Kurzseminar: Orthopädisch-traumatologische Begutachtung nach Unfällen |
Unfallfolge oder Vorschädigung?Die Unfallbegutachtung gehört zur Königsdisziplin der orthopädisch-traumatologischen Begutachtung. In anderen Bereichen genügt es, den aktuellen Zustand eines Anspruchsstellers zu analysieren und Aussagen zu verlorenen und verbliebenen Funktionen zu machen (SB, R, BUZ, AU etc.). In der Unfallbegutachtung geht es dagegen nicht nur um Funktionsverluste, sondern auch um Kausalitäten.Was muss ein Gutachten leisten?Wie kann ein medizinischer Gutachter feststellen, was im Rahmen eines Unfalls 1 oder 2 oder 5 Jahre zuvor passiert ist? Im Rahmen der Veranstaltung erläutert Ihnen unser Experte die Möglichkeiten und Grenzen einer orthopädisch-traumatologischen Begutachtung.Das Seminarprogramm:Die Begutachtung nach Unfällen:
TermineZeit16.00 Uhr – 19.00 Uhr (3 Zeitstunden)Teilnehmer/-innen:Rechtsanwälte, Rentenberater, Richter, Sachbearbeiter der Sozialhilfeträger, VerfahrensbevollmächtigteDer Referent: Dr. med. Rainer Hepp, Facharzt für Orthopädie, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Orthopädische Gutachtenpraxis, Aachen Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage gem. § 15 FAO werden erteilt. Preis: € 229,– zzgl. USt.; im Preis enthalten: Unterlagen,Tagungsgetränke, Kaffeepause
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