NEUAUFLAGE: Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag nach dem KAG Baden-Württemberg - 12. Ergänzung

Mit der dritten Auflage der Arbeitsmappe „Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag nach dem KAG Baden-Württemberg“ – 12. Ergänzungslieferung, Stand Januar 2021 – hat der Bearbeiter gewechselt. Rechtsanwalt Dr. Dirk Schöneweiß LL.M. (Edinburgh) übernimmt das von Ernst Gössl, langjähriger Referent beim Gemeindetag Baden-Württemberg, entwickelte und über viele Jahre erfolgreich fortgeführte Werk.

Die nun dritte Auflage des Werks wurde vollständig durchgesehen und aktualisiert. Die seit der letzten Ergänzungslieferung ergangene Rechtsprechung wurde ebenso eingearbeitet wie die zum Ende des Jahres 2020 beschlossene Änderung des KAG Baden-Württemberg. Mit dieser Gesetzesnovelle stellte der Gesetzgeber insbesondere die Wirkung von Erschließungsverträgen auf die Beitragserhebung für leitungsgebundene Einrichtungen klar. Zudem wurde als Reaktion auf einen Beschluss des BVerfG vom 5.3.2013 (1 BvR 2457/08) eine zeitliche Obergrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen in das Gesetz aufgenommen.

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