KOMM.NEWS - Sachsen


BOORBERG KOMM.NEWS 2024-02 Ausgabe Sachsen

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber: Standards festgelegt
  2. Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
  3. Startchancen-Programm an Schulen
  4. BVerfG: Verwertung von Blitzerdaten ohne Rohmessdatenspeicherung
  5. BayVGH: Kein Zwangsgeld aufgrund fehlender Masernimpfung bei Schulkindern
  6. Veranstaltungshinweis: 11. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

 

1.       Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber: Standards festgelegt

Im November wurde von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beschlossen, um einen geordneten Bezug staatlicher Leistungen zu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete daraufhin Standards zur Umsetzung, die von 14 Bundesländern übernommen wurden.

Eine Ausnahme bilden Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, die jedoch ebenfalls die Einführung einer Bezahlkarte planen. Bayern strebt hierbei eine Vorreiterrolle an und plant voraussichtlich ein Pilotprojekt in vier Kommunen (Günzburg, Traunstein, Fürstenfeldbruck und Straubing), so der Deutschlandfunk und der Bayerische Rundfunk.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages betont, dass der Erfolg der Bezahlkarte von einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands vor Ort und einer einfachen Handhabbarkeit abhänge. Er fordert zudem, dass die Kosten hierfür von Bund und Ländern getragen werden.

Der DStGB legt besonderen Wert auf eine deutschlandweite Kompatibilität der Karten. Die Ausschreibung und Umsetzung des Projektes sollen zudem notwendige gesetzliche Anpassungen berücksichtigen, um die Ziele der Bezahlkarte bestmöglich zu erreichen.

 

2.       Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Das „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ trat am 06.07.2023 in Kraft. Mit dem Gesetz soll das Bauleitplanverfahren u. a. auf ein digitales Verfahren umgestellt werden: Das förmliche Beteiligungsverfahren wird nun als Regelfall digital durchgeführt. Dies soll die Effizienz und Transparenz erhöhen. Bei der Änderung von Planentwürfen sollen außerdem Redundanzen vermieden werden, um den Prozess zu vereinfachen.

Zudem wurden die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden) von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Die Maßnahmen sollen die Digitalisierung in der Bauleitplanung vorantreiben und den Prozess effektiver gestalten.

Die Änderungen erfordern eine umfangreiche Aktualisierung der Arbeitsmappe Bauleitplanung nach dem BauGB des Formularservice des Richard Boorberg Verlags, die mit der 23. EL erfolgt.

 

3.       Startchancen-Programm an Schulen

Bund und Länder haben sich abschließend zu den Bedingungen des Startchancen-Programmes verständigt. Etwa 4.000 Schulen sollen mit dem Programm unterstützt werden. Ziel ist es, soziale Ungerechtigkeiten in der Bildung zu beseitigen. Über eine Laufzeit von insgesamt 10 Jahren stellen Bund und Länder 20 Milliarden Euro für das Programm bereit.

Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land. Dem Verfahren liegen Sozialkriterien zugrunde. Grundschulen stehen dabei im Fokus, da die ersten Schuljahre besonders entscheidend für den Bildungserfolg sind.

Der Deutsche Städtetag begrüßt dieses Ergebnis und ruft in einem Statement dazu auf, die Städte möglichst schnell in die Planungen zu der Ausgestaltung des Programmes und des Verteilschlüssels miteinzubeziehen.

 

4.       BVerfG: Verwertung von Blitzerdaten ohne Rohmessdatenspeicherung

In einem Beschluss vom 21.06.2023 (Az.: 2 BvR 1082/21) nahm das Bundesverfassungsgericht zum Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG im Zusammenhang mit Daten von Blitzgeräten im Straßenverkehr Stellung.

Der Beschwerdeführer war zuvor wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einem Bußgeld verurteilt worden. Er legte Verfassungsbeschwerde ein und machte geltend, in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden zu sein, da ihm die Rohmessdaten der Messung nicht überlassen worden seien. Dem widersprach nun das Bundesverfassungsgericht. Es stellt klar, dass standardisierte Messverfahren ausreichend sind, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Die ausführliche Besprechung zu diesem Beschluss und die Hintergründe zu dem wichtigen Recht auf ein faires Verfahren sind im Online-Magazin PUBLICUS des Richard Boorberg Verlags nachzulesen.

 

5.       BayVGH: Kein Zwangsgeld aufgrund fehlender Masernimpfung bei Schulkindern

Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, durch eine Steigerung der Impfquote einen besseren Individualschutz und ausreichenden Gemeinschaftsschutz zu erreichen. Hierzu normiert § 20 Abs. 8 IfSG, dass Personen ab Vollendung des ersten Lebensjahres entweder einen Impfschutz oder eine anderweitig erworbene Immunität gegen Masern aufweisen müssen, wenn sie Kindertageseinrichtungen oder Schulen besuchen. Eine Ausnahme besteht, wenn eine medizinische Kontraindikation vorliegt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun mit Beschluss vom 15.01.2024 (Az.: 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935) klargestellt, dass Behörden nur auf die in § 20 Abs. 12 Satz 3 bis 6 IfSG vorgesehenen Maßnahmen zurückgreifen dürfen, wenn eine schulpflichtige Person nicht den notwendigen Nachweis gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 i. V. m. § 33 Nr. 3 Alt. 1 IfSG erbringt. Hierzu zählen u. a. die Anforderung eines Impfnachweises, eine Einladung zu einer Beratung und die Aufforderung zum Impfen.

Aufgrund der Schulpflicht ist es jedoch nicht möglich, dass schulpflichtige Kinder ohne einen solchen Nachweis zuhause bleiben bzw. ihnen gegenüber ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. Dabei handele es sich um einen vom Gesetzgeber belassenen Freiheitsraum, der hinzunehmen sei. Folglich darf hier auch kein Zwangsgeld angewendet werden, da dies einen mittelbaren Impfzwang darstelle.

 

6.       Veranstaltungshinweis: 11. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

Vom 15. bis 16. April findet an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer die 11. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance statt. Thematisiert werden dabei die Herausforderungen, vor denen öffentliche Unternehmen stehen. Anmeldefrist ist der 31. März 2024.

Folgende Punkte stehen im Mittelpunkt der Tagung:

  1. Unternehmenssteuerung im Spannungsfeld zwischen politischem Wollen und haushalterischem Können,
  2. Nachhaltigkeitsberichterstattung für öffentliche Unternehmen mit CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive),
  3. Nachhaltigkeit in der Unternehmenssteuerung – Was Aufsichtsräte wissen müssen!
  4. Softwaregestützte Beteiligungssteuerung,
  5. Compliance-Anforderungen für öffentliche Unternehmen und ihre Umsetzung.



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