Aus dem „Ministerialamtsblatt der bayerischen inneren Verwaltung“, Nr. 30:
„Die von Rechtsanwalt Dr. Ernst Mayer, München, herausgegebene ,Vorschriftensammlung für die bayerische Gemeindeverwaltung‘ hat sich seit mehr als zehn Jahren in der Praxis der Verwaltung, vor allem der Landgemeinden, hervorragend bewährt. Die Sammlung umfaßt zwei Teile: Die bekannten gelben Hefte der ‚Fundstelle‘ und die Einzelhefte, die der Verlag neuerdings in broschierter Form herausbringt. ... Der Bezug der ‚Fundstelle‘ und der ‚Vorschriftensammlung‘ wird allen Gemeinden empfohlen.“
3. März 1951
Aus „Blick über die Filder“, Nr. 52:
„Richard Boorberg, seit Kriegsende in Leinfelden wohnhaft, gibt nun schon fast 25 Jahre Fachliteratur für die Gemeindeverwaltungen in Süd- und Norddeutschland heraus. Es sind Nachschlagewerke, Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften und Hinweise, die die Arbeit auf den Rathäusern wesentlich erleichtern. Denn ohne Führer durch das Labyrinth der Anordnungen zu kommen, das erscheint heute nahezu unmöglich.
Es ist beachtlich, wie schnell das im Jahre 1944 ausgebombte Unternehmen von Herrn Boorberg wieder auf die Beine kam. Zwar hat man nach Kriegsende mit der Herausgabe von Vordrucken und Registraturen bescheiden anfangen müssen. Heute aber zählt der Boorberg Verlag mit seinen Filialen in München, Hannover und Rottenburg wieder 40 Angestellte.“
1951
In diesem Jahr erscheinen:
Hamilton, Handbuch für den Feuerwehrmann
Leitfaden für den staatlich geförderten Wohnungs- und Kleinsiedlungsbau in Bayern, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Mang, Verwaltungsrecht in Bayern. Ein Grundriß. Band I
Müller-Heidelberg, Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Aus dem Vorwort zum Verlagsverzeichnis dieses Jahres:
„Es geht dem Verlag und seinen Verfassern so sehr um das Zwiegespräch zwischen Leser und Autor, um die Klarheit des Gedankens und Verständlichkeit des Ausdrucks, daß sie darin den eigentlichen Sinn und Zweck ihrer Arbeit sehen.
...
Die Steuern – um nur dieses eine Beispiel zu nehmen – werden doch gewiß nicht nur von den wenigen Sterblichen aufgebracht, die noch in der Lage sind, die Geheimsprache unseres Steuerrechts zu verstehen, sondern von der breiten Masse des Volkes. Also, so möchte man meinen, haben auch die Hunderttausende von Geschäftsleuten, Handwerkern, Angestellten usw. ein Recht darauf, über diese unerfreuliche staatsbürgerliche Pflicht des Steuerzahlens in einem allgemeinverständlichen Deutsch unterrichtet zu werden.“
1952 bis 1954
Es erscheinen neben anderen Titeln:
Buch, Die Hessische Gemeindeordnung (1952)
Buch, Die Hessische Gemeindeordnung und die Hessische Landkreisordnung (1952)
Feneberg, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland/Verfassung des Freistaates Bayern (1952)
Feneberg, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1952)
Feneberg, Das kommunale Wahlrecht in Bayern (1952)
Vetter/Masson, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (1952)
Mang, Verwaltungsrecht in Bayern. Ein Grundriß. Band II (1952)
Birling, Der Bürgermeister spricht (1953)
Gerne, Wohnraummiete und Geschäftsraummiete (1953)
Göbel, Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (1953)
Kopp, Das Grunderwerbsteuerrecht in Baden-Württemberg (1954)
April 1955
Das erste Heft der Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Bayerische Verwaltungsblätter (bis Ende 1937 unter wechselnden Namen in der C. H. Beck’schen Verlagsbuchhandlung) erscheint unter der Herausgeberschaft von Jakob Kratzer, Johann Mang und Theodor Maunz.
Oktober 1956
Übernahme der Polizei-Fachliteratur aus dem Pausch Verlag, Isny. Neben dem Sammelwerk Neues Polizeiarchiv und dem Polizeiadreßbuch erscheint auch das Pausch-Polizeihandbuch, seit 1960 als Gesetzessammlung für die Polizei in Baden-Württemberg. Eine entsprechende Loseblattausgabe folgt 1969 als Vorschriftensammlung für die Polizeiausbildung in Bayern, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern.
1956 bis 1959
Einige Titel dieser Zeit:
Göbel, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (1956)
Mayer, Die Eigenständigkeit des bayerischen Verwaltungsrechts, dargestellt an Bayerns Polizeirecht (1958)
Zeller/Späth, Rechtshandbuch für Unternehmer (1959)