der Welt lesen. Der Merkur macht sich Gedanken über das Denunzieren der Nachbarn.
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