KOMM.NEWS - Bayern


BOORBERG KOMM.NEWS 2026-03 Ausgabe Bayern

1. Wahljahr 2026: Erste Ergebnisse und Ausblick auf weitere Wahlen

Im Wahljahr 2026 finden insgesamt 8 Wahlen statt. Im März wurden die Kommunalwahlen in Bayern und Hessen durchgeführt. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Landtagswahlen. Die noch anstehenden Wahlen im September diesen Jahres sind die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wie auch die Kommunalwahl in Niedersachsen und die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin (s. die Webseite der Bundeswahlleiterin).

In Bayern konnte die CSU dabei ihre dominante Position verteidigen. Trotzdem relativiert sich dies bei genauerer Betrachtung, so der BR24. Denn die CSU habe so schwach abgeschnitten wie seit 74 Jahren nicht mehr. Bemerkenswert war dabei, dass zwei ehemalige Bürgermeister wiedergewählt wurden, obwohl sie gar nicht zur Wahl standen. Die Mehrheit der Wähler hatte den Namen ihres ehemaligen Bürgermeisters auf den Wahlzettel geschrieben, nachdem sich für die Kandidatur niemand bereit erklärt hatte. Ein noch nie dagewesener Fall passierte außerdem in Chiemsee: Hier verpasste der einzige Bürgermeisterkandidat die Mehrheit und sollte eigentlich in die Stichwahl mit einem Kandidaten, den über 20 Prozent der Wähler auf ihren Stimmzettel geschrieben hatten. Allerdings lehnte dieser Kandidat ab, sodass voraussichtlich im Juni neue Bürgermeisterwahlen stattfinden werden.

Auch in Hessen konnte die CDU stärkste politische Kraft bleiben. Die SPD folgt auf Platz zwei. 

In mehreren nordhessischen Kreistagen, im Landkreis Odenwald (ca. 26 %) sowie in mehreren Städten wie z.B. Offenbach (ca. 35 %) und Hanau (ca. 31 %) konnte die SPD die Mehrheit holen. Teilweise konkurrierte sie aber auch mit der AfD und unterlag im Landkreis Bergstraße. Obwohl sie nur etwa in einem Fünftel der Gemeinden zur Wahl stand, gehörte die AfD zu den großen Gewinnern der Kommunalwahl in Hessen und konnte sich gegenüber der vorigen Wahl stark verbessern. Im Landkreis Fulda erzielte die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Jan Nolte sogar 20 Prozent der Stimmen, weit abgeschlagen von der SPD, die nur 9,6 Prozent der Stimmen erhielt. Trotzdem ist die AfD in keiner Gemeinde stärkste Kraft, so die Frankfurter Rundschau mit den aktuellsten Ergebnissen. Die Grünen verloren viel an Zustimmung und behalten nur noch in einigen wenigen Städten ihre Bedeutung. Die Mehrheit erreichten die Grünen z.B. in Darmstadt (ca. 23 %) und Kassel (ca. 22 %). Die Linke muss in diesem Kontext ebenfalls erwähnt werden. Denn sie konnte teilweise in Konkurrenz zu den Grünen treten und hat ihre Ergebnisse im Vergleich zur vorigen Wahl deutlich verbessern können, insbesondere bei den jüngeren Wählern. Nicht unerwähnt bleiben dürfen natürlich die Freien Wählergemeinschaften und parteiunabhängigen Wählergruppen auf kommunaler Ebene, die den etablierten Parteien oft erfolgreich Konkurrenz gemacht haben.

Zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz:

In Baden-Württemberg konnten sich die Grünen mit 30,2 % ganz knapp als stärkste Kraft im Land vor der CDU (29,7 %) halten. Eine grün-schwarze Regierung mit 112 Sitzen im Landtag wird zurzeit in Sondierungsgesprächen vorbereitet. Als drittstärkste Kraft wird die AfD (18,8 %) im Landtag mit 35 Sitzen einziehen. Den Sprung in den Landtag hat außerdem die SPD (5 %) mit 10 Sitzen gerade noch geschafft. Alle anderen Parteien haben einen Einzug in das baden-württembergische Landesparlament verfehlt.

In Rheinland-Pfalz stellt nun nach 35 Jahren wieder die CDU den Ministerpräsidenten. Alexander Schweitzer von der SPD unterlag seinem Herausforderer Gordon Schnieder (CDU). Drittstärkste Kraft nach der CDU mit 31 Prozent und der SPD mit 25,9 Prozent ist nun die AfD mit 19,5 Prozent. Die Grünen haben mit 7,9 Prozent den Einzug in den Landtag geschafft, alle anderen Parteien haben unter 5 Prozent Stimmen erhalten und können nicht mehr im rheinland-pfälzischen Landtag mitmischen. Da eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen wird, wird in Rheinland-Pfalz nur eine schwarz-rote Koalition in Frage kommen, so der SWR.

2. Jahresbericht 2025 des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Einige wichtige Entscheidungen werden darin zusammenfassend wiedergegeben.

Eine davon betrifft die Erhebung von Gebühren für den Mehraufwand der Polizei bei sogenannten Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga in Bremen. Die Gebühr wird Veranstaltern auferlegt, wenn bei großen, gewinnorientierten und potenziell gewaltbereiten Veranstaltungen zusätzliche Polizeikräfte nötig sind. Das Gericht hat bestätigt, dass diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Urteil vom 14.1.2025, Az. 1 BvR 548/22).

Eine weitere Entscheidung betraf die Auflösung und Einberufung des alten Deutschen Bundestags zur Aufhebung der Schuldenbremse. Für die Änderung des Grundgesetzes wurden Sondersitzungen des alten Bundestags am 13. und 18. März 2025 nach seiner Auflösung am 27. Dezember 2024 und der Neuwahl am 23. Februar 2025 einberufen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Einberufung des alten Bundestages bis zur Konstituierung des neuen, 21. Bundestages rechtens und er uneingeschränkt handlungsfähig war (Beschlüsse vom 13.3.2025, Az. 2 BvE 2/25, 2 BvE 3/25 und 2 BvE 5/25).

Interessant ist auch die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zu Drohneneinsätzen über die US-amerikanische Air Base Ramstein, bei denen nicht nur Terroristen, sondern auch Zivilisten getötet wurden. Die Beschwerdeführer, Angehörige der Opfer im Jemen, wollten, dass Deutschland die Nutzung des Militärstützpunkts unterbindet. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Deutschland zwar einen allgemeinen Schutzauftrag für Menschenrechte auch im Ausland hat, aber unter den vorliegenden Umständen keine direkte Schutzpflicht verletzt wurde, da mit dem Eingreifen in den Jemen-Konflikt keine Gefahr einer systematischen Verletzung des humanitären Völkerrechts und des Rechts auf Leben durch die USA vorliegt (Urteil vom 15.7.2025, Az. 2 BvR 508/21).

Wichtige Entscheidungen ergingen außerdem zur heimlichen Überwachung von IT-Systemen wie Smartphones oder Computer durch die Polizei (Trojaner). Dabei wird deutlich, wie sehr so ein Zugriff in die Privatsphäre eingreift und unter welchen Bedingungen dies rechtlich erlaubt sein kann. Das Gericht stellt klar, dass ein solcher Eingriff nur zulässig sein kann, wenn es um besonders schwerwiegende Straftaten geht, wie z.B. bei Terrorismus, und dass hohe Sicherheiten (z.B. Richtervorbehalt) beachtet werden (Beschlüsse vom 24.6.2025, Az. 1 BvR 2466/19 und 1 BvR 180/23).

Eine letzte Entscheidung zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG im Kontext einer störenden Gegendemonstration soll hier erwähnt werden. Der Beschwerdeführer nahm an einer Sitzblockade teil, um einen religiösen Aufzug zu verhindern, was zu seiner Verurteilung wegen Störung von Versammlungen gemäß § 21 VersG führte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Verurteilung nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstößt. Die Versammlungsfreiheit als essenzielles Element der Demokratie bleibt auch in einer digitalisierten Welt von wichtiger Bedeutung. Der Straftatbestand des § 21 VersG wägt zwischen widerstreitenden Interessen ab, schützt die Durchführung der ursprünglichen Versammlung und ist verfassungskonform (Beschluss vom 1.10.2025, Az. 1 BvR 2428/20).

3. Berlin: Videoüberwachung mit KI-Auswertungen

In Berlin sollen bestimmte Objekte wie auch Gegenden mit viel Kriminalität bald KI-überwacht werden. Für die kriminalitätsbelasteten Orte wie Alexanderplatz, Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Warschauer Brücke sind Kameras geplant, die schon bald in Betrieb gehen könnten, so berichtete die taz. Außerdem sollen bestimmte Objekte KI-überwacht werden wie z.B. das Rote Rathaus und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, liest man in der Berliner Morgenpost. Die Technik soll zunächst in der praktischen Umsetzung geprüft werden. Eine KI soll dabei auffällige Verhaltensmuster von Menschen auf Kamerabildern erkennen und bei verdächtigen Mustern einen Alarm auslösen. Alle erfassten Informationen sollen anonymisiert sein. Biometrische Daten und Identitäten von Menschen würden nicht erfasst.

4. Wehrbericht 2025: Weiterer Investitionsbedarf für Bundeswehrstandorte

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) informiert in seiner Pressemitteilung vom 12. März über den Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten zur Lage der Bundeswehr vom 4. März 2026. Dort heißt es: „Neben Personalmangel, Beschaffung und Modernisierung hebt der Bericht aus kommunaler Sicht vor allem den massiven Infrastrukturbedarf an den Standorten hervor: Er beziffert den Investitionsbedarf für militärische Infrastruktur bis in die 2040er-Jahre auf über 67 Mrd. Euro und verweist auf rund 8.000 Bauvorhaben. Für die Standortattraktivität wird zudem die ÖPNV-Anbindung als zentraler Engpass benannt – insbesondere in ländlichen Räumen (Taktung, Randzeiten, „letzte Meile“ zur Kaserne/Übungsanlage), was sich auf Dienstbetrieb und Personalgewinnung auswirkt. Der Bericht betont schließlich, dass Infrastruktur- und Krisenvorsorge nur mit gestärkter zivil-militärischer Zusammenarbeit gelingen kann, weshalb Länder und Kommunen frühzeitig eingebunden werden sollen – Akzeptanz und Standortattraktivität hängen demnach auch von transparenten Verfahren und verlässlicher Kooperation vor Ort ab.“




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