Leichtere Einführung von Tempo-30-Zonen

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Klimaschutz und Gesundheit sollen mehr in den Fokus rücken und Kommunen mehr Freiheit bei der Verkehrsplanung bekommen - etwa bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen.

Bisher waren Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die maßgeblichsten Vorgaben des Straßenverkehrsrechts (StVG). Dies resultierte jahrzehntelang darin, dass dem Autoverkehr Vorrang in den Städten eingeräumt wurde. Die neue Reform sieht vor, die Ziele des Klima- und des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung als Vorgaben bei der Verkehrsplanung höher zu gewichten. So sollen sich die Behörden vor Ort künftig auf diese Ziele berufen können, um verkehrsrelevante Maßnahmen zu begründen.

Kommunen bekommen durch die Reform auch die Möglichkeit, Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen anzuordnen - etwa für elektrische oder mit Wasserstoff betriebene Busse, Fahrräder oder Fahrzeuge mit mehreren Insassen. So können Anreize geschaffen werden, bevorzugt umweltfreundliche Fortbewegungsmittel zu nutzen.

Auch Zonen für das Anwohnerparken lassen sich dank der Reform künftig einfacher einrichten: Bisher musste im Vorfeld erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden, wie das zuständige Ministerium erläuterte. Künftig werde ausdrücklich klargestellt, dass bereits prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung für diese Zwecke ausreichen.

Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Der Entwurf wird dem Bundesrat am 18. August zur Stellungnahme vorgelegt.

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