KOMM.NEWS - Sachsen


BOORBERG KOMM.NEWS 2024-08 Ausgabe Sachsen

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
  2. Warnung vor Wölfen in niederländischen Kommunen: Zum Status des Wolfs in Deutschland und in den Bundesländern
  3. Kraftwerksstrategie der Bundesregierung
  4. Der Einsatz der Feuerwehr gegen Klimakleber: Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

 

1.       Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)

Im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 203 vom 21. Juni 2024 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 17. Juni 2024 bekannt gemacht. Die Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft. Damit sich die Beteiligten auf die Änderungen einstellen können, wurden auch entsprechende Übergangsfristen für die Anwendung der Formulare gesetzt. Bis zum 30. September 2025 dürfen die bisher gültigen Zwangsvollstreckungsformulare (ZVFV i. d. F. vom 24. November 2023) weiter genutzt werden. Ab 1. Oktober 2025 müssen dann die neuen Zwangsvollstreckungsformulare der Zweiten Änderungsverordnung zwingend verwendet werden.

Aufgrund der Zweiten Änderungsverordnung der ZVFV sind ab 1. Oktober 2025 außerdem für Vollstreckungsersuchen an Gerichtsvollzieher bei öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die amtlichen Formulare zu verwenden, die bei der Beauftragung wegen privatrechtlicher Forderungen gelten. Bis Ende September 2025 ist allerdings keine Form vorgeschrieben.

Die Vollstreckung in bewegliche und unbewegliche Sachen sowie in Forderungen, die Pfändung von Bank- und Sparkassenguthaben, das Insolvenzverfahren und die Amtshilfe gelingen in der Praxis schnell und rechtssicher mithilfe der Loseblattwerke und der Software der »CertiFORM CD-ROM Beitreibung und Zwangsvollstreckung«, die jeweils für das Land Baden-Württemberg und den Freistaat Sachsen vom Formularservice des Richard Boorberg Verlags herausgegeben werden. Für Bayern führt die Software und die Broschüre »Geldforderungen richtig vollstrecken« - ebenso mit einer Vielzahl von Mustervordrucken - kompetent durch das Zwangsvollstreckungsverfahren.

 

2.       Warnung vor Wölfen in niederländischen Kommunen: Zum Status des Wolfs in Deutschland und in den Bundesländern

Population in Deutschland

Früher lebten Wölfe überall in Deutschland. Rund 150 Jahre lang waren sie verschwunden. Durch Artenschutzbemühungen innerhalb Europas verbreiten sich die Tiere und sind wieder in Deutschland anzutreffen. Im Jahr 2000 wurden die ersten Wolfswelpen in Deutschland in Freiheit geboren. Seitdem erobern sich die Wölfe ihren alten Lebensraum zurück. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Deutschland 184 Wolfsrudel, 47 Wolfspaare und 22 sesshafte Einzelwölfe nachgewiesen.

Das Wolfsvorkommen konzentriert sich hauptsächlich auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. In Sachsen und Brandenburg leben bereits seit über 20 Jahren mehrere Wolfsrudel, während der Wolf in anderen Bundesländern wie Bayern erst relativ neu auftritt. Dies führt zu unterschiedlichen Erfahrungswerten und Herangehensweisen.

Schutzstatus des Wolfs

Wölfe genießen den höchstmöglichen Schutzstatus, in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz und in ganz Europa nach der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Dies bedeutet, dass das absichtliche Stören, Fangen oder Töten von Wölfen grundsätzlich verboten ist. Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Abschussregelungen landesrechtlich unterschiedlich

Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen: In besonderen Fällen können Ausnahmegenehmigungen zum Töten von Wölfen erteilt werden, insbesondere wenn diese trotz Schutzmaßnahmen wiederholt Nutztiere reißen. Seit 2020 wurden die gesetzlichen Regelungen gelockert, um den Abschuss von Wölfen zu erleichtern, die wiederholt Schäden an Nutztieren verursachen. Einige Bundesländer wie Sachsen und Niedersachsen haben den Wolf zusätzlich ins Jagdrecht aufgenommen, ohne Jagdzeit. Solange der Wolf eine streng geschützte Art ist, muss jede Entnahme sorgfältig begründet und genehmigt werden.

Brandenburg erlaubt die Tötung von Wölfen bei wiederholten Rissen in einem Gebiet und nach erfolglosem verbesserten Herdenschutz. Bayern hat eine vergleichsweise strenge Wolfsverordnung erlassen, die bereits nach einem getöteten Weidetier den Abschuss von Wölfen in der Region ermöglicht. Insgesamt zeigt sich, dass die Wolfspolitik in Deutschland nicht einheitlich ist, sondern stark von den regionalen Gegebenheiten, Erfahrungen und politischen Prioritäten der einzelnen Bundesländer abhängt.

Änderung des Schutzstatus bei „günstigem“ Erhaltungszustand oder wegen Gefahren für Menschen?

Trotz der Vermehrung der Wölfe in Deutschland wurde bislang aufgrund der noch zu geringen Anzahl und Verbreitung der Wölfe deren Erhaltungszustand mit „ungünstig-schlecht“ bewertet. Erst wenn es Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten aber besiedelungsfähigen Gebieten gibt und die Anzahl so groß ist, dass der Wolf auch langfristig in Deutschland ohne Inzuchterscheinungen überleben kann, kann sein Erhaltungszustand mit „günstig“ bewertet werden. Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren.

Wenn eine Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, muss dieser Erhaltungszustand beibehalten werden. Diese eindeutige Verpflichtung folgt aus der FFH-Richtlinie und gilt für alle zu schützenden Arten.

Versuche innerhalb der EU, eine Herabstufung des Wolfes von einer „streng geschützten Art“ auf eine „geschützte Art“ zu erreichen, sind bislang gescheitert. Ein neuer Versuch ist in einem entsprechenden Ausschuss der Berner Konvention im November 2024 zur Abstimmung gestellt. Ob dieser angesichts der Zwischenfälle in den Niederlanden, u.a. wurde ein Mädchen von einem Wolf gebissen, nun die Zustimmung einer Mehrheit der EU-Minister erhält, ist ungewiss. Das Argument der Naturschutzverbände, ausreichend sei ein guter Herdenschutz von Weidetierhaltern, erscheint vor diesem Hintergrund jedoch eher schwach.

 

3.       Kraftwerksstrategie der Bundesregierung

Deutschland soll klimaneutrales Industrieland werden – und das bis 2045. Gleichzeitig soll eine sichere Energieversorgung gewährleistet werden. Um diese Ziele umzusetzen, hat die Bundesregierung sich auf eine Kraftwerksstrategie geeinigt.

Die Strategie sieht vor, neue wasserstofffähige Gaskraftwerke zu bauen und bestehende Gaskraftwerke so umzubauen, dass sie wasserstofffähig werden. Die Kraftwerke sind eine wichtige Voraussetzung für den Kohleausstieg und den klimafreundlichen Umbau des Kraftwerkssektors hin zur Wasserstoffnutzung. Sie sollen immer dann flexibel einspringen, wenn die erneuerbaren Energien aus Sonne und Wind den Bedarf nicht decken können oder das Stromnetz stabilisiert werden muss.

Zunächst sollen die Kraftwerke weiter mit Erdgas betrieben werden. Zwischen 2035 und 2040 sollen sie vollständig auf klimafreundlichen Wasserstoff umgestellt werden. Die genauen Umstellungstermine von Erdgas auf Wasserstoff sollen 2032 festgelegt werden.

Die ersten Ausschreibungen für die neuen Kraftwerke sollen voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 erfolgen. Ab 2028 soll ein neuer Kapazitätsmechanismus die Ausschreibungen ersetzen.

Die Kosten der Kraftwerksstrategie werden auf 15 bis 20 Mrd. Euro geschätzt und umfassen Investitionskostenzuschüsse für den Bau der Kraftwerke und Subventionen zur Deckung der Mehrkosten des Wasserstoffbetriebs.

Das neue Kraftwerkssicherheitsgesetz, das Teil dieser Strategie ist, soll den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung dieser Maßnahmen schaffen und die Versorgungssicherheit gewährleisten.

Die gefundene Einigung zur Kraftwerksstrategie muss noch mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und in der Öffentlichkeit debattiert werden.

Kritik

Viele Details des Gesetzes sind noch in der Ausarbeitung, und die Energiebranche wartet auf konkretere Informationen zur Umsetzung der Strategie. Das Volumen von ca. 10 GW wird von Experten als unzureichend angesehen, da der Bedarf an neuer gesicherter Leistung bis 2030 auf etwa 20 GW geschätzt wird. Die regionale Verteilung der neuen Kraftwerke, insbesondere im süddeutschen Raum, wird kritisiert, da im Norden deutlich mehr Windkraftanlagen installiert sind und diese zur Herstellung von Wasserstoff genutzt werden könnten.

 

4.       Der Einsatz der Feuerwehr gegen Klimakleber: Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Bei Straßenblockaden durch Klimaaktivisten, bei denen sich diese mit ihren Händen an der Fahrbahn festkleben, werden immer wieder Feuerwehren hinzugezogen, wenn die technischen Möglichkeiten der Polizei zur Ablösung der Hände der Personen von der Fahrbahn nicht ausreichen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Feuerwehren tätig werden. In Betracht kommt die Wahrnehmung einer eigenen Aufgabe nach dem Feuerwehrgesetz, eine behördeninterne Hilfeleistung für die Gemeinde als Ortspolizeibehörde oder eine Amtshilfeleistung für den Polizeivollzugsdienst.

Der Frage widmet sich der Beitrag des Online-Magazins Publicus des Richard Boorberg Verlags und stützt sich auf einen Artikel aus den Verwaltungsblättern für Baden-Württemberg, die als Print- oder Online-Ausgaben erhältlich sind.


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