KOMM.NEWS - Baden-Württemberg


BOORBERG KOMM.NEWS 2023-10 Ausgabe Baden-Württemberg

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Urteil: Keine Entschädigung für abgebranntes leerstehendes Kulturhaus
  2. Internetverfügbarkeit in Deutschland: Breitbandatlas
  3. Neue DIN-Normen: Glasfaser und Zirkuläres Bauen
  4. Webseite: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
  5. PUBLICUS: Raus aus dem Förderdschungel

 

1.       Urteil: Keine Entschädigung für abgebranntes leerstehendes Kulturhaus

Im April 2021 war ein Feuer in einem leerstehenden Kulturhaus in der sächsischen Stadt Weißwasser ausgebrochen und hatte beträchtlichen Schaden verursacht. Die Stadt hoffte auf eine Entschädigung in Höhe von 1,6 Mio. Euro.

Das Landgericht Görlitz hat nun entschieden (Urteil vom 22.9.2023, Az.: 1 O 320/22), dass die Stadt keine Entschädigung erhält. Grund ist die Klausel in den Zusatzvereinbarungen zum Versicherungsvertrag der Ostdeutschen Kommunalversicherung (OKV), wonach Gebäude nicht versicherbar sind, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind. Beim Volkshaus in Weißwasser sei das der Fall, so die Versicherung und letztlich auch das Gericht. Hat das Urteil Bestand, wären demzufolge keine leerstehenden Denkmäler mehr versicherbar. Die Stadt möchte das Urteil nun überprüfen lassen, wie die Lausitzer Rundschau zu berichten weiß.

Brandschutz kann nicht nur Leben retten, sondern auch vor Gebäudeschäden in Millionenhöhe schützen. Im Formularservice des Richard Boorberg Verlags finden Sie auch Arbeitshilfen und Utensilien für eine gut ausgestattete Feuerwehr. Jede Einsatzkraft muss z.B. einen persönlichen Atemschutznachweis führen, der im Atemschutz-Nachweisheft dokumentiert werden kann.

 


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Mit weiteren Vorschriften zum Bürgergeld-Gesetz

Sozialhilfe

Matjeka · Peetz · Sander · Welz (Hrsg.)

Sozialhilfe SGB XII
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II

2023, 33., aktualisierte Auflage, 264 Seiten, € 17,80; ab 12 Expl. € 16,80; ab 25 Expl. € 16,–; ab 50 Expl. € 15,25; ab 100 Expl. € 14,80; Mengenpreise nur bei Abnahme durch eine Endabnehmerin oder einen Endabnehmer zum Eigenbedarf.
ISBN 978-3-415-07473-6

Die 33., aktualisierte Auflage enthält die Vorschriftentexte von SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) mit den Änderungen durch das neue Bürgergeld-Gesetz sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Rechtsstand 1. Juli 2023.

Darüber hinaus beinhaltet der Bereich des SGB II u.a. die

  • Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung,
  • Bürgergeld-Verordnung,
  • Unbilligkeitsverordnung,
  • Einstiegsgeld-Verordnung,
  • Mindestanforderungs-Verordnung,
  • Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II,
  • Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b SGB II

sowie der Bereich des SGB XII das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) und diverse Verordnungen.

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2.       Internetverfügbarkeit in Deutschland: Breitbandatlas

Im Festnetzbereich hat sich der Ausbau durch den umfassenden eigenwirtschaftlichen Ausbau und die ergänzenden Förder- und Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der Länder beschleunigt. Technologieübergreifend waren zum Ende des Jahres 2022 bereits für mehr als 70 % der Haushalte Gigabitanschlüsse verfügbar.

Nach den Zahlen des Breitbandatlas lag die Versorgungsquote mit Glasfaser auf Basis von FTTH/B-Infrastruktur Ende 2022 bei ca. 25 % der Haushalte. Über alle Technologien hinweg können mehr als 70 % der Haushalte Gigabitanschlüsse nachfragen, wobei der Großteil auf der Abdeckung mit aufgewerteten HFC-Netzen beruht. Gängige Geschwindigkeiten, die häufig auch bei Verfügbarkeit von schnelleren Anschlüssen gebucht werden, stehen beinahe flächendeckend zur Verfügung. So sind Anschlüsse mit 50 Mbit/s für ca. 95 % der Haushalte und mit 100 Mbit/s für gut 90 % der Haushalte verfügbar.

Der Breitbandatlas ist ein frei zugängliches Portal im Gigabit-Grundbuch. Er veranschaulicht, welche Versorgung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Verfügung steht. Insgesamt stellt der Breitbandatlas Versorgungsdaten dar, die von über 330 Telekommunikationsunternehmen geliefert wurden. Erstmals war die Bundesnetzagentur für den gesamten Prozess der Datenerhebung und -aufbereitung verantwortlich.

Eine Excel Datei mit Daten zur Versorgungslage von Landkreisen und kreisfreien Städten kann hier heruntergeladen werden.

 

3.       Neue DIN-Normen: Glasfaser und Zirkuläres Bauen

Verlegung von Glasfaser

Am 28. Juli 2023 die neue DIN 18220:2023-08 für Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze in Kraft getreten. Die DIN 18220 beschreibt detailliert die Verfahren für Schlitze und Leitungsgräben in unterschiedlicher Tiefe, für das Legen der Glasfasermedien und die Wiederherstellung der Straße. Damit steht ab sofort ein Standard zur Verfügung, an dem sich sowohl Städte und Gemeinden als auch entsprechende Tiefbauunternehmen bei der Genehmigung von Trassen orientieren können.

Die DIN 18220 wurde von über 30 Experten aus der Bauindustrie, Telekommunikationswirtschaft, Wissenschaft und öffentlichen Verwaltung entwickelt. Mit ihrer Veröffentlichung existieren nunmehr detaillierte Vorgaben und einheitliche Qualitätsanforderungen zur Errichtung von Glasfasernetzen. Sie wurde im Konsens erstellt und nach öffentlichem Anhörungsverfahren einstimmig verabschiedet. Damit ist sie als sogenannte anerkannte Regel der Technik gem. § 126 des Telekommunikationsgesetzes ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden. Bisher fehlten jene technischen Regeln zur Anwendung, was viele Kommunen zu Zurückhaltung beim Einsatz dieser Methoden veranlasste.

Zirkuläres Bauen

Bau- und Abbruchabfälle machten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 mehr als 55 % des bundesweiten Abfallaufkommens aus. Das Umweltbundesamt schätzt das gesamte verbaute Material im deutschen Gebäudebestand auf 15 Mrd. Tonnen. Diese macht deutlich, dass eine Kreislaufwirtschaft viel dazu beitragen kann, Ressourcen zu schonen und CO2-Emissionen zu senken.

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat ein Standard-Verfahren veröffentlicht, das hilft, Bauprodukte großer Gebäudeteile zu identifizieren, die sich für eine erneute Verwendung eignen. Mit dem im Standard beschriebenen Verfahren soll der Gebäudebestand systematisch erfasst und dokumentiert werden, um künftige Rück- und Umbauarbeiten systematisch angehen zu können.

Die neue DIN SPEC 91484 dient als Leitfaden für die Erstellung sog. Pre-Demolition-Audits. Das Verfahren gliedert sich in zwei Stufen: eine Vor- und eine Detailprüfung. Das Dokument definiert, welche Informationen über die Bauprodukte erfasst werden müssen, z. B. Daten zum Standort des Bauwerks, zum Baujahr, zur Gebäudeklasse und Nutzungsart. Anhand dieser Basisinformationen können erste Entscheidungen getroffen werden, ob sich Bauprodukte für eine Wiederverwendung eignen oder nicht. Danach folgt die Detailprüfung, für die Fachgutachten erstellt werden. Außerdem legt das Dokument fest, welche Akteure dieses Verfahren durchführen.

 

4.       Webseite: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)

Vom umweltfreundlichen Einkauf in Behörden über einen Gütezeichen-Katalog für Produkte mit nachwachsenden Rohstoffen bis hin zu Bundes-Förderprogrammen; von biologisch abbaubaren Wuchshüllen für Baumsetzlinge oder Löwenzahn als Gummi-Pflanzenstoff über den Waldputztag bis hin zur Vergabe von Sonderpreisen „Nachwachsende Rohstoffe“ im Rahmen von Jugend forscht 2024 - dies alles und noch mehr erfährt man über die Webseite der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Ein Besuch der Webseite könnte sich für Gemeinden nachhaltig lohnen.

 

5.       PUBLICUS: Raus aus dem Förderdschungel

Zur Finanzierung spezifischer Maßnahmen stehen Kommunen grundsätzlich eine breite Palette an Förderprogrammen von der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern zur Verfügung. Doch komplexe formale Anforderungen und undurchsichtige Verwaltungsstrukturen im Fördermanagement führen in allen Kommunen zu einem erheblichen personellen und zeitintensiven Aufwand. Das Online-Magazin PUBLICUS des Richard Boorberg Verlags macht in dem Beitrag „Raus aus dem Förderdschungel“ auf ein Positionspapier der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) aufmerksam.


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