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BOORBERG KOMM.NEWS 2005-12 Ausgabe Bayern

Die Themen

  • Das TVöD-Paket - mit den ersten Kommentierungen!

  • Jägerprüfung 2006 (2. Termin)

  • Flächenrecycling

  • Gebührensätze 2005

  • Wintereinbruch

  • Versagung des Vornamens

  • Sterbehilfe

Das TVöD-Paket - mit den ersten Kommentierungen!

Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Das Praktikerwerk enthält die Texte des TVöD, der Überleitungstarifverträge und der sonstigen Tarifverträge, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind. Die erfahrenen Autoren des seit Jahrzehnten anerkannten BAT-Großkommentars aus der edition moll gewährleisten die kompetente und praxisgerechte Darstellung.

Erste topaktuelle Erläuterungen zu den neuen Regelungen erleichtern dem Nutzer den Einstieg in das neue Tarifrecht. Hervorzuheben sind dabei vor allem die Kommentierungen zu den Überleitungstarifverträgen des Bundes und der VKA sowie zum Arbeitsvertrag und zur regelmäßigen Arbeitszeit. Die Kommentierung des TVöD wird mit den folgenden Ergänzungslieferungen zeitnah fortgesetzt.


Das TVöD-Paket
Der RICHARD BOORBERG VERLAG bietet Neukunden das maßgeschneiderte TVöD-Paket (edition moll; ISBN 3-415-03622-7) an; es enthält:
  • den gedruckten Kommentar zum neuen TVöD, Loseblattwerk, ca. 790 Seiten, einschl. Ordner (nähere Informationen finden Sie oben)

  • die CD-ROM »TVöD onClick«

  • ein Jahr kostenlosen Zugang zum neuen Online-Dienst »TVöD-context.DE« unter »www.tvoed-context.de«.
Sie erhalten alle Produkte zusammen zum günstigen Einführungspreis von EUR 78,- (bis 4.1.2006, danach EUR 88,-; Sonderpreis für Bezieher von BAT und BAT-O/ATB-Ang EUR 68,-)


Jägerprüfung 2006 (2. Termin)

Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 15. November 2005 Az.: R 4-7931 - 1395 wurde der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2006 (2. Termin) landeseinheitlich für Dienstag, den 27. Juni 2006 (Beginn: 9 Uhr) festgesetzt.

Prüfungsbewerber können sich bis spätestens 27. April 2006 unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort und vollständiger Anschrift einschließlich Postleitzahl bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) schriftlich zur Prüfung anmelden, in deren Bezirk sie ihren Wohnsitz oder den Ausbildungslehrgang besucht haben. Anstelle der Kreisverwaltungsbehörde nahmen auch die Gemeinden die Anmeldung zur Prüfung entgegen.

In der umfassenden Darstellung »Bayerisches Jagdrecht«, zusammengestellt und erläutert von Dr. jur. Claus Kaestl unter Mitwirkung von Anton Krinner (2003, 2. Auflage, 550 Seiten, EUR 28,50; ab 10 Expl. EUR 26,-; ab 20 Expl. EUR 24,-; Mengenpreise nur bei Abnahme durch einen Endabnehmer zum Eigenbedarf; mit Ergänzung Stand Dezember 2004; ISBN 3-415-03038-5), findet der Nutzer die relevanten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts, verlässliche Kommentierungen, wertvolle Hinweise sowie anschauliche Beispiele. Die einschlägigen Regelungen des Waffen- und Tierschutzrechts sind umfassend mit einbezogen.


Flächenrecycling als Aufgabe der Stadterneuerung

Die diesjährige Fachtagung der Städtebauförderung in Bayern stand ganz unter dem Motto »Stadt recyceln - neue Nutzungen für brachliegende Flächen«, um die Auswirkungen des wirtschaftlichen Strukturwandels zu diskutieren. Auch die bayerischen Städte und Gemeinden bleiben nicht verschont von Strukturreformen der Bundeswehr bzw. der US-Streitkräfte. Vielerorts führt auch die Schließung und Verlagerung von Produktionsstätten des Gewerbes zu Flächenfreisetzungen in den unterschiedlichsten Lagen - viele sogar inmitten der Städte.

Nach allen Prognosen wird Bayern bis zum Jahr 2050 infolge innerdeutscher Wanderungsgewinne zwar insgesamt nur einen geringen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen haben. Allerdings werden sich Städte und Gemeinden zum Teil sehr unterschiedlich entwickeln können. Der Strukturwandel wird von den Städten und Gemeinden ein grundsätzliches Nach- oder Umdenken über die künftige Infrastruktur und Siedlungsentwicklung erfordern.

Verlässliche Arbeitshilfen für die bauliche Umgestaltung von Flächen erhalten Sie in den Verfahrensordnern Bauleitplanung nach dem BauGB des RICHARD BOORBERG VERLAGS. Bitte beachten Sie hierzu den Bestellschein 09600.


Erhebung von Verwaltungskosten

Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 3 KG sind alle Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften verpflichtet, bei Amtshandlungen im übertragenen Wirkungskreis Verwaltungskosten zu erheben. Werden Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis ausgeführt, können diese Kosten erhoben werden, wenn hierfür eine Kostensatzung besteht, Art. 20 KG.

Auch im Jahr 2005 gab es Änderungen in kostenrelevanten Vorschriften. Hervorzuheben sind insbesondere die Änderungen der Gebührenverordnung zum Passgesetz vom 8. August 2005 (BGBl. I S. 2306) und vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2980), die Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2412) sowie die Änderung des Kostengesetzes vom 26. Juli 2005 (GVBl. S. 287).

Die Gebührentabelle für Gemeinden in Bayern (Bestell-Nr. 016510000) ermöglicht ein schnelles Auffinden der jeweils zu erhebenden Gebühren und Auslagen. Sie enthält in alphabetischer Reihenfolge die bei kreisangehörigen Gemeinden bzw. bei Verwaltungsgemeinschaften regelmäßig anfallenden Tatbestände auf Grund von hoheitlichen Tätigkeiten sowohl des eigenen als auch des übertragenen Wirkungskreises. Zusätzliche Erläuterungen und Hinweise bei einzelnen Stichworten dienen der Erleichterung der Kostenfestsetzung. Einführende Erläuterungen, ein Satzungsmuster, der Abdruck des Kommunalen Kostenverzeichnisses sowie ein Anhang zu Reisekostenvergütungen runden das Werk ab.

Die aktuelle Ausgabe der Gebührentabelle ist komplett überarbeitet und berücksichtigt die maßgeblichen gesetzlichen Änderungen bis einschließlich November 2005.

Die Gebührentabelle ist ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der rechtssicheren Erhebung der Verwaltungskosten durch die Gemeinden. Besonders wichtig für die Praxis: Das Verzeichnis wird für den täglichen Zugriff in besonders stabiler Ausführung geliefert. Die Arbeitsmappe im DIN A4 Format beinhaltet einen Aktualisierungsdienst und kann zum Preis von EUR 27,- beim RICHARD BOORBERG VERLAG bezogen werden.

Die optimale Ergänzung zur »Gebührentabelle für Gemeinden« finden Sie in der Vorschriftensammlung »Gemeindliche Steuern, Abgaben und Gebühren«, herausgegeben von Dr. Hans Bruno Gruber, und in der »Leitsatzsammlung zum bayerischen Kommunalabgabenrecht«, herausgegeben von Caroline Früh: Das erstgenannte Werk umfasst das gesamte kommunale Abgabenrecht in Bayern, ergänzt durch Anmerkungen, die auf die Fachzeitschriften »Fundstelle Bayern« und »Gemeindekasse Bayern« verweisen (Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen, etwa 870 Seiten, Grundwerkpreis EUR 63,- einschl. Ordner; ISBN 3-415-00596-8).

Die Leitsatzsammlung enthält die Rechtsprechung zum gesamten bayerischen Kommunalabgabenrecht (Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen, 2. Auflage, etwa 1600 Seiten, Grundwerkpreis EUR 71,- einschl. zwei Ordnern; ISBN 3-415-02742-2).


Wintereinbruch

Der frühe Wintereinbruch im November hat teilweise zu chaotischen Verhältnissen geführt. In Nordrhein-Westfalen kam es wegen umgeknickter Hochspannungsmasten zu Stromausfällen, von denen nach Angaben des Stromversorgers RWE etwa 250.000 Menschen betroffen waren. In den westfälischen Kreisen Borken und Steinfurt musste gar Katastrophenalarm ausgelöst werden.

Bundesweit brachten Schnee und Eis in Teilen den Verkehr zum Erliegen. Allein in Nordrhein-Westfalen kam es zu 1100 Unfällen. Nach Angaben der bayerischen Polizei summierten sich die Staus auf rund 460 Kilometer. Vielfach wurden diese durch querstehende LKW ausgelöst, die teilweise noch mit Sommerreifen unterwegs waren. Auch die Flughäfen litten unter der schlechten Witterung. Auf dem Münchener Airport wurde immer wieder eine der beiden Lande- und Startbahnen zum Schneeräumen gesperrt. Rund 100 Flüge mussten gestrichen werden. Der Flughafen Düsseldorf stellte zeitweilig komplett den Betrieb ein.

Der RICHARD BOORBERG VERLAG stellt Ihnen zahlreiche Hilfsmittel zur Organisation Ihres Winterdienstes zur Seite. Insbesondere das Schneeräum- und Streubuch (Bestell-Nr. 65.656/015.1) sowie die Aufforderung zur Erfüllung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (Bestell-Nr. 71.141/016.0) möchten wir Ihnen an dieser Stelle nennen.

Aber auch unser Handbuch »Der Bauhof« bietet nicht nur eine wertvolle Grundlage zur Planung, Errichtung, Organisation und Betriebsführung von Bauhöfen, sondern auch praktische Hinweise für den Unterhalt der Straßen im Winter. Die Arbeitsmappe mit Aktualisierungsdienst (ca. 3000 Seiten) erhalten Sie zum Grundwerkspreis von EUR 109,-.


Versagung des Vornamens

Die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaares, dem verwehrt wurde, seinem Sohn den Vornamen Anderson (Bernd Peter) zu geben, da dieser Name in Deutschland nur als Familienname gebräuchlich sei, war erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung vom 3. November 2005 (1 BvR 691/03) vor allem damit, dass dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl für ihr Kind nur dort eine Grenze gesetzt werden darf, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Die Beeinträchtigung der Ordnungsfunktion des Namens als bloßer öffentlicher Belang sei demgegenüber nicht entscheidend.

Für das Standesamt steht im RICHARD BOORBERG VERLAG ein umfangreiches Vordruck-Sortiment zur Verfügung! Einen ersten Überblick erhalten Sie durch den Bestellschein 09010.

Hervorzuheben sind daneben die Stammbücher des RICHARD BOORBERG VERLAGS aus den unterschiedlichen Materialien und mit den verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten (Kollektion Artisan, Canvas, Rayon, Velveto, Classico, Premium, Trend und Flora).

Ebenfalss eine Darstellung der Familienstammbücher finden Sie auf der Homepage des Verlages unter den Bestellscheinnummern 99550 bis 99557. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Aktive Sterbehilfe

Die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern hat eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in ihrer Herbstsitzung am 17. November 2005 abgelehnt. Zur Begründung verwiesen die Minister auf die Unantastbarkeit fremden Lebens, sowie auf die »Gefahr eines Dammbruchs beim Lebensschutz und auf die Sorge vor einem Missbrauch«.

Der Justizsenator Hamburgs hatte angeregt, über eine Reform der Sterbehilfe zu beraten. Sein Antrag auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde zurückgewiesen. Zugleich wurde Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebeten, in der neuen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Ende des Lebens gewährleistet und dabei insbesondere der so genannten Patientenverfügung einen hohen Rang einräumt.

Das handliche Buch »Selbstbestimmung am Lebensende« von Rechtsanwältin Petra Vetter (2005, 128 Seiten, EUR 9,80; ISBN 3-415-03564-6) bietet u.a. einen Gesamtüberblick über die Thematik mit allen wesentlichen Hintergrundinformationen. Angesprochen sind dabei Themen wie z.B. Patientenautonomie, Ermittlung des Patientenwillens oder Sterbehilfe.

Ergänzt wird der Ratgeber durch die Broschüre »Meine Patientenverfügung« von derselben Autorin (2005, 14 Seiten, EUR 4,50; ISBN 3-415-03595-6), die ein rechtssicher ausgestaltetes Formular einer verbindlichen Patientenverfügung sowie eine Einsteckkarte für die Brieftasche enthält. Beide Werke sind auch zum günstigen Kombipreis erhältlich (EUR 12,80; ISBN 3-415-03599-9).