Reform des Bauvertragsrechts in Planung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts in den Bundestag eingebracht.

Dadurch soll der rechtliche Boden sicherer werden, auf dem Verträge zwischen Bauherren und Baufirmen geschlossen werden. Begründet wird das Gesetzesvorhaben damit, dass Bauverträge bisher den sog. Werkvertragsrecht unterliegen, das für komplexe, auf eine längere Erfüllungszeit angelegte Bauverträge häufig nicht detailliert genug sei. Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Verbesserung des Verbraucherschutzes für die Bauherren.

Daher soll das Bürgerliche Gesetzbuch um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts ergänzt werden. Unter anderem soll der private Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer ein sog. Anordnungsrecht erhalten, das heißt, die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Außerdem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht klar geregelt werden.

Unabhängig davon soll das Kaufvertragsrecht an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union angepasst werden. Dabei geht es um die Haftung, wenn mangelhaftes Material verbaut worden ist. In diesem Fall ist der ausführende Handwerker nach geltender Rechtslage verpflichtet, das schadhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen. Er kann aber gegenüber dem Händler, von dem er das mangelhafte Material gezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen, bleibt jedoch auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau beim Kunden sitzen. Dies soll mit dem Gesetzentwurf zugunsten des Handwerkers geändert werden.

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