KOMM.NEWS - Sachsen


BOORBERG KOMM.NEWS 2026-05 Ausgabe Sachsen

1. Städtetag Rheinland-Pfalz: Positionspapier für gleichwertige Lebensverhältnisse

Die kommunale Ebene von Rheinland-Pfalz, die im Jahr 2022 noch am höchsten pro Kopf verschuldet war, ist aufgrund der Entlastungen im Rahmen des Landesprogramms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) zwar nicht mehr unter den Top 3 der am höchsten verschuldeten Kommunen vertreten. Dennoch belief sich die Verschuldung von Städten, Kreisen und Kommunen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 mit rund 1,3 Milliarden Euro auf dem höchsten Stand seit 1949, so der Städtetag Rheinland-Pfalz. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen sei an einem Tiefpunkt – und mit ihr gerate auch die Wettbewerbsfähigkeit der Standorte zunehmend unter Druck. Die Entschuldung habe keine Strukturreform gebracht, die aber nötig sei, um erneute Verschuldungen auch in der Zukunft zu begrenzen.

Angesichts dieser finanziellen Misere richten sich die kommunalen Spitzenverbände von Rheinland-Pfalz (Städtetag, Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz) zusammen mit den Vertretern der rheinland-pfälzischen Wirtschaft (IHK-Arbeitsgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern) mit einem Appell an die künftige Landesregierung. Sie habe es in der Hand, die entscheidenden Stellschrauben zu drehen, um wirtschaftliche Impulse zu setzen, Standorte attraktiver zu machen, Investitionen anzuziehen und dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse näher zu kommen.

Besonders alarmierend ist aus Sicht der Initiatoren die unkontrollierte Dynamik der Sozialausgaben. Diese binden einen immer größeren Teil der kommunalen Haushalte und entziehen den Kommunen systematisch die finanziellen Spielräume für Investitionen, Modernisierung und Standortentwicklung, so das Fazit. Wirtschaft und Kommunen drängen daher auf grundlegende strukturelle Sozialreformen, die über kurzfristige Entlastungen hinausgehen. Notwendig seien eine dauerhafte und dynamisierte Kostenbeteiligung von Bund und Land sowie Reformen, die die Kostenentwicklung begrenzen, ohne soziale Ziele aus dem Blick zu verlieren. Ohne ein solches Gegensteuern drohe den Kommunen eine dauerhafte Überforderung.

Ein gemeinsames Positionspapier „Kommunale Handlungsspielräume wiederbeleben, gleichwertige Lebensverhältnisse anstreben und Wettbewerbsfähigkeit sichern“ listet die Forderungen auf.

Ausführlicher, nämlich mit 144 konkreten Forderungen, ist das allein vom Städtetag Rheinland-Pfalz verfasste Positionspapier „Starke Städte für ein starkes Land“, dessen Botschaft ähnlich lautet: „Ohne einen Kurswechsel in der Landespolitik verlören die Städte Schritt für Schritt ihre Spielräume – mit gravierenden Folgen für das gesamte Land.

2. Bundesregierung: Bis 2029 etwa 1 Milliarde Euro für Länder und Kommunen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen vom 15.4.2026 verabschiedet, der Länder und Kommunen bis 2029 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro unterstützen soll. In dem Entwurf stellt die Regierung dar, dass zahlreiche Kommunen in Deutschland mit hohen Liquiditätskreditbeständen belastet sind. Ende 2024 beliefen sich die Liquiditätskredite (Kassenkredite und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung) in den finanzschwachen Flächenländern auf insgesamt rund 32 Milliarden Euro. Deshalb hat sie sich entschlossen, die finanzielle Situation der Länder und ihrer Kommunen zu unterstützen.

Im Hinblick auf die schwierige kommunale Finanzlage bestehe die Gefahr, dass gerade finanzschwache Kommunen mit hohen Kassenkrediten ihren Bürgerinnen und Bürgern kein ausreichendes Angebot in wichtigen Lebensbereichen – von der Verkehrs-, Schul- und Betreuungsinfrastruktur bis hin zur sozialen Daseinsvorsorge – zur Verfügung stellen können und auf Investitionen in ihre Infrastruktur verzichten müssen. Es bedarf daher einer Entlastung dieser Kommunen von den Finanzierungslasten übermäßiger Kassenkredite durch die betroffenen Länder, welche die grundgesetzliche Finanzverantwortung für ihre Kommunen tragen.

Die Unterstützung besteht aus drei Elementen:

250 Millionen Euro gehen jährlich an finanzschwache Flächenländer. Ziel ist, sie damit bei der Bedienung der kommunalen Altschulden zu unterstützen. Konkret sollen die Sonderlasten, die sich aus übermäßigen kommunalen Liquiditätskreditbeständen ergeben, ausgeglichen werden. 

Zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR stellt der Bund jährlich etwa 350 Millionen Euro zur Verfügung. Ihr Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung sinkt von 2026 bis 2029 von 50 auf 40 Prozent.

Die finanzstarken Länder erhalten jährlich insgesamt etwa 400 Millionen Euro. Hintergrund ist, dass sie innerhalb des Länderfinanzausgleichs die Kosten zur Unterstützung der finanzschwächeren Länder zu tragen haben. Zur Finanzierung senkt der Bund die Umsatzsteuerabschläge, die der Bund von den finanzstarken Ländern erhebt.

3. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Kommunen sollen sich an Aufsichtsbehörde ihrer Landesverwaltung wenden

Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) wurde Ende 2025 durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz bzw. die EU-Richtlinie NIS-2 aktualisiert. Die Richtlinie sorgt für einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in kritischen Sektoren der EU (Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzen, Wasserwirtschaft, digitale Infrastruktur, Abfall- und Abwasserbewirtschaftung, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste, öffentliche Verwaltung, Weltraumsektor) und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Cybersicherheitskapazitäten zu verbessern, was ebenso die Vorschriften für die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch, die Aufsicht und die Durchsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen betrifft.

Das BSI-Gesetz schafft nun auch rechtlich verbindliche Anforderungen und ein einheitliches Mindestniveau für die Netz- und Informationssicherheit der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz nimmt unter anderem Behördenleitungen in die Pflicht und stattet erstmals die Informationssicherheitsbeauftragten mit klaren Befugnissen und Kontrollrechten aus. Da allerdings festgelegt wurde, dass die Länder jeweils in eigener Verantwortung und Zuständigkeit die NIS-2-Richtlinie hinsichtlich der kritischen Teile ihrer Landesverwaltungen umzusetzen haben und damit auch zu entscheiden haben, ob die Umsetzung auch die Ebene der Landkreise bzw. Kommunen erfassen wird, bittet das BSI, sich bei Fragen zu NIS-2 primär an die zuständige Aufsichtsbehörde in der Landesverwaltung zu wenden. Kommunen stehe es außerdem frei, die eigene Betroffenheit rechtlich prüfen zu lassen.

4. IT-Planungsrat: Marktplatz Deutschland digital am Start

Am 19. März 2026 ist der Marktplatz Deutschland Digital (MDD) offiziell gestartet. Er schafft eine zentrale Webseite für die Beschaffung digitaler Produkte wie Cloud-Services und KI-Systeme für Bund, Länder und Kommunen. Technisch basiert er auf dem bisherigen Cloud-Service-Portal (CSP) der Deutschen Verwaltungscloud (DVC). Das Portfolio wird laufend weiter ausgebaut und perspektivisch werden weitere Marktplatz-Plattformen konsolidiert, unter anderem auch der Marktplatz für EfA-Leistungen (EfA = Einer für Alle).

Im Fokus stehen in diesem Jahr Konsolidierungsmaßnahmen für eine vollständige Integration des Marktplatzes für EfA-Leistungen im Jahr 2027 sowie die kontinuierliche Erweiterung des Angebotsportfolios. EfA-Leistungen werden im MDD angezeigt, die Bestellung erfolgt jedoch derzeit noch über den Marktplatz für EfA-Leistungen.

5. Veranstaltungen, Förderungen und sonstige Aufrufe

Ab dem 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter schrittweise in Kraft. Um Städte und Gemeinden hierfür zu wappnen, lädt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zum Ganztagskongress „Übergänge weiterdenken“ am 22. und 23. Juni 2026 in Berlin ein. Für alle, die nicht vor Ort teilnehmen können, bietet das BMBFSFJ zusätzlich den Digitalen Ganztagskongress 2026 an. Die Anmeldung ist bis zum 8. Mai 2026 möglich.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 1. April 2026 die fünfte Förderrunde des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gestartet. Dafür stehen insgesamt 80 Mio. Euro zur Verfügung. Städte und Gemeinden in ganz Deutschland können bis zum 30. Juni 2026 Projektvorschläge einreichen.

Gesucht werden Kleinstädte, die innovative Lösungen rund um das Thema „Neues Wohnen“ entwickeln und vor Ort erproben möchten. Die ausgewählten Kommunen profitieren von einer Förderung von bis zu 75.000 Euro pro Projekt, fachlicher Begleitung durch eine Projektagentur und mehr. Die Laufzeit der Projekte beträgt 18 Monate. Antragsberechtigt sind Kleinstädte mit in der Regel 5.000 bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Bewerbungsschluss ist der 22. Mai 2026.

Am 7. Mai 2026 findet im Rahmen der IFAT (Internationale Fachmesse für Abwassertechnik) in München der Tag der resilienten Kommunen statt. Die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) sowie das Bundesumweltministerium diskutieren dabei über die Auswirkungen von Klimawandel und Sicherheitslage auf die zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge der Städte, Landkreise und Gemeinden. Das Hauptprogramm beginnt um 9 Uhr bei der Water Stage mit einer Führung über die Spotlight-Area „Die wasserbewusste Stadt der Zukunft“ und wird hiernach ab 10:30 Uhr auf der Blue Stage fortgesetzt.




< 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 > weiter weiter

Suche

  • Bitte schränken Sie Ihre Suche zunächst auf ein Bundesland ein.


Profisuche


Bestellung


Produktkatalog


  • Produktempfehlung

  • © 2025 Richard Boorberg Verlag