KOMM.NEWS - Baden-Württemberg


BOORBERG KOMM.NEWS 2024-01 Ausgabe Baden-Württemberg

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Verlängerung der Übergangsfristen für die Verwendung von Zwangsvollstreckungsformularen
  2. Hohe Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien
  3. Strompreis: Netzentgelte doppelt so hoch
  4. Kostenaufteilung des CO2-Preises im Mietvertragsverhältnis: Handreichung für Brennstoff- und Wärmelieferanten
  5. Vitalitätsbeeinträchtigungen erfordern häufigere Baumkronenuntersuchungen
  6. Hilfestellung bei Anfeindungen gegen Kommunalpolitiker/innen
  7. Medienbeschaffung der Stadtbibliothek Hannover ist nicht EU-vergaberechtskonform

 

1.       Verlängerung der Übergangsfristen für die Verwendung von Zwangsvollstreckungsformularen

Die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) wurde mit Änderungsverordnung vom 24. November 2023 geändert (BGBl. Nr. 320), um die Übergangsregelung aus der im Dezember 2022 in Kraft getretenen ZVFV zu verlängern. Dies bedeutet, dass parallel zu den im Dezember 2022 eingeführten Formularen nunmehr bis einschließlich 31. August 2024 weiterhin auch die Formulare aus dem Jahr 2016 (für Gerichtsvollzieheraufträge) bzw. aus dem Jahr 2014 (für Anträge bei Gericht) verwendet werden dürfen. Die Übergangsfrist zur Nutzung der Formulare für den Gerichtsvollzieherauftrag bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist ebenfalls verlängert worden; die Nutzung soll erst ab dem 1. Mai 2025 verbindlich sein.

Der Formularservice des R. Boorberg Verlags bietet auch Fachliteratur zur Beitreibung und Zwangsvollstreckung durch die Kommunen in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg an. Gern können Sie sich durch Klick auf die oben genannten Bundesländer informieren.

 

2.       Hohe Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien

Laut der jüngsten Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) unterstützt die Mehrheit der Deutschen die Energiewende: 81 % der deutschen Bevölkerung stehen danach hinter dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Zustimmung für Solardächer (76 %), Solarparks (59 %) und Agri-PV-Anlagen (57 %) waren die höchsten unter den verschiedenen Technologien, gefolgt von Geothermie, Windenergie, Biogasanlagen und Höhenwindenergieanlagen. Energiepreise waren dabei ein treibender Faktor, aber auch die Beteiligung von Gemeinden wirkt sich laut Umfrage positiv auf die Zustimmung von Bürgerinnen und Bürgern aus: Auf die Frage „Unter welchen Umständen würden Sie den Bau neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen in Ihrer Nachbarschaft befürworten“, gaben 50 % der Teilnehmenden an: „Wenn ich damit günstiger Energie bekäme“. 31 % unterstützen es, „wenn die Gemeinde finanziell davon profitieren würde, z.B. durch Geld für Vereine, Schwimmbäder etc.“.

 

3.       Strompreis: Netzentgelte doppelt so hoch

Die Netzentgelte, die einen wesentlichen Teil des Strompreises ausmachen, werden ab dem 1. Januar 2024 von im Mittel 3,12 Cent pro Kilowattstunde auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde steigen. Dies ist auf den Wegfall eines geplanten Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zurückzuführen.

Ursprünglich sollte aus diesem Fonds ein Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von bis zu 5,5 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2024 an die Netzbetreiber geleistet werden. Aufgrund des Urteils zu dem Klima- und Transformationsfonds des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 (Az.: 2 BvF 1/22) wurde auch die Finanzierung des WSF in Frage gestellt – der Zuschuss an die Netzbetreiber ist in der Folge gestrichen worden.

Als Reaktion darauf haben die vier Übertragungsnetzbetreiber eine Anhebung der Übertragungsnetzentgelte ab dem 1. Januar 2024 angekündigt, wie der Verband der Kommunalen Unternehmen e.V. (VKU) berichtet.

 

4.       Kostenaufteilung des CO2-Preises im Mietvertragsverhältnis: Handreichung für Brennstoff- und Wärmelieferanten

Seit letztem Jahr werden die auf die Heizkosten entfallenden CO2-Kosten eines Gebäudes zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Das CO2KostAufG verpflichtet die Brennstoff- und Wärmelieferanten zu entsprechenden Informationen und Datenbereitstellung. Das Gesetz trifft allerdings keine genaue Aussage darüber, ab welchem Datum bzw. Stichtag die Werte eines neuen Kalenderjahres genutzt werden müssen.

Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums haben die energiewirtschaftlichen Verbände eine Handlungsempfehlung für eine Stichtagsregelung zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten erarbeitet. Die Forderung, dass in Bezug auf das CO2KostAufG dennoch eine Gesetzesanpassung dringend erfolgen sollte, wird von allen beteiligten Verbänden geteilt. Nächster Schritt ist daher die Formulierung einer konkreten Gesetzesanpassungsforderung des Gesetzes.

 

5.       Vitalitätsbeeinträchtigungen erfordern häufigere Baumkronenuntersuchungen

Die Stadt Frankfurt am Main muss wegen einer pflichtwidrig unterlassenen Kronenuntersuchung eines Straßenbaums Schadensersatz zahlen, wie das Online-Magazin PUBLICUS des Richard Boorberg Verlags berichtet.

Ein großer Ast eines Straßenbaums brach ab und beschädigte einen darunter geparkten Fiat 500, was zu einem Totalschaden führte. Die Stadt hatte den Baum zuletzt im August 2018 kontrolliert. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 11.5.2023 (Az.: 1 U 310/20), dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, da sie trotz sichtbarer Vitalitätsbeeinträchtigungen des Baumes keine gesonderte Untersuchung der Baumkrone vorgenommen hatte. Die Stadt wurde daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6.500 Euro verurteilt.

Grundsätzlich genügt eine Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht, wenn sie Straßenbäume regelmäßig auf trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder Frostrisse beobachtet und eine eingehende Untersuchung dort vornimmt, wo besondere Umstände wie das Alter des Baumes, sein Erhaltungszustand, die Eigenart seiner Stellung oder sein statischer Aufbau sie angezeigt erscheinen lassen. In begründeten Fällen sind allerdings kürzere Intervalle und besondere Untersuchungen erforderlich.

 

6.       Hilfestellung bei Anfeindungen gegen Kommunalpolitiker/innen

In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund führt die Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus des Bundeskriminalamtes regelmäßig das Kommunale Monitoring zu Hass, Hetze und Gewalt gegenüber kommunalen Amtsträger/innen (KoMo) durch. Die Frühjahrsbefragung 2023 hat gezeigt, dass 38 % der Befragten im Erhebungszeitraum November 2022 bis April 2023 Anfeindungen erlebt hat. Damit bleiben Hass, Hetze und Gewalt gegen Amtspersonen auf konstant hohem Niveau. Das Ergebnis der Herbstbefragung 2023 steht noch aus, wird aber demnächst zu erwarten sein.

Neben verstärkten präventiven Maßnahmen wie politische Bildung in Schulen und öffentliche Kampagnen für Demokratie und einen respektvollen Umgang in der Gesellschaft wurden außerdem in den Bundesländern zentrale Beratungsstellen für betroffene Kommunalpolitiker/innen eingerichtet. Die seit dem Frühjahr 2021 freigeschaltete Webseite https://www.stark-im-amt.de/ listet diese auf und stellt einen ersten Zugang zu Hilfestellungen für Mandatsträger/innen dar.

 

7.       Medienbeschaffung der Stadtbibliothek Hannover ist nicht EU-vergaberechtskonform

Ein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherige Praxis der Medienbeschaffung der Stadtbibliothek Hannover nicht EU-vergaberechtskonform ist.

Da die Medienbeschaffungen von Hannover auch unterhalb der EU-Schwellenwerte in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen, müssten analoge Anpassungen auch im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vorgenommen werden. Hannover wird sich deshalb für eine Modifizierung des Vergaberechts auch auf Landesebene einsetzen. Außerdem wollen die Stadtbibliothek und der niedersächsische Börsenverein des deutschen Buchhandels gemeinsam das Vergabeverfahren EU-rechtskonform und partnerschaftlich aufstellen und die Vergabe so gestalten, dass der örtliche Buchhandel auch eine Chance hat, berücksichtigt zu werden.

Wegen des Auftragswertes wird die Stadtbibliothek nun ihre Medienbeschaffung des deutschsprachigen Buchbestands europaweit ausschreiben. In Absprache mit der Ratspolitik soll ein erster Entwurf des neuen Verfahrens erarbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden.

Aktuell beschafft die Stadtbibliothek Hannover die deutschsprachigen Bücher überwiegend im lokalen Buchhandel, ohne dass ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Man ging wegen dem Buchpreisbindungsgesetz davon aus, dass ein Vergabeverfahren nicht erforderlich sei, da ein wirtschaftlicher Vorteil nicht erzielt werden würde.

In den letzten Jahren hat sich die Auslegung der Gesetzgebung des EU-Vergaberechts geändert. Neben dem Preis werden in das Wirtschaftlichkeitsgebot, nach jüngerer Rechtsprechung, auch weitere Aspekte einbezogen. Auch auf die Vergabe der Medien ist der Wunsch nach mehr Transparenz der Vergabe ein Gebot, welches anzuwenden ist.

Bisher war das Ziel der regionalen Wirtschaftsförderung die Bevorzugung lokaler Buchhandlungen. Nun besteht ein Diskriminierungsverbot. Lokale Anbietende dürfen also weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Das betrifft nicht nur Hannover.


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