Beitreibung und Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg 42. Ergänzung

Mit der 42. Ergänzungslieferung mit Stand Oktober 2019 werden die zahlreichen Gesetzesänderungen aktualisiert und weitere bedeutsame Vorschriften in die »Arbeitsmappe« aufgenommen. Zu erwähnen sind insbesondere die Änderungen der Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2019, die er-weiterten Ermittlungsmöglichkeiten nach § 93 Abs. 8 AO ab 01. Januar 2020 und der Anwendungser-lass des BMF zur Datenschutz-Grundverordnung.

Bei der systematischen Darstellung und den Erläuterungen zur Durchführung der Beitreibung wurde wiederum die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Die Musterschreiben wurden gleichfalls, soweit erforderlich, aktualisiert. Die Formulierungsvorschläge für Forderungspfändungen wurden ebenfalls um zwei interessante Pfändungsmöglichkeiten ergänzt.

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