Arbeitgeberbescheinigung bei Ausgangssperre wegen Corona

Die zuständigen Behörden können anordnen, bestimmte Orte nicht zu betreten bzw. das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagen.

Dann sind zum Beispiel nur noch Arztbesuche, der Gang zum Supermarkt oder beruflich bedingte Wege zulässig.

Für die Wege zur Arbeit und von dort nach Hause bedarf es aber einer entsprechenden Bestätigung des Arbeitgebers.

Einen Beschäftigungsnachweis bzw. die Bescheinigung für Berufspendelnde finden Sie hier:

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