KOMM.NEWS - Sachsen


BOORBERG KOMM.NEWS 2025-02 Ausgabe Sachsen

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. Sportstätten: Sanierungsstau von über 31 Mrd. Euro
  2. KI in Kommunen
  3. Gewalthilfegesetz kann verkündet werden
  4. Kinderbetreuung: KiTa-Flex in Baden-Württemberg

 

1.       Sportstätten: Sanierungsstau von über 31 Mrd. Euro

Nach einer Kurzexpertise vom Juni 2018 des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) geht man von einem Sanierungsbedarf von Sportstätten in Höhe von rund 31 Mrd. Euro aus. Über 30 Prozent der Sportstätten seien über 40 Jahre alt. Durch das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stehen zwar bis 2027 insgesamt 476 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds für die Sanierung von Sportstätten in Deutschland zur Verfügung. Dies sei allerdings bei weitem nicht ausreichend, so der DOSB im Deutschlandfunk im August 2022.

Investitionen in Sportstätten schaffen nicht nur Räume für Bewegung, Teilhabe und sozialen Zusammenhalt, sondern stärken auch die Wirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes. Daher fordern der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) Deutschland anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung für den Ausbau, die Sanierung, die Modernisierung und Dekarbonisierung von Sportstätten.

Die Sportstätten-Allianz schlägt ein Bundesprogramm über mindestens 1 Mrd. Euro pro Jahr vor, idealerweise ergänzt durch eine gleichwertige Förderung der Bundesländer.

 

2.       KI in Kommunen

Seit dem 2. Februar 2025 sind erste Verpflichtungen aus der europäischen KI-Verordnung (Verordnung [EU] 2024/1689) in Kraft getreten. Eines nationales Umsetzungsgesetzes bedurfte es nicht. Die Bundesnetzagentur ist als für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland zuständige Behörde vorgesehen.

Für Kommunen sind folgende Punkte besonders relevant:

  1. KI-Kompetenz
    • Kommunen, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden (sind „Betreiber“, vgl. die Definition in Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung), müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt (Art. 4 i. V. m. Art. 3 Nr. 56 KI-Verordnung).
    • Dies umfasst die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und deren Chancen und Risiken zu verstehen.
    • Die fehlende Umsetzung des Art. 4 KI-Verordnung ist nicht bußgeldbewehrt und kommt einer Verletzung von Sorgfaltspflichten gleich.
  2. Maßnahmen zur Umsetzung
    • Identifizierung des Personals, das mit KI-Systemen arbeitet und Einteilung in verschiedenen Gruppen je nach Anwendung in Frage stehender KI-Systeme und Kenntnisstand
    • Entwicklung und Durchführung von Schulungsplänen
    • Erstellung interner Richtlinien zum KI-Einsatz
    • Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter
  3. Verbotene KI-Praktiken
    • Kommunen müssen sicherstellen, dass sie keine verbotenen KI-Anwendungen einsetzen (Art. 5 KI-Verordnung).
    • Verboten sind u.a. Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, sowie manipulative KI-Systeme.
    • Nur für Polizei und Sicherheitsbehörden soll erlaubt sein, Datenbanken aufzubauen, die mithilfe von Gesichtserkennungssoftware (z. B. bei Videoüberwachungen auf öffentlichen Plätzen) die effektive Verfolgung von bestimmten Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus sicherstellen können.
  4. Risikobewertung und Compliance
    • Kommunen müssen eine gründliche Risikobewertung ihrer KI-Systeme durchführen.
    • Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten strengere Anforderungen, einschließlich der Implementierung von Risikomanagementsystemen und Konformitätsbewertungen.
  5. Transparenz und Grundrechtsfolgenabschätzung
    • Bürger müssen über den Einsatz von KI-Systemen informiert werden.
    • Bei Hochrisiko-KI-Systemen kann eine komplexe Grundrechtsfolgenabschätzung erforderlich sein.
  6. Aktuelle Entwicklungen
    • Angesichts der zunehmenden Bedeutung von KI hat der Innovators Club des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) gemeinsam mit Microsoft Deutschland eine Webcastreihe für den öffentlichen Dienst gestartet, die in einem 14-tägigen Rhythmus Grundlagen zu KI vermitteln soll.
    • Die Bundesverwaltung hat bereits jetzt Teile der ab August 2026 geltenden EU-Transparenzpflichten für KI-Systeme umgesetzt und dokumentiert mithilfe der neuen Online-Plattform KI-Marktplatz den Einsatz spezifischer KI-Anwendungen. Der Marktplatz ist Pilotprojekt und soll sich zum Beratungszentrum für KI (BEKI) entwickeln. Er ermöglicht auch den Behörden, sich beim Einsatz von KI-Technologien zu vernetzen und vorhandene Systeme gemeinsam zu nutzen.
    • Die EU-Kommission arbeitet an Leitlinien zur Definition von KI-Systemen und plant die Veröffentlichung eines „lebenden“ Repository für KI-Kompetenz. Außerdem kündigte die Kommission an, 200 Mrd. Euro an Investitionen in KI zu mobilisieren. Dies ist Ergebnis des KI-Gipfels, der am 10./11. Februar in Paris stattfand und wo sich mehr als 70 Unternehmen zur EU AI Champions Initiative zusammenschlossen, mit dem Ziel, Europa als globalen Vorreiter in der Entwicklung und Anwendung von KI zu etablieren.
 

3.       Gewalthilfegesetz kann verkündet werden

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität. Fast jeden Tag fand in Deutschland im Jahr 2023 ein Femizid statt.

Mit dem Gewalthilfegesetz werden bundesweit Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen und das Hilfesystem ausgebaut. Außerdem erhalten gewaltbetroffene Frauen ab 2032 einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung, so Bundesministerin Lisa Paus. Um diesen Rechtsanspruch einlösen zu können, muss das Hilfesystem zunächst durch die Länder deutlich ausgebaut werden. An den entstehenden Kosten wird sich der Bund für die Jahre 2027 bis 2023 mit 2,6 Mrd. Euro beteiligen. Dabei können hilfesuchende Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland die Hilfestellen in Anspruch nehmen, unabhängig davon aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards gelten.

Das Gesetz muss noch verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

 

4.       Kinderbetreuung: KiTa-Flex in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg kämpft seit Langem mit gravierenden Problemen im Bereich der Kindertagesstätten. Es gibt zu wenige Kita-Plätze, zu wenig Kita-Personal, überlastete Fachkräfte, eine erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und generell für die Kitas viel zu komplexe und starre Regelungen. Maßnahmen, um entgegenzusteuern, gibt es bereits: Eine Ausbildungsoffensive und ein Quereinsteigerprogramm soll beim Fachkräftemangel Abhilfe schaffen.

Außerdem wurden Vereinfachungen im Betriebserlaubnisverfahren, Ausnahmeregelungen nach § 1a KiTaVO und der Erprobungsparagraf (§ 11 KiTaG) beschlossen. Der Erprobungsparagraf wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes verabschiedet und ist am 9. Dezember 2023 in Kraft getreten. Träger erhalten auf Antrag der Anwendung des § 11 KiTaG die Möglichkeit, für die Dauer von (zunächst) bis zu drei Jahren von den Vorgaben des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (Angebotsformen, Fachkräftekatalog, Personalschlüssel, Höchstgruppenstärke) abzuweichen.

Der Erprobungsparagraf soll nun besser genutzt werden, so der Gemeindetag Baden-Württemberg.

Gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) haben die Kommunalen Landesverbände das Rahmenkonzept KiTaFlex erarbeitet. Anhand dessen können die Rahmenbedingungen, die Angebotsformen und die Personalausstattung neu definiert und berechnet werden.

Mit Hilfe dieser Konzeptvorlage sollen Träger und Kitas dabei unterstützt werden, vor Ort tragfähige Lösungen auszuarbeiten und diese über den Erprobungsparagrafen umzusetzen. Weitere Informationen finden man auch auf der Webseite des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.


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