Beitreibung und Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg 43. Ergänzung

Mit der 43. Ergänzungslieferung mit Stand April 2020 wurden die Muster in Teil dem Bedürfnis aus der Praxis entsprechend um weitere Formulierungshilfen erweitert. Die systematische Darstellung, Teil A, und die Erläuterungen in Teil B über die Durchführung der Beitreibung enthalten klarstellende Ausführungen, die zu einem besseren Verständnis der Rechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung beitragen sollen.

In einem gesonderten Abschnitt wird auf die Änderungen des § 30 AO (Steuergeheimnis) im Jahr 2018 eingegangen, deren Auswirkungen auf die Verwaltungsvollstreckung noch nicht in aller Gänze geklärt ist.

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