Spendenquittung – jetzt auch per Mail möglich
Nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2017 (GZ: IV C 4 – S2223/07/0012) ist es gemeinnützigen Organisationen zukünftig freigestellt, wie sie die Zuwendungsbestätigungen übermitteln möchten. Eine Übermittlung ist nach wie vor per Brief möglich, aber jetzt auch per E-Mail. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuwendungsempfänger dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben und die „Spendenquittungen“ in Form schreibgeschützter Dokumente an die Spender übermittelt werden.