KOMM.NEWS - Bayern


BOORBERG KOMM.NEWS 2024-03 Ausgabe Bayern

Die Themen dieser Ausgabe:
  1. OZG 2.0: Die Umsetzungsfrist gilt weiterhin
  2. DLT: Zügigere Arbeitsvermittlung von Asylbewerbern
  3. EU-Kommission: Klimaziel 2040 und Strategie für ein industrielles CO2-Management
  4. DStGB: Klimaschutzkonferenz 2024 im Mai in Bonn

 

1.       OZG 2.0: Die Umsetzungsfrist gilt weiterhin

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für das OZG-Änderungsgesetz am 22. Februar 2024 beschlossen (BR-Drs. 93/24). Der Bundesrat entscheidet in seiner Sitzung am 22. März 2024, ob er dem Beschluss des Bundestages zustimmt, dann könnte das Gesetz voraussichtlich in der zweiten Maihälfte in Kraft treten.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • die Fokussierung auf die Ende-zu-Ende-Digitalisierung,
  • die Festlegung eines einheitlichen Bürger- und Organisationskontos („BundID“),
  • die Once-Only-Generalklausel, mit der der Abruf benötigter Nachweise bei anderen Behörden ermöglicht wird,
  • die faktische Abschaffung der Schriftform und
  • die Bereitstellung von relevanten Standards und Schnittstellen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Seit dem Ende 2022 sind alle Behörden von Bund und Ländern, einschließlich der Kommunen, verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Diese Frist gilt weiterhin. Allerdings beinhaltet das OZG-Änderungsgesetz Fristen für einzelne Vorhaben, wie die Ende-zu-Ende-Digitalisierung ausgewählter Bundesleistungen und dass Leistungen für Unternehmen in spätestens fünf Jahren, also 2028, ausschließlich digital verfügbar sein müssen, so Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik im Interview über den Status quo, das OZG 2.0 und die diesjährigen Ziele des IT-Planungsrats.

 

2.       DLT: Zügigere Arbeitsvermittlung von Asylbewerbern

Der Deutsche Landkreistag (DLT) spricht sich dafür aus, dass Geflüchtete möglichst schnell nach ihrer Ankunft in Deutschland reguläre Arbeit annehmen.

„Wer gerade erst nach Deutschland gekommen ist, hat es nicht leicht, an reguläre Arbeit zu kommen: Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber nach drei Monaten arbeiten, wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben. Wer dort noch wohnt und kein minderjähriges Kind hat, darf sogar erst nach neun Monaten arbeiten. Leider haben wir bislang nur über den Paragrafen 5 im Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit, Leute für 80 Cent pro Stunde gemeinnützige Aufgaben erledigen zu lassen: also beispielsweise die Gemeinschaftsunterkünfte aufzuräumen oder im Park zu fegen“, so Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistags in einem Interview in der Zeit.

„Asylbewerber sollten verpflichtet werden, zügig nach ihrer Ankunft eine zumutbare Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunehmen. Dazu sollten die Arbeitsagenturen den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Asylbewerber entsprechend zu vermitteln." Die gesetzliche Aufwandsentschädigung bei gemeinnütziger Arbeit betrage 80 Cent pro Stunde. „Das entspricht in etwa dem Bürgergeld und den dortigen sogenannten Ein-Euro-Jobs. Die Aufwandsentschädigung darf aber nicht mit Lohn verwechselt werden. Wenn Asylbewerber eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen, erhalten sie einen Lohn, der deutlich höher ist.“

 

3.       EU-Kommission: Klimaziel 2040 und Strategie für ein industrielles CO2-Management

Die Treibhausgas-Emissionen in Europa sollen bis 2040 im Vergleich zu 1990 um mind. 90 % zurückgehen. Wie die EU-Kommission am 6. Februar 2024 mitgeteilt hat, ist zur Erreichung dieses Etappenziels auch eine Strategie für ein industrielles CO2-Management erforderlich.

Die EU-Kommission sieht dabei das Verflüssigen und Speichern von CO2 im Boden durch die Schwerindustrie vor und die Stromproduktion aus kleineren Kernreaktoren (SMR, Small Modular Reactor). Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt die Vorschläge der Kommission. „Die Europäische Kommission hat zu Recht erkannt, dass CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung unerlässlich für die Erreichung der europäischen Klimaziele sind“, kommentiert der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Beschlüsse. Denn: Trotz des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur werde es bei einigen Produktionsprozessen technisch nicht möglich sein, CO2 vollständig zu vermeiden.

Die Vorschläge bzw. Empfehlungen der EU-Kommission sollen dabei richtungsweisend für die neu aufgestellte Kommission nach den Wahlen im Juni sein und setzen darauf, dass die EU im weltweiten Wettbewerb um Technologien und Rohstoffe mit China und den USA eine Führungsrolle übernimmt.

Wenige Monate vor der Europawahl scheuen sich die Regierungen jedoch, ihre Bevölkerung auf Veränderung und Verzicht angesichts der ambitionierten Klimaziele einzustellen, wie die Tagesschau berichtet.

Frankreich und Belgien drängen nach den jüngsten Bauernprotesten auf eine Pause bei Umweltvorschriften. Auch im EU-Parlament hat die christdemokratische EVP-Fraktion, in der die Europaabgeordneten von CDU und CSU sitzen, zuletzt wichtige Umweltgesetze blockiert. Fraktionschef Manfred Weber bekennt sich zwar zum Ziel, die EU klimaneutral zu machen. Aber er will den Beschluss zum Aus des Verbrennungsmotors ab 2035 rückgängig machen, was die Frage aufwirft, ob weiter alle pro-europäischen Kräfte im Parlament hinter dem Green Deal von Kommissionschefin Ursula von der Leyen stehen, wenn Europa zur nächsten Etappe seines Klima-Marathons aufbricht.

 

4.       DStGB: Klimaschutzkonferenz 2024 im Mai in Bonn

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) lädt alle Interessierten herzlich zur DStGB-Klimaschutzkonferenz 2024 am 14. Mai 2024 nach Bonn ein.

Die im vergangenen Jahr und auch zum Jahreswechsel 2023/2024 erlebten Wetterextreme in Deutschland und Europa haben einmal mehr unterstrichen, dass die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung weiter im Fokus der Städte und Gemeinden stehen müssen.

Auf der DStGB-Klimaschutzkonferenz 2024 wird im Rahmen von Vorträgen, Foren und Diskussionen praxisnah über kommunale Beispiele zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, zur kommunalen Wärmeplanung, zum Hitzeschutz, zur Elektromobilität, zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie auch zur Energieeffizienz und Sanierung diskutiert. Auch das wichtige Thema Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) wird beleuchtet und ihre Rolle für nachhaltige und klimagerechte Kommunen diskutiert. Mit dabei sind u. a. Sven Plöger, Diplom-Meteorologe und Klimaexperte sowie Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Näheres erfahren Sie hier.


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