BOORBERG KOMM.NEWS 2009-05 Ausgabe Baden-Württemberg
Die Themen
- Neu bei VD-BW!
- Reform des Gemeindehaushaltsrechts
- Kommunalwahlen 2009: Ratgeber für neue Mandatsträger
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
- Bußgeldkatalog nach dem Jugendschutzgesetz
- Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
- Kabinettsbeschluss zur HOAI-Neufassung
- Strengere Auflagen für Waffenbesitzer
- Gemeindliches Einvernehmen
Neu bei VD-BW!
VD-BW jetzt mit optimiertem Bekanntmachungsverzeichnis (oBVZ)
Der Vorschriftendienst Baden-Württemberg - VD-BW - bietet jetzt allen Nutzern ein gegenüber der amtlichen Ausgabe optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis (oBVZ), d.h. ein systematisch gegliedertes Gesamtregister der veröffentlichten Landesvorschriften.
Unmittelbar nach Erscheinen eines Verkündungsblattes aktualisiert VD-BW sein Bekanntmachungsverzeichnis! Soweit aktuellste Rechtsänderungen im konsolidierten Vorschriftentext noch nicht eingearbeitet sind, erfolgt über das oBVZ ein direkter Link zur Änderungsstelle im Verkündungsblatt. Das optimierte Bekanntmachungsverzeichnis (oBVZ) ist damit weit aktueller als die vom Land Baden-Württemberg geführte amtliche Fassung des Bekanntmachungsverzeichnisses!
VD-BW jetzt mit Rubrik »Europäischem Recht und Völkerrecht«
Der Bereich enthält ausgewählte Vorschriften des Europarechts und des Völkervertragsrechts sowie die für die Finanz- und Steuerverwaltung, zunehmend aber auch für öffentliche Unternehmen bedeutsamen internationalen Rechnungslegungsstandards und Doppelbesteuerungsabkommen.
VD-BW jetzt mit Archiv-Schalter »Ältere Nachrichten«
Verbesserter Zugang zu allen bisher erschienen Newsletter- und Rechtsbeiträgen.
Jetzt 6 Monate alle VD-BW-Dienste kostenlos nutzen!
VD-BW bietet insbesondere Neukunden an, 6 Monate das komplette Online-Angebot von VD-BW zu testen: u.a. das vollständige Landesrecht, alle Verkündungsblätter, über 300.000 Entscheidungen sowie die bewährten Fachkommentierungen der Zeitschriften »Die Fundstelle
Baden-Württemberg« und »Die Gemeindekasse Baden-Württemberg«. Darüber hinaus können sie auch das Zusatzangebot unseres Kooperationspartners »Recht für Deutschland« nutzen.
Alle Interessenten können sich bis 31.05.2009 einfach auf unserer Homepage unter www.vd-bw.de anmelden und so die Vorteile unseres Online-Angebots in der Praxis auf Herz und Nieren prüfen.
Sollte der Umfang des Testabonnements nicht passgenau für Ihre Kommune sein, erstellen wir Ihnen gerne ein speziell auf Ihre Kommune abgestimmtes Angebot.
Ihre Ansprechpartner:
Ulrich P. Jaud
Telefon 07 11/73 85-271
Telefax 07 11/73 85-300
E-Mail vd-bw.jaud@boorberg.de
Stefanie Gemsjäger
Telefon 07 11/73 85-336
Telefax 07 11/73 85-350
E-Mail vd-bw.gemsjaeger@boorberg.de
Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Mit dem am 22.4.2009 vom Landtag Baden-Württemberg beschlossenen „Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ wurden zur Schaffung eines neuen leistungsfähigen und zukunftssicheren kommunalen Haushaltsrechts die Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg grundlegend neu gestaltet. Kernpunkt der Reform ist, das bisher zahlungsorientierte Rechnungswesen durch ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen als Grundlage für eine ressourcenorientierte Haushaltswirtschaft zu ersetzen. Die gesetzlichen Neuerungen sind in der 2. Auflage des Leitfadens »Das Neue Kommunale Haushaltsrecht Baden-Württemberg« von Notheis/Ade bereits berücksichtigt (2009, 2., überarbeitete Auflage, 264 Seiten, EUR 26,–; ISBN 978-3-415-04121-9).
Zusätzlich zu den materiellen Änderungen wird die bisherige Verwaltungsbuchführung (Kameralistik) durch die kaufmännische doppelte Buchführung (Kommunale Doppik) ersetzt. Die untergesetzlichen Regelungen sind daher entsprechend anzupassen. Das Innenministerium hat nunmehr die neue Gemeindehaushaltsverordnung und die neue Gemeindekassenverordnung den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet.
Die Regelungsentwürfe und weitere Informationen sind unter www.nkhr-bw.de oder auf der Homepage des Innenministeriums (www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de) abrufbar.
Kommunalwahlen 2009: Ratgeber für neue Mandatsträger
Insbesondere neue Mandatsträger finden sich nach den Kommunalwahlen schnell in ihren Aufgaben zurecht, wenn sie zuverlässige Ratgeber nutzen. Aktuelle Neuauflagen sind bereits in Vorbereitung und erscheinen rechtzeitig zu den Kommunalwahlen:
- Die »Gemeindeordnung für Baden-Württemberg« von Werner Sixt und Johannes Stingl – sie beinhaltet u.a. das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, das Nachbarschaftsverbandsgesetz sowie das Gesetz zum Verband Region Stuttgart. Topaktuell ist auch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.4.2009 berücksichtigt: Die neue Gemeindehaushaltsverordnung wird als Sonderdruck nachgeliefert.
- »Die Ortschaftsverfassung in Baden-Württemberg, Leitfaden für Ortschaftsräte und Ortsvorsteher« von Paul Metzger und Werner Sixt.
- Das »Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Baden-Württemberg« von Klaus Ade.
- Der Handkommentar »Landkreisordnung für Baden-Württemberg« von Eberhard Trumpp und Rainer Pokrop.
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Mit dem „Gesetz zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg“ (Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg) vom 3. März 2009 (GBl. S. 83) werden alle Personensorgeberechtigte im Land verpflichtet, die termingerechte Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen.
Die Teilnahmepflicht an den Früherkennungsuntersuchungen ergänzt die bereits bestehende Verpflichtung zum Nachweis der letzten altersentsprechenden Untersuchung vor Eintritt in eine Kindertageseinrichtung nach § 4 des soeben neu in Kraft getretenen Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG vom 19. März 2009, GBl. S. 162). Kindergärten, denen die Eltern bei Aufnahme ihres Kindes eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen haben, erhalten im RICHARD BOORBERG VERLAG das »Merkblatt für den Kindergarten mit ärztlicher Bescheinigung«- nach § 4 KiTaG. Das - aufgrund der „Richtlinie des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 15. März 2008 (GABl. S. 167)“ aktualisierte - Merkblatt können Sie unter der Artikel-Nummer 70.554/013.3 bestellen.
Bußgeldkatalog nach dem Jugendschutzgesetz
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat den Städten und Gemeinden den „Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG)“ übergeben. Er soll dazu beitragen, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes etwa zur altersgerechten Abgabe von Computerspielen, den Aufenthalt in Diskotheken oder die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren zu Geltung zu bringen. Er bietet den zuständigen Behörden einen Orientierungsrahmen und ermöglicht damit eine möglichst einheitliche Handhabung in Baden-Württemberg.
Für den Ablauf des Bußgeldverfahrens selbst bietet der RICHARD BOORBERG VERLAG mit dem »Handbuch des Bußgeldverfahrens« von Raimund Wieser, Richter am Amtsgericht Augsburg und Dozent an der Bayer. Verwaltungsschule, ein anschauliches und praxisgerechtes Hilfsmittel (2006, 5. Auflage, mit Ergänzung Stand Mai 2008, 600 Seiten, EUR 39,80; Reihe »Fortbildung & Praxis«, Band 4; ISBN 3-415-03512-3).
Als ideale Ergänzung steht daneben die CD-ROM CertiFORM Bußgeldverfahren - Die elektronischen Formulare zum Bußgeldverfahren 4.0/2008 zur Verfügung. Deren komfortable Vorgangsverwaltung komprimiert die elektronische Bearbeitung und sorgt für eine übersichtliche Aufbewahrung (CD-ROM mit Updates, Einzelplatzlizenz für die Grundversion EUR 49,-; Mehrplatzlizenzen auf Anfrage; Art.-Nr. 01.671/301.0).
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Am 24. April 2009 trat das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) in Kraft und setzte damit die EU-Richtlinien aus dem Jahr 2006 vollständig um. Mit dem Gesetz wurden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV) geändert. Neben einer Verschärfung der Verpflichtung zur mittelstandsfreundlichen Losvergabe ist die Zulassung vergabefremder Aspekte bei der Auftragsvergabe hervorzuheben; künftig dürfen von Unternehmen bei Ausschreibungen etwa Angaben zu sozialen oder umweltbezogenen Aspekten verlangt werden.
Eingeführt werden außerdem u.a. die neuen Vergabearten der elektronischen Auktion sowie des dynamischen elektronischen Verfahrens. Ihre konkrete Umsetzung ist Gegenstand der gerade anstehenden Überarbeitung der Vergabe- und Verdingungsordnungen (VOB/A, VOL/A und VOF).
Zum Vergaberecht finden Sie im RICHARD BOORBERG VERLAG ein umfangreiches Sortiment. Die Handbücher für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hoch- bzw. Tiefbau sowie für die Vergabe und Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen werden gehalten. Dies gilt auch für die in der Praxis notwendigen Formblätter, z.B. Verträge und Ausschreibungsunterlagen, in elektronischer Fassung mit den entsprechenden CertiFORM CD-ROMs.
Kabinettsbeschluss zur HOAI-Neufassung
Am 30. April 2009 hat das Bundeskabinett die 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verabschiedet. Die nach heftigem Protest überarbeitete und jetzt vom Bundeskabinett gebilligte Novelle bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Die Änderungen der HOAI wirken sich auch auf die Kommunalen Vertragsmuster aus. Die Kommunalen Vertragsmuster sind Bestandteil des »Handbuchs für Kommunale Vertragsmuster und Vergabeverfahren nach VOF - HKVM« von Roland Seufert (Arbeitsmappe mit Aktualisierungsdienst, etwa 850 Seiten, DINA 4, Grundwerkspreis Euro 96,- einschließlich Ordner) und werden in einer der nächsten Ergänzungslieferungen entsprechend aktualisiert. Dies gilt auch für die in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Vertragsmuster und weiteren Formulare (CD-ROM mit Updates, Einzelplatzlizenz für die Grundversion je Vertrag EUR 71,-; für Bezieher mehrerer unterschiedlicher Vertragsmuster EUR 55,-).
Strengere Auflagen für Waffenbesitzer
Nach dem Amoklauf von Winnenden zeichnen sich strengere Auflagen für Waffenbesitzer ab. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) schloss sich einem Vorstoß von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) an, Schusswaffen biometrisch zu sichern. So soll durch Einsatz von biometrischen Sicherheitssystemen nur der Eigentümer der Waffe diese per Fingerabdruck scharf stellen können. Neben der Diskussion um strengere Auflagen für und stärkere Kontrollen von Waffenbesitzern wird auch die Amnestie bei Abgabe illegaler Waffen diskutiert (vgl. BT-Drucksache 16/12663).
Zu allen relevanten Aspekten des Waffenrechts einschließlich der Pflichten im Umgang mit Waffen und Munition informiert der Praxisratgeber »Waffenrecht kompakt«. Die 4. Auflage des bewährten Praxishefts berücksichtigt sowohl den aktuellen Stand des nationalen Waffenrechts als auch die europäischen und internationalen Einflüsse. Eine Auswahl rechtsetzender BKA-Feststellungsbescheide sowie Ausführungen zu Behördenzuständigkeiten, waffenrechtlichen Verboten und bedeutsamen Beschuss-, Prüf- und Zulassungszeichen ergänzen die Darstellung. Zahlreiche Übersichten und Abbildungen sowie ein umfangreiches Sachverzeichnis ermöglichen den schnellen Zugriff auf die benötigten Informationen (2009, 4. überarbeitete Auflage, 132 Seiten, DIN A6, EUR 9,80; ISBN 978-3-415-04088-5).
Gemeindliches Einvernehmen
Bereits die Missachtung des Beteiligungsrechts einer Gemeinde in einem Baugenehmigungsverfahren kann eine Baugenehmigung rechtswidrig machen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. August 2008 (Az.: 4 B 25.08) und gab damit aus rein formellen Gründen einer Gemeinde Recht, die mit der Erteilung einer Baugenehmigung von Windenergieanlagen nicht einverstanden war. Die Entscheidung ist ein Beispiel für den Schutz der Planungshoheit der Gemeinden bei möglichen Konflikten zwischen staatlicher Baugenehmigung und gemeindlicher Planungshoheit. Wird eine Genehmigung ohne Herstellung des Einvernehmens erteilt, kann die Gemeinde allein wegen der Verletzung ihrer Beteiligungsrechte die Genehmigung vor Gericht anfechten. Das angerufene Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit dem Beschluss seine bisherige Rechtsprechung. Bei der Prüfung sei es völlig unerheblich, ob der Bauherr das Vorhaben letztlich auch gegen den Willen der Gemeinde durchführen könne. Die Nichtachtung der Beteiligung der Gemeinde wiege als Eingriff in die Planungshoheit so schwer, dass die von der Gemeinde angefochtene Baugenehmigung aufzuheben sei, also auch dann, wenn sie inhaltlich rechtmäßig ist.
Antworten zu Fragen aus den Themenkomplexen »Gemeindliches Einvernehmen«, »Zurückstellung« und »Veränderungssperre« finden die zuständigen Personen und Gremien in dem Praxiswerk »Gemeinde und Baugesuch«. Dank seiner konzentrierten Darstellung ist der Leitfaden die ideale Entscheidungshilfe (2009, 3., überarbeitete Auflage, 176 Seiten, EUR 28,–; ISBN 978-3-415-04154-7).
Die gemeindliche Bauleitplanung wird umfassend behandelt in der bewährten Arbeitsmappe »Bauleitplanung nach dem BauGB«. Die praxisnahe Arbeitsmappe mit Aktualisierungsdienst enthält die erforderlichen Vordrucke, Checklisten und Anwendungshinweise für die Verfahrensabwicklung. Die Arbeitsmappe wird betreut von Dr. Helmut Schuster, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Eisenmann Wahle Birk und Mitglied der ARGE Verwaltungsrecht Baden-Württemberg im DAV sowie Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und der VWA.
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