Spendenquittung – jetzt auch per Mail möglich

Nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2017 (GZ: IV C 4 – S2223/07/0012) ist es gemeinnützigen Organisationen zukünftig freigestellt, wie sie die Zuwendungsbestätigungen übermitteln möchten. Eine Übermittlung ist nach wie vor per Brief möglich, aber jetzt auch per E-Mail. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuwendungsempfänger dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben und die „Spendenquittungen“ in Form schreibgeschützter Dokumente an die Spender übermittelt werden.

Die CD-ROM »CertiFORM Zuwendungsbestätigung« enthält die für Kommunen, Vereine und Stiftungen zu verwendenden Formulare in aktueller Fassung. Die Bestätigungen können am PC ausgefüllt und beliebig oft verwendet und ausgedruckt werden. Die Möglichkeit Stammdaten zu hinterlegen erspart das wiederholte Eintragen von Angaben. Einzelne Vorgänge können angelegt und archiviert werden. Zudem erhalten Sie die »Zuwendungsbestätigungen« für Kommunen und Vereine auch in Papierfassung.

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