KOMM.NEWS - Bayern


BOORBERG KOMM.NEWS 2025-10 Ausgabe Bayern

1. Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR) ein weiteres Mal?

In den letzten KOMM.NEWS vom September wurde von der Entwaldungsverordnung (EUDR) und deren Inkrafttreten zum Ende dieses Jahres berichtet. Eventuell verschiebt sich dieser Zeitpunkt nun noch einmal um ein Jahr, auf den 30.12.2026.

Das unabhängige paneuropäische Mediennetzwerk EURACTIV berichtete Ende September, dass die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall befürchtet, die IT-Plattform zur Verwaltung der Sorgfaltspflichten gemäß der EUDR könnte nicht funktionieren sowie Behörden und Unternehmen vor Sicherheits- und Umsetzungsprobleme stellen, und dass Roswall deshalb eine weitere Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr befürwortet. Die Ankündigung von Roswall kommt zu einem Zeitpunkt, nachdem die EU-Kommission Handelsverhandlungen mit Indonesien, dem weltweit größten Exporteur von Palmöl, abgeschlossen hat.

Die Vizepräsidentin der Kommission, Teresa Ribera, kritisiert allerdings eine Verschiebung allein aufgrund technischer Probleme, möchte das Abstimmungsverfahren zur Entwaldungsverordnung nicht noch einmal eröffnen und nach anderen Lösungen für das IT-Problem suchen, so EURACTIV.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt eine Verschiebung und einen Vorschlag für die Einführung einer „Null-Risiko-Variante“. Diese soll vereinfachte Informationsanforderungen für Produkte aus Ländern mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko sowie Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Wertschöpfungskette innerhalb der EU ermöglichen, so die Pressemitteilung des BMLEH.

Ein ähnlicher Vorschlag wurde aber schon einmal debattiert und von EU-Abgeordnete Christine Schneider, die Berichterstatterin der EVP-Fraktion für die EUDR, wieder fallengelassen, da mehrere Mitgliedstaaten eine solche Null-Risiko-Variante ablehnten. Nun erklärt sie, sie werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Beweislast für entwaldungsfreie Produkte ausschließlich beim Erstinverkehrbringer auf dem europäischen Markt liege, da dies die Wälder dort schütze, wo die Entwaldung tatsächlich eine Bedrohung darstelle. Es sei nicht hinnehmbar, dass die europäische Forstwirtschaft und die Unternehmen durch unnötige Dokumentationspflichten behindert werden, während die eigentlichen Ursachen unangetastet bleiben, so Schneider.

Dem schließt sich auch der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ an – ca. 20 % der Waldfläche in Deutschland ist Kommunalwald –, berichtet der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB).

Die Verschiebung ist noch nicht beschlossen. Es folgen nun Beratungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament, informiert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung informiert über die aktuellen Entwicklungen. 

2. Berlin: Volksentscheid soll Immobilienkonzerne per Gesetz vergesellschaften

Am 26. September 2021 hatte die Mehrheit der Berliner mit dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gestimmt. Eine daraufhin vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommisson kam zu dem Schluss, dass Vergesellschaftungen unter gewissen Umständen möglich wären (s. Abschlussbericht vom Juni 2023). Die Expertenkommission war mit 13 Mitgliedern unterschiedlicher Fachexpertise besetzt, u.a. auch mit der im September diesen Jahres zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählten Professorin Ann-Katrin Kaufhold.

Aus Sicht der Initiative „Mietenvolksentscheid e.V.“ haben Senat und Parlament dieses Votum bisher nicht umgesetzt, weshalb sie einen erneuten Volksentscheid plant, bei dem ein fertiger Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt werden wird. Findet dieser auch eine Mehrheit, würde der Gesetzentwurf des Volksentscheids direkt Gesetz werden.

Der Gesetzentwurf der Initiative wurde nun Ende September vorgelegt (s. tagesschau) und sieht vor, Wohnungsbestände von profitorientierten Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Die Vergesellschaftung würde bedeuten, dass die Wohnungen in Gemeineigentum überführt und von einer neu zu errichtenden Anstalt öffentlichen Rechts „Gemeingut Wohnen“ (AöR) - eine sich selbstverwaltende Organisation -, bewirtschaftet werden würden. Welche 3.000 Wohnungen die Immobilienkonzerne behalten dürften, würde ebenfalls in dem Gesetz (§ 5) festgelegt. In einem zweiten Gesetz, dem sog. AöR-Gesetz, würden die Zusammensetzung und Wahl des Verwaltungsrats aus Mietern, Beschäftigte, Senat und Stadtgesellschaft sowie die Aufgaben der AöR festgelegt werden. Bei der Wohnungsvergabe soll ein gewichtetes Losverfahren angewendet werden, ein Teil der Wohnungen wäre für Härtefälle vorgesehen.

Der Gesetzentwurf gründet sich auf Art. 15 des Grundgesetzes, der eine Vergesellschaftung gegen Entschädigung vorsieht. Die Entschädigung soll laut Expertenkommission deutlich unter dem Marktwert liegen. Laut Gesetzentwurf der Initiative wird die Entschädigung in den §§ 10 bis 25 geregelt. Danach erhalten die Konzerne den Verkehrswert der Grundstücke, jedoch ohne die übermäßigen Bodenwertsteigerungen seit 2013. Die Herstellungskosten der Gebäude werden als Eigenleistung anerkannt und vollständig entschädigt, der Bodenwert dagegen nur auf eine angemessene Höhe reduziert. Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass 40 bis 60 % des Marktwerts, insgesamt 8 bis 18 Mrd. Euro, dann entschädigt werden müssten. Die Entschädigung würde durch die Mietzahlungen über einen Zeitraum von 100 Jahren über die AöR geleistet.

Die Initiative rechnet mit rund 240.000 Wohnungen, die so in Gemeineigentum überführt werden könnten. Da laut der Initiative die meisten Wohnungen früher dem Land Berlin gehörten und dann zu „Spottpreisen“ an Immobilienkonzerne verkauft wurden, sieht die Initiative die Vergesellschaftung auch als Korrektur bzw. Rückholung der Wohnungen in Gemeineigentum.

3. Bundesverteidigungsminister Pistorius: „Kasernenbau vom Fließband“

Die Zahl der Wehrdienstleistenden soll in den kommenden Jahren jährlich ansteigen – von derzeit rund 15.000 auf 40.000 pro Jahr ab 2031, so die Pressemitteilung des Bundesverteidigungsministeriums vom 7. Oktober anlässlich der dritten Fachkonferenz Infrastruktur im Bundesverteidigungsministerium. Das Bundesverteidigungsministerium plant deshalb bis 2031 den Aufbau von 40.000 zusätzlichen Unterbringungsplätzen für Rekrutinnen und Rekruten. Die Umsetzung erfolgt durch modulare, serielle Bauweise – vergleichbar mit schnell bereit zu stellenden Unterbringungseinrichtungen auf Auslandseinsätzen - auf bestehenden Bundeswehrliegenschaften.

Das Bundesministerium prüft weiterhin einzelne Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf ihre grundsätzliche weitere Eignung für die Truppe. Der Prozess der Konversion von Liegenschaften, also der Umwidmung ehemaliger Bundeswehrliegenschaften in zivile Liegenschaften, werde ausgesetzt. Schon im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium der Verteidigung das Gesamtbauvolumen des militärischen Bundesbaus um mehr als 20 % im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro gesteigert.

Christian Bernreiter, Staatsminister im Bayerischen Staatministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Vorsitzender der Bauministerkonferenz, sagte in einem Statement vor den Hauptstadtmedien: 80 Jahre Frieden und Freiheit seien das Verdienst der Bundeswehr. Deshalb verdienten die Streitkräfte auch jede Unterstützung der Länder und Kommunen.

An die Kommunen gerichtet, unterstrich auch der Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, bei der Reaktivierung von Kasernen sollten die Kommunen bedenken, dass Garnisonen ein Antreiber für die heimische Wirtschaft der Städte seien.

4. Steffen Jäger (DStGB): Autonomes Fahren essenziell für Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

Am 7. und 8. Oktober 2025 fand in Berlin die 7. Jahreskonferenz der Nationalen Kontaktstelle Mobilität (NaKoMo) unter dem Motto „digital. kommunal. vernetzt – Intelligente Mobilität für Stadt und Land“ statt. Bei der Konferenz ging es um den Austausch und die Vernetzung kommunaler Akteure zu intelligenten und innovativen Bereichen wie z.B. Verkehrsmanagement, automatisiertes Fahren und Verkehrssteuerung, Datenplattformen, On-Demand-Verkehre und Echtzeit-Informationen.

„Autonomes Fahren kann ein Schlüssel für einen besseren ÖPNV und eine starke kommunale Mobilität in Stadt und Land sein. Zugleich ist das Thema von immenser Wichtigkeit für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands", unterstrich Steffen Jäger, Erster Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in seinem Impulsvortrag bei der 7. Jahreskonferenz der Nationalen Kontaktstelle Mobilität (NaKoMo).

Vor über 200 zumeist kommunalen Teilnehmenden aus ganz Deutschland forderte Jäger den Bund auf, die Unterstützung für den kommunalen Verkehr einfach, ehrlich und entschlossen zu gestalten:

Einfach, indem Förderprogramme Vertrauen statt Kontrolle in den Mittelpunkt stellen.

Ehrlich, indem Maßnahmen des Bundes wie das Deutschlandticket vollständig ausfinanziert werden.

Entschlossen, indem der im Koalitionsvertrag vorgesehene Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen die kommunale Handlungsfähigkeit stärkt.

Gerade angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen betonte Jäger, dass Mittel aus Sondervermögen des Bundes gezielt in die kommunale Verkehrsinfrastruktur fließen müssen. (Quelle: DStGB-Pressemitteilung vom 8. Oktober 2025




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