Beitreibung und Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg 42. Ergänzung
Mit der 42. Ergänzungslieferung mit Stand Oktober 2019 werden die zahlreichen Gesetzesänderungen aktualisiert und weitere bedeutsame Vorschriften in die »Arbeitsmappe« aufgenommen. Zu erwähnen sind insbesondere die Änderungen der Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2019, die er-weiterten Ermittlungsmöglichkeiten nach § 93 Abs. 8 AO ab 01. Januar 2020 und der Anwendungser-lass des BMF zur Datenschutz-Grundverordnung.