Feinjustierungen für das Bundesmeldegesetz

Zu dem im November vergangenen Jahres in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz (BMG) liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften vor (BT-Drs. 18/8620 vom 1. Juni 2016). Nach den ersten Praxiserfahrungen mit dem BMG sollen „Feinjustierungen“ vorgenommen werden; außerdem soll im Interesse der Entlastung von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung auf einige Vorgaben verzichtet werden, schreibt die Regierung zur Begründung.

Vorgesehen ist, dass künftig für Personen, die ins Ausland verzogen sind, die Einhaltung der Abmeldepflicht durch die Möglichkeit einer elektronischen Abmeldung erleichtert wird und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung entfällt. Ferner soll unter anderem bei der automatisierten Melderegisterauskunft das Geschlecht wieder als Suchkriterium aufgenommen werden. Außerdem sollen im BMG die erst nach dessen Verkündung erfolgte Einführung des Ersatz-Personalausweises sowie die Neuregelung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht nachvollzogen werden. Erst kürzlich war das BMG im Zuge der Änderungen des Asylrechts geändert worden.

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