Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung: Übergangsfrist bis 30. November 2023

Das Bundesministerium der Justiz hat mit der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2368) neue Formulare für die Beitreibung und Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Forderungen eingeführt. Es handelt sich dabei um Formulare für
  • den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,
  • den Antrag für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und
  • den Antrag für eine Durchsuchungsanordnung.
Das Bundesministerium der Justiz hat Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der seit 2014 bzw. 2016 unveränderten Formulare umfassend überarbeitet. Auf Grundlage der geschaffenen Übergangsregelung dürfen daneben die alten Formulare noch bis einschließlich 30.11.2023 genutzt werden.

 

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