Erschließungsbeitrag nach dem KAG (Baden-Württemberg) 16. Ergänzung

Mit der 16. Ergänzungslieferung mit Stand Januar 2018 werden einige Praxisbeispiele neu in die Arbeitsmappe« aufgenommen und im Übrigen die Texte, Skizzen und Muster angepasst.

Ergänzt wurde das Muster einer Erschließungsbeitragssatzung nach der Aufnahme der Urbanen Gebiete in die BauNVO durch die BauGB-Novelle 2017 (Gesetz vom 4.5.2017, BGBl. I S. 1057). In den Beitragsbescheiden wurde die Rechtsbehelfsbelehrung mit Blick auf die Änderung des § 70 Abs. 1 VwGO durch Art. 20 Nr. 4 des Gesetzes vom 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208) angepasst.
Daneben wurde die neuere Rechtsprechung insbesondere zum Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht in die Texte und Erläuterungen eingearbeitet. Dies betrifft z.B. die umsatzsteuerliche Behandlung von Erschließungsverträgen, die Entstehung von Anschlussbeiträgen in Erschließungsvertragsgebieten, die Erschließungslast der Gemeinde als Grundvoraussetzung für die Beitragskompetenz, den Begriff der Wohnwege und Sammelwege bis hin zu den durch diese Anlagen erschlossenen Grundstücke, die Abrechnungseinheit und die Abschnittsbildung, den Abschluss der Herstellung als Beitragsentstehungsvoraussetzung, die gemeindeinterne Planungs- und Abwägungsentscheidung (§ 125 Abs. 2 BauGB), den Grundstücksbegriff einschl. missbräuchlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), die Behandlung von Hinterliegergrundstücken, die Festsetzungsverjährung und eine Konkretisierung der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes abgeleiteten zeitlichen Begrenzung der Abgabenerhebung.

Abschnitt 4.2-3 "Vorauszahlung, nachträgliche Grundstücksteilung und Übereignung" wurde versehentlich entnommen und steht HIER zum Download bereit.

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