Vereinfachung öffentlicher Ausschreibungen

In der Bundesratssitzung vom 10. Februar 2023 fassten die Länder die Entschließung, dafür zu plädieren, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erhöhen.

Die deutliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie die aktuell hohe Inflation sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssten. Für die vielen kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen wäre es eine erhebliche Erleichterung, wenn der Verwaltungsaufwand und die Kosten reduziert würden.

Zudem wurde für einen gesonderten, höheren Schwellenwert für Planungsleistungen plädiert. Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros zählten in Deutschland zu den zweithäufigsten Beschaffungsgegenständen, begründet der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst.

Quelle: Pressemeldung des Bundesrates vom 10.2.2023


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