KOMM.NEWS - Bayern


BOORBERG KOMM.NEWS 2026-06 Ausgabe Bayern

  1. Deutscher Städtetag: Hitzeschutz in Kommunen

Ob Wasser- oder Sonnencremespender, Nebelduschen, Hitzebusse, die Wasser, Sonnencreme und Mützen an die Bürger verteilen, begrünte Sonnensegel, „Hitzekisten“ oder „mobile grüne Zimmer“, die begehbare Räume mit Schatten, Pflanzen und Wasser zur Abkühlung schaffen – viele Städte und Gemeinden machen sich angesichts der Hitzewellen, die in Zukunft vermehrt auftreten werden, Gedanken, wie ihre Zentren lebenswert bleiben, auch wenn die Temperaturen über 30 Grad steigen. Für die Kommunen, die noch Handlungsbedarf in der Hinsicht haben, könnte auch ein Fotowettbewerb zu heißen Orten weiterhelfen, wie ihn die Stadt Oranienburg veranstaltet hat, wo Bürger eingeladen sind, Orte zu fotografieren, an denen sie Hitze als besonders drückend empfinden.

 Außerdem ist sinnvoll, direkt vor Ort auf bestimmte heiße oder kühlende Orte aufzuklären, wie z.B. mit Hitzewarner-Aufklebern, Stadtwasserhitzeplänen oder mit einer „Kühlen Orte-“ oder „Erfrischungskarte“. Die Städte Köln und Osnabrück haben ein Hitzetelefon eingerichtet: In Osnabrück wird der jeweils angemeldete Bürger kostenfrei angerufen, wenn der Deutsche Wetterdienst eine Hitzewarnung ausgibt. In Köln werden Bürger ärztlich geleitet beraten.

Auch sind Bäume wichtige Schattenspender, weshalb z.B. in einem Stadtteil von Hannover ein Tiny Forest entsteht und die Stadt Mannheim 1000 Bäume pro Jahr pflanzen möchte. Die Stadt Kassel schenkt sogar jedem Grundstückseigentümer mit Garten bei Interesse einen klimaangepassten Baum.

Alle Ideen finden sich zusammengefasst auf der Webseite des Deutschen Städtetags.

 

  1. Niedersächsischer Städtetag: EU-Wiederherstellungsverordnung vs. Stadtentwicklung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung in ihrer geltenden Form werde, so der Niedersächsische Städtetag, die Entwicklung unserer Städte massiv ausbremsen. Gerade im städtischen Raum müsste dringend Wohnraum geschaffen, Gewerbeflächen entwickelt, die Energie- und Wärmewende umgesetzt und die Infrastruktur modernisiert werden. Zusätzliche Flächenrestriktionen, neue Satzungen und Beiträge, umfangreiche Verwaltungsverfahren und noch mehr Berichtspflichten seien das genaue Gegenteil dessen, was die Kommunen derzeit bräuchten, und was versprochen worden wäre, erklärte Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg), Präsident des Niedersächsischen Städtetages. Insbesondere das in der aktuellen Novelle zum Baugesetzbuch vorgesehene Instrument der Wiederherstellungssatzung zur Umsetzung des Art. 8 der Wiederherstellungsverordnung sei realitätsfern. Der Niedersächsische Städtetag fordere daher Bund, Land und Europäische Union auf, die Regelungen wieder abzuschaffen.

Die seit 2024 gültige EU-Wiederherstellungsverordnung hat zum Ziel, die biologische Vielfalt – vor allem auch Bestäuberpopulationen – in Europa langfristig zu erhalten, sowie die Widerstandsfähigkeit der Natur gegenüber dem Klimawandel und anderen Belastungen zu erhöhen; sie fördert einen natürlichen Klimaschutz durch Wiederherstellung von Ökosystemen durch intensive Nutzung.

Den Mitgliedstaaten werden durch die Wiederherstellungsverordnung konkrete Zielvorgaben gemacht. Als unionsweites Ziel sollen z.B. bis 2030 auf mind. 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden. Für spezielle Ökosysteme, wie denen der Land- und Forstwirtschaft oder im urbanen Raum, sind zudem besondere Zielsetzungen enthalten.

Die Wiederherstellungsverordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Bis zum 1. September 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Entwürfe ihrer nationalen Wiederherstellungspläne (NWP) an die EU-Kommission übermitteln. Der NWP-Entwurf befindet sich gerade in der Konsultationsphase und steht kurz vor seinem Abschluss, wie man auf der Webseite des Bundesumweltministeriums erfahren kann.

 

  1. DStGB: Neuer Rekord des kommunalen Investitionsrückstandes mit 231 Milliarden Euro

Aktuelles Thema des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist die Finanzlage der Kommunen. Laut aktuellem Kommunalpanel 2026 der KfW vom 17.06.2026. Nach diesem ist der kommunale Investitionsrückstand auf nun gut 231 Mrd. Euro weiter angewachsen.

Im Jahr 2025 haben die Kommunen zum zweiten Mal in Folge ein Rekorddefizit eingefahren, nämlich 29,4 Mrd. Euro Defizit, im Vorjahr betrug es 24,3 Mrd. Euro. Die Ursachen werden in der stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklung, die das Wachstum der kommunalen Steuereinnahmen dämpft und in der Erhöhung der Sozialausgaben gesehen.

Die Kommunen sparen deshalb vor allem an freiwilligen Leistungen und Investitionen. Die verausgabten Investitionen der Kommunen mit mehr als 2.000 Einwohnern lagen gemäß Hochrechnung im KfW-Kommunalpanel im Jahr 2025 bei 29,3 Mrd. Euro, während sie im Vorjahr noch bei rund 30 Mrd. Euro gelegen hatten. Bezogen auf alle Kommunen wies auch die Kassenstatistik im Vergleich dazu nur noch ein geringes Wachstum der Sachinvestitionen in Höhe von nominal 3 % von 2024 auf 2025 aus. Rechnet man die Preissteigerung heraus, so ist von einem realen Rückgang der Investitionen auszugehen. Bei gleichzeitigem Werteverzehr der bestehenden Infrastruktur bedeutet dies, dass Straßen, Schulgebäude, Kanäle und vieles mehr im Jahr 2025 im Schnitt weiter verschleißen, was sich auch in der Entwicklung des Investitionsrückstands widerspiegelt. Er beträgt nunmehr 231,2 Mrd. Euro. Das sind 15,5 Mrd. Euro oder 7,2 % mehr als noch im Vorjahr.

Im März 2025 wurde das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verabschiedet. Es umfasst 500 Mrd. Euro an Investitionsmitteln, wovon bundesweit rund 60 Mrd. Euro über die Länder an die Kommunen gehen. Eine Umfrage der Kämmereien zeigt, wohin die Mittel fließen: Ein knappes Viertel wird in Schulgebäude investiert, 22 % in Straßen und 18 % in den Brand- und Katastrophenschutz. 22 % der Kommunen bestätigen, dass das geplante Investitionsvolumen 2026 höher ausfallen werde, als es ohne die Mittel aus dem Sondervermögen ausgefallen wäre. Für 2027 sind es sogar 38 %. Die Mittel des Sondervermögens sorgen demnach für zusätzliche kommunale Investitionen, können aber den Investitionsrückstand nicht aufholen.

Zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit fordern die kommunalen Spitzenverbände deshalb eine Soforthilfe der Länder und des Bundes in Höhe des im letzten Jahr verzeichneten kommunalen Finanzierungsdefizits von rund 30 Mrd. Euro.

Noch wichtiger als eine Verbesserung der Einnahmebasis sei eine Reduzierung der Ausgaben. Eine Anpassung der gesamtstaatlichen Leistungsversprechen an die Realitäten der öffentlichen Haushalte sei alternativlos. Künftig bräuchte es zudem eine echte Konnexität auf allen staatlichen Ebenen, die Aufgabenerweiterungen und Standarderhöhungen umfasst. Die Mittel aus dem Sondervermögen würden nicht die nötige Reform der kommunalen Finanzausstattung ersetzen.

In diesem Zusammenhang haben die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – Städte, Landkreise und Gemeinden bundesweit zur Teilnahme am Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22. Juni 2026 aufgerufen.

 

  1. Veranstaltung: Forum deutscher Wirtschaftsförderungen (FdW) 2026

Vom 24. bis 25. November 2026 findet in Frankfurt am Main das Forum deutscher Wirtschaftsförderungen (FdW) 2026 – organisiert vom Deutschen Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften (DVWE) e.V., dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Institut für Urbanistik – statt.

Im Rahmen der parallelen Praxis- und Ausstellerforen präsentieren Wirtschaftsförderungen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft relevante Projekte mit den folgenden Themenschwerpunkten:

- Digitalisierung & KI in der Wirtschaftsförderung

- Flächenentwicklung – Zukunft gestalten zwischen Wachstum, Wandel und Nachhaltigkeit

- Rahmenbedingungen und Ansätze für eine innovative Innenstadtentwicklung

- Fachkräftegewinnung im demografischen Wandel

- Nachhaltigkeit & Resilienz – Wirtschaftsförderung als aktive Mitgestalterin einer zukunftsfähigeren Wirtschaft

- Wissenschaft, Innovation & Transfer – Transfer wirksam organisieren

- Erhalt und Entwicklung von Schlüsselindustrien

- Strategien, Organisation und Finanzierungsmodelle von Wirtschaftsförderungen

- Europäische Fördermittel clever nutzen – EFRE konkret

- Kommunale Partnerschaften als Motor für lokale Wirtschaftsentwicklung – Schnittstelle zwischen internationaler Zusammenarbeit und KMU?

- Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) – Potenziale für Unternehmen und Standorte

- Wirtschaftsförderung out of the box (Regionalentwicklung)

- Wirtschaftsförderungs-Werkstatt: Vernetzen. Verstehen. Verändern

 

  1. PUBLICUS: Aus dem 34. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten

Interessante Beratungsanfragen von bayerischen Behörden, aber auch Beschwerden von Bürgern werden in dem 34. Tätigkeitsbericht 2024 des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten vom 28.10.2025 dargestellt, der gleichfalls die Aufgaben eines Informationsfreiheitsbeauftragten wahrnimmt. Auf zwei Anfragen wird der Leser im PUBLICUS – dem kostenlosen Online-Magazin des R. Boorberg Verlags – bzw. in der Fundstelle Bayern 08/2026 aufmerksam.

So handelt es sich bei einer Auskunftsanfrage nach Dokumenten und Akten zu Lärmemissionen aufgrund Lieferverkehrs nicht um einen allgemeinen Auskunftsanspruch nach Art. 39 BayDSG, der ein berechtigtes Interesse des Antragstellers verlangt, sondern um die Anfrage nach Umweltinformationen, der nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Umweltinformationsgesetz keine Darlegung eines berechtigten Interesses erfordert.

Aber selbst, wenn es sich bei der Anfrage um einen allgemeinen Auskunftsanspruch gehandelt hätte, hatte die zuständige Behörde die Voraussetzungen für eine Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses überdehnt. Denn maßgeblich ist für das Vorbringen des berechtigten Interesses lediglich, ob ein solches Interesse an den Auskünften besteht und nicht, ob die Behörde den den Antragsteller störenden Lieferbetrieb als immissionsschutzrechtlich zulässig erachtet. Die Bewertung der Behörde, dass mit einer gewissen Lärmbelästigung zu leben sei und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität nicht ersichtlich sei, ist deshalb für die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses irrelevant. Der Antragsteller muss keine ärztlichen Atteste etc. vorlegen, um eine Gesundheitsbeeinträchtigung zu beweisen.

Für die zweite Anfrage, nämlich ob eine Behörde für die Übermittlung eines städtebaulichen Vertrags Kosten in Höhe von 450 Euro veranschlagen dürfe, macht der Landesdatenschutzbeauftragte darauf aufmerksam, dass er für eine solche Anfrage nicht zuständig sei. Gemäß Art. 39 Abs. 5 BayDSG kann eine öffentliche Stelle für die Auskunft Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes erheben. Zudem bewege sich der Betrag im zulässigen Rahmen. Da das umfangreiche Vertragswerk intensiv auf zu schwärzende Stellen durchgesehen werden musste, könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass die angefragte Stadt mit dieser Kostenerhebung ein „monetäres Schutzschild“ erheben wollte, um den beantragten städtebaulichen Vertrag nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen zu müssen – vorausgesetzt man ginge überhaupt von einer Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten aus – ähnlich dem Verbot der prohibitiven Wirkung in § 10 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes –, eine offensichtlich unverhältnismäßige Kostenforderung prüfen zu dürfen.




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