1. Sportstätten: Sanierungsstau von über 31 Mrd. Euro
Nach einer Kurzexpertise vom Juni 2018 des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) geht man von einem Sanierungsbedarf von Sportstätten in Höhe von rund 31 Mrd. Euro aus. Über 30 Prozent der Sportstätten seien über 40 Jahre alt. Durch das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stehen zwar bis 2027 insgesamt 476 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds für die Sanierung von Sportstätten in Deutschland zur Verfügung. Dies sei allerdings bei weitem nicht ausreichend, so der DOSB im Deutschlandfunk im August 2022.
Investitionen in Sportstätten schaffen nicht nur Räume für Bewegung, Teilhabe und sozialen Zusammenhalt, sondern stärken auch die Wirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes. Daher fordern der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) Deutschland anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung für den Ausbau, die Sanierung, die Modernisierung und Dekarbonisierung von Sportstätten.
Die Sportstätten-Allianz schlägt ein Bundesprogramm über mindestens 1 Mrd. Euro pro Jahr vor, idealerweise ergänzt durch eine gleichwertige Förderung der Bundesländer.
2. KI in Kommunen
Seit dem 2. Februar 2025 sind erste Verpflichtungen aus der europäischen KI-Verordnung (Verordnung [EU] 2024/1689) in Kraft getreten. Eines nationales Umsetzungsgesetzes bedurfte es nicht. Die Bundesnetzagentur ist als für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland zuständige Behörde vorgesehen.
Für Kommunen sind folgende Punkte besonders relevant:
Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität. Fast jeden Tag fand in Deutschland im Jahr 2023 ein Femizid statt.
Mit dem Gewalthilfegesetz werden bundesweit Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen und das Hilfesystem ausgebaut. Außerdem erhalten gewaltbetroffene Frauen ab 2032 einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung, so Bundesministerin Lisa Paus. Um diesen Rechtsanspruch einlösen zu können, muss das Hilfesystem zunächst durch die Länder deutlich ausgebaut werden. An den entstehenden Kosten wird sich der Bund für die Jahre 2027 bis 2023 mit 2,6 Mrd. Euro beteiligen. Dabei können hilfesuchende Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland die Hilfestellen in Anspruch nehmen, unabhängig davon aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards gelten.
Das Gesetz muss noch verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.
4. Kinderbetreuung: KiTa-Flex in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg kämpft seit Langem mit gravierenden Problemen im Bereich der Kindertagesstätten. Es gibt zu wenige Kita-Plätze, zu wenig Kita-Personal, überlastete Fachkräfte, eine erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und generell für die Kitas viel zu komplexe und starre Regelungen. Maßnahmen, um entgegenzusteuern, gibt es bereits: Eine Ausbildungsoffensive und ein Quereinsteigerprogramm soll beim Fachkräftemangel Abhilfe schaffen.
Außerdem wurden Vereinfachungen im Betriebserlaubnisverfahren, Ausnahmeregelungen nach § 1a KiTaVO und der Erprobungsparagraf (§ 11 KiTaG) beschlossen. Der Erprobungsparagraf wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes verabschiedet und ist am 9. Dezember 2023 in Kraft getreten. Träger erhalten auf Antrag der Anwendung des § 11 KiTaG die Möglichkeit, für die Dauer von (zunächst) bis zu drei Jahren von den Vorgaben des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (Angebotsformen, Fachkräftekatalog, Personalschlüssel, Höchstgruppenstärke) abzuweichen.
Der Erprobungsparagraf soll nun besser genutzt werden, so der Gemeindetag Baden-Württemberg.
Gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) haben die Kommunalen Landesverbände das Rahmenkonzept KiTaFlex erarbeitet. Anhand dessen können die Rahmenbedingungen, die Angebotsformen und die Personalausstattung neu definiert und berechnet werden.
Mit Hilfe dieser Konzeptvorlage sollen Träger und Kitas dabei unterstützt werden, vor Ort tragfähige Lösungen auszuarbeiten und diese über den Erprobungsparagrafen umzusetzen. Weitere Informationen finden man auch auf der Webseite des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
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