KOMM.NEWS - Baden-Württemberg


BOORBERG KOMM.NEWS 2023-12 Ausgabe Baden-Württemberg

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Doch keine „leichtere Einführung von Tempo-30-Zonen“
  2. Tag des Ehrenamts
  3. Armutsprävention von Bund, Ländern und Kommunen
  4. DStGB: KI als Perspektive und Aufgabe

 

1.       Doch keine „leichtere Einführung von Tempo-30-Zonen“

Die Straßenverkehrsrechtsnovelle, die die Bundesregierung mit Entwurf vom 11.9.2023 in das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet hatte (s. auch KommNews vom August 2023), wurde vom Bundesrat überraschenderweise abgelehnt.

Der Vermittlungsausschuss könnte nun von der Bundesregierung und vom Bundestag angerufen werden, um einen Kompromiss zu finden. Allerdings sieht das Bundesverkehrsministerium (BMDV) darin wenig Sinn, wie in einer Regierungspressekonferenz am 6.12.2023 von einem Sprecher des BMDV gesagt wurde. „Das Vorhaben an sich war ja in allen Sitzungen der Verkehrsministerkonferenz final abgestimmt“, so der Sprecher. Nun müssten sich zunächst erst die Verkehrsministerien der Länder mit ihren Landesregierungen auf eine Position einigen.

Die Ablehnung zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes erzeugt große Enttäuschung bei den Kommunen, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). Die Städte und Gemeinden wünschten sich seit langem mehr Entscheidungsspielräume vor Ort, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Mobilitätswende zu unterstützen. Bisher sei es den Kommunen kaum möglich, verkehrsberuhigende Maßnahmen aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes anzuordnen, oder die städtebauliche Entwicklung durch entsprechende Maßnahmen zu beeinflussen.

Die Straßenverkehrsrechtsnovelle ist nicht das einzige Gesetzesvorhaben, das ausgebremst wurde. Auch dem Wachstumschancengesetz, das z.B. die Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe wieder erhöhen sollte, und dem Krankenhaus-Transparenzregister hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Aufgrund der momentan schwierigen Haushaltslage ist mit einer Verabschiedung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, so die Tagesschau.

 

2.       Tag des Ehrenamts

Am 5.12.2023 war Internationaler Tag des Ehrenamts. Ob bei der freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiterin im Sportverein oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln: Etwa 29 Mio. Menschen engagieren sich in Deutschland für das Gemeinwohl – ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Zu diesem Anlass hat das Bundesinnenministerium die Kampagne „Ehre, wem Ehre gebührt“ gestartet.

Durch viele Maßnahmen wird das bürgerschaftliche Engagement außerdem durch die Bundesregierung finanziell gefördert. Zentrale Anlaufstelle des Bundes für Vereine und Initiativen ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie stellt Serviceangebote wie Beratung und Qualifizierung für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte bereit. Über die Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums kann man auch auf die entsprechenden Internetseiten der Länder gelangen.

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist der Tag auch Anlass, eine gute Ausstattung des Ehrenamts zu fordern, vor allem finanzielle Hilfen für die Gemeinden und Bürokratieentlastung vor Ort. Zudem sollten die Rahmenbedingungen etwa bei der Freistellung vom Arbeitgeber für das Amt evaluiert und ggf. verbessert werden. Der DStGB schlägt auch ein verbindliches System vor, in dem festgelegt wird, welche Vorteile, ggf. dauerhaft, mit dem ehrenamtlichen Engagement verbunden sind. Denkbar wären z.B. Vorteile bei der Vergabe von Studienplätzen, Zusatzpunkte bei der Einstellung im öffentlichen Dienst, Anerkennung für später erforderliche Praktika bei der Ausbildung im Studium oder im Beruf oder zusätzliche Rentenpunkte bei der Altersversorgung.

 

3.       Armutsprävention von Bund, Ländern und Kommunen

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) Neue Chancen für Kinder in Deutschland, der im Sommer 2023 ins Leben gerufen wurde, fand am 30.11.2023 die Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ statt. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung gemeinsamer Strategien und wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von Kinderarmut durch Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft.

Vor Ort sorgt die kommunale Armutsprävention für bessere Chancen beim Start ins Leben. Viele Kommunen und Bundesländer können bereits von guten Beispielen berichten: von der Jugendhilfeplanung bis hin zu Präventionsketten. In sechs verschiedenen Workshops wurden diese als Best-Practice-Beispiele auf der Konferenz diskutiert und weitergedacht. Darüber hinaus wurde über integrierte Ansätze kommunaler Armutsprävention gesprochen.

Der NAP enthält rund 350 Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen - von der Kindergrundsicherung, über den Kooperationsverbund "Gesundheitliche Chancengleichheit" bis hin zum ESF-Plus-Programm "ElternChanceN: mit Elternbegleitung Familien stärken" und den Präventionsketten.

 

4.       DStGB: KI als Perspektive und Aufgabe

Aktuell setzen 8 % der Kommunen bereits KI oder automatisierte Systeme in ihrer Verwaltung ein. Das ist ein Ergebnis des „Zukunftsradar Digitale Kommune 2023“.

„Künstliche Intelligenz ist in den Kommunen angekommen. Spätestens seit dem Hype um die sprachbasierte KI ChatGPT haben Städte und Gemeinden erkannt, dass diese Technologie immense Chancen bieten kann, gerade im Bereich der Automatisierung und der virtuellen Assistenzsysteme bei Verwaltungstätigkeiten“, so Landsberg, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB).

Vielfach behinderten rechtliche Hürden oder ungeklärte Datenschutzfragen den Einsatz dieser Technologie. Auch wenn insgesamt Fortschritte im Bereich der Digitalisierung zu verzeichnen wären, würden die Herausforderungen bestehen bleiben. Den Kommunen fehle vor allem Fachpersonal und die notwendige finanzielle Ausstattung.


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